Platzkontrolle - Beginn der Strafgewalt

  • Nach dem Regelwerk beginnt die Strafgewalt der Schiedsrichters mit dem Betreten des Platzes zwecks Platzkontrolle – klingt einfach, hat aber Tücken im Detail, denn: Was bedeutet es, den Platz zu betreten?


    Konkret: Besonders auf einem Kunstrasenplatz sind vor allem die Tornetze von Interesse – aber ausgerechnet die kontrolliert man besser von außen, zudem hat das den Vorteil, dass man dies auch bei einem noch laufenden Spiel durchführen kann. Die Eckfahnen kann man locker sehen, die Linien sind fix, die muss man nicht kontrollieren, allenfalls noch Löcher im Platz, aber die sieht man für gewöhnlich auch von draußen. Nur: Hat man damit den Platz im Sinne der Strafgewalt schon betreten?

  • Dann tritt halt einmal kurz auf die Linie und schon hast du formal das Spielfeld betreten und musst dir darüber nicht mehr den Kopf zerbrechen.

  • Immer dieser Pragmatismus ... Natürlich kann ich die Sache so zweifelsfrei klären, spannend finde ich die Frage aber trotzdem, ob der Regelgeber wirklich zwingend vorsieht, dass man den Platz betreten muss, gerade weil sich bestimmte Dinge außerhalb des Platzes besser kontrollieren lassen - aber ich vermute stark, dass an solche Dinge schlicht niemand gedacht hat, eine "ununterbrochene" Platzbelegung gibt es im "höheren" Fußball einfach nicht.

  • Wir werden nicht immer exakt erfahren, was der Regelgeber immer so in Detail genau will, solange es keine offizielle Erläuterung gibt.


    Der Regelgeber möchte dem Schiedsrichter auch vor dem Spiel die Befugnis geben, Spieler auszuschließen oder Fehlverhalten zu melden. Und irgend einen sinnvollen Zeitraum im Zusammenhang mit dem Spiels muss er eben definieren.


    Das erste Betreten des Spielfeldes ist nunmal definiert und nicht das Betreten des Innenraums oder gar des Sportgeländes.


    Das muss man ähnlich dem Einwechselspieler, der den Einwurf ausführen möchte, sehen.

  • Ich betrete immer zuerst das Spielfeld. Ich will wissen, ob das Geläuf sich wirklich so anfühlt, wie es aussieht. Ich will zur mentalen Vorbereitung möglichst frühzeitig einmal auf dem Platz stehen. Und mir soll natürlich möglichst frühzeitig die Strafgewalt zukommen lassen.


    Aber da es ja um die reine Theorie geht: Das "Betreten des Platzes" ist doch auch über die Regeln recht klar definiert. Ich wüsste nicht, warum man in Bezug auf die Strafgewalt da eine andere Definition verwenden sollte. Wer also die Platzkontrolle macht, ohne den Platz zu betreten, hat halt auch noch keine Strafgewalt erhalten. Oder übersehe ich etwas?

  • Wobei es meiner Meinung nach nicht ganz eindeutig ist.


    Was passiert beispielsweise, wenn der Schiedsrichter das Spielfeld zur Kontrolle betreten hat und feststellt, dass es nicht bespielbar ist.


    Das Spielfeld wird meines Erachtens erst dadurch zum Spielfeld, dass der Schiedsrichter es nach Prüfung gemäß Regel 1 dazu erklärt.

  • Was passiert beispielsweise, wenn der Schiedsrichter das Spielfeld zur Kontrolle betreten hat und feststellt, dass es nicht bespielbar ist.

    Kleine aber wichtige Anmerkung:

    Über die Bespielbarkeit eines Platzes entscheidet einzig und alleine der Platzbetreiber und nicht der Schiedsrichter (Anm: ggf. auch die Platzkommission, die Gemeinde, etc. oder gem Tante Verbadsspezifisch auch noch andere) Tenor: Von mir aus spielt, ist mir (Platzwart/Gemainde o.ä.) doch egal ob Ihr euch auf dem Acker die Knochen brecht, woher Ihr Tore bekommt, wie tief ihr im Matsch versinkt oder wie das gepflege Golfgrün nach eurem Kreisklasse-Furchenzieh-Kick aussieht.

    Der Schiedsrichter entscheidet darüber ob ein Fußballspiel durchführbar ist. Bsp: Ein Platz ist Bespielbar (von der Gemeinde Freigegeben) aber es gibt keine Tore oder der SR denkt das die vielen Kaninchenlöcher und Maulwurfshügel ein Fußballspiel nicht durchführbar machen.



    Dennoch ist genau das eine wichtige Anmerkung:


    Das Spielfeld wird meines Erachtens erst dadurch zum Spielfeld, dass der Schiedsrichter es nach Prüfung gemäß Regel 1 dazu erklärt.