Frage zum 6. Dezember

  • Die Spielzeit ist abgelaufen, lediglich der noch kurz vorher verhängte Strafstoß muss noch ausgeführt werden. Einige Auswechselspieler beider Mannschaften waren schon fleißig und haben Glühwein besorgt, bringen auch dem unbeteiligten Torwart einen Becher und stehen allesamt in Erwartung der Ausführung des Strafstoßes auf der Torlinie. Nach dem Pfiff zur Freigabe des Strafstoßes aber vor dessen Ausführung bemerkt der Schiedsrichter den "Aufzug", der Ball wird ins Tor geschossen.

  • Wiederholung des Strafstoßes, Gelbe Karte für je einen Spieler pro Mannschaft, der sich auf der Torlinie befindet.


    (Pragmatisch, falls sie auf der anderen Seite des Spielfelds stehen (ist mMn nicht ganz klar): Ignorieren, Tor, Schluss)

  • Kein Tor, Abpfiff, 1 x Gelb für je einen Auswechselspieler pro Mannschaft, der auf der Linie stand.


    Vorausgesetzt, sie stehen auf der gegenüberliegenden Seite.

  • Klassischer Fall von Schiedsrichter-Fehler: Er hat den Strafstoß freigegeben, obwohl die Voraussetzungen nicht erfüllt waren.
    Insofern: Voraussetzungen herstellen, und dann Wdh Strafstoß. Formal müssen die AW-Spieler, die auf der Torlinie stehen, verwarnt werden. In der Praxis konzentriere ich mich als SR lieber darauf, dass der Strafstoß zügig regelkonform ausgeführt wird.

  • 1. Jedes Element der Menge "Einige Auswechselspieler beider Mannschaften" (Definition siehe Sachverhalt) ist zu verwarnen

    2. Der Spielstand bleibt unverändert

    3. Das Spiel ist beendet


    Begründungen wie immer erst morgen :)

  • Prost, da lohnen sich keine roten Karten und Spielabbruch !

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Wiederholung und eine Gelbe Karte für einen Auswechselspieler der Mannschaft A


  • Unveränderter Spielstand, eine gelbe Karte für einen Spieler pro Team und Abpfiff. Wenn z. B der Mauerabstand verkürzt wird, wird ja auch nur ein Spieler verwarnt.

  • Also entweder hattet Ihr alle gestern einen schlechten Tag oder meiner war dieser Qualität - ich hatte eigentlich schon befürchtet, dass die Frage zu einfach gewesen wäre ...

    Die Spielzeit ist abgelaufen, lediglich der noch kurz vorher verhängte Strafstoß muss noch ausgeführt werden.

    Bis zu dieser Stelle ist alles eindeutig: Der Strafstoß muss noch ausgeführt werden, dessen Wirkung ist abzuwarten und danach das Spiel zu beenden. Wichtig: Das Spiel ist noch nicht beendet.

    Einige Auswechselspieler beider Mannschaften waren schon fleißig und haben Glühwein besorgt, bringen auch dem unbeteiligten Torwart einen Becher und stehen allesamt in Erwartung der Ausführung des Strafstoßes auf der Torlinie.

    Hier habe ich die Gemeinheit versteckt: Unbeteiligter Torwart, es kann sich also nur um den Torwart handeln, dessen Mannschaft den Strafstoß auszuführen hat, der TW, der den halten will/soll, ist an der Ausführung des Strafstoßes wohl knallhart beteiligt. Außerdem steht da noch ein weiteres Detail: Sie "bringen auch dem unbeteiligten Torwart einen Becher" - würde ein SR es zulassen, dass der TW einen Becher Glühwein in die Hand nimmt, wenn gleich darauf auf sein Tor geschossen werden soll (übrigens kommen wir gleich noch einmal auf dieses Detail zurück)?

    Nach dem Pfiff zur Freigabe des Strafstoßes aber vor dessen Ausführung bemerkt der Schiedsrichter den "Aufzug", der Ball wird ins Tor geschossen.

    Bis hier war das meiste aber Vorgeplänkel, dies ist der eigentlich entscheidende Satz:
    Der Schiri gibt den Ball frei, bemerkt aber vor der Ausführung - und damit hat der Schiri die Ausführung zu unterbinden und zunächst regelkonforme Zustände herzustellen, dies ist der Moment der relevanten Entscheidung und die Tatsache, dass er die Ausführung nicht mehr rechtzeitig stoppen kann ist daher ebenso unbedeutend wie der Umstand, dass der Ball ins Tor geht. Es kann daher bezüglich der Spielfortsetzung nur die Wiederholung geben, außerdem wären alle AW-Spieler auf der Torlinie - die Seite ist vollkommen egal - wegen unerlaubten Betreten des Platzes zu verwarnen, aber auch der "unbeteiligte" Torwart hat sich eine Verwarnung verdient, den Grund - ist es Alkoholgenuss auf dem Platz oder "nur" die Tatsache, dass er überhaupt auf dem Platz trinkt - dürft Ihr Euch aussuchen.


    Pragmatisch sehe ich als SR das in diesem Moment selbstverständlich nicht, aber das war nicht die Frage.


    Als korrekt sehe ich alle Antworten an, die auf Wiederholung entscheiden und in denen das Schlagwort Verwarnung vorkommt, also gehen Punkt an Nr.23, BRiT und 1874Eddy.

  • Manfred

    Du hast einen Punkt übersehen.

    Ein einmal freigegebener Strafstoß muss laut Regelwerk ausgeführt werden. Da steht nicht kann oder sollte oder Ermessensspielraum sondern ganz klar muss. Das heisst rein von der Formulierung her, dass die einmal freigegebene Ausführung nicht unterbrochen werden darf. Nicht vom Spieler, aber die Regel bindet genauso den Schiedsrichter. Daher mein Abwarten der Ausführung.


    Und wenn die Ausführung abgewartet wird (genaugenommen sogar wenn wir deshalb die Ausführung trotz des muss unterbrechen würden), dann haben wir Vergehen von Angreifern und Verteidigern und einen Treffer, die (speziell bei einem Strafstoß am Spielende) dafür sorgen, dass der Strafstoß als abgeschlossen gilt und wegen Vergehen der Angreifer nicht gewertet wird und die Wiederholung wegen Vergehen von Verteidigern ausfällt weil der Ball nicht vorbeigegangen ist.

  • Naja, sehe ich anders.


    Zunächst verstößt keine Mannschaft gegen die Regel 14.1. Wir haben somit nur Auswechselspieler auf dem Spielfeld. Und daraus leite ich keine Wdh des Strafstoßes ab.


    Es wird ein Tor erzielt und damit müsste es wegen den AW des Torschützen auf dem Spielfeld dir FS oder Strafstoß auf der andere Seite geben, je nach Position auf der Torlinie (hier irrelevant). Das Vergehen der anderen AW ist das weniger schwere.


    Da die Spielzeit abgelaufen ist, wird nur noch der Strafstoß ausgeführt und dessen Wirkung ist mit dem Tor, das nicht zählt, eingetreten. Daher Abpfiff.


    Uns wurde beigebracht, dass wir bei derartigen Unsportlichkeiten nur einen Spieler pro Mannschaft verwarnen. Der TW begeht kein offensichtliches pflichtverwarnungswürdiges Vergehen.

  • Uns wurde beigebracht, dass wir bei derartigen Unsportlichkeiten nur einen Spieler pro Mannschaft verwarnen.

    Dsa hat aber einen anderen Hintergrund.

    Beim Rauslaufen aus der Mauer beispielsweise ist es genau einer, der der erste ist, der die Unterbrechung verantwortet.


    In diesem Fall haben wir aber vielfaches unerlaubtes Betreten des Spielfeldes. Das sind Vergehen, die nicht direkt zu einer Unterbrechung führen sondern auch während einer Spielunterbrechung begangen werden können.

    Es wird ein Tor erzielt und damit müsste es wegen den AW des Torschützen auf dem Spielfeld dir FS oder Strafstoß auf der andere Seite geben, je nach Position auf der Torlinie (hier irrelevant). Das Vergehen der anderen AW ist das weniger schwere.

    Viel einfacher. Die Strafstoßausführungsbestimmungen haben von den Allgemeinregeln (14.2) abweichende Sonderregelungen (14.1 letzter Absatz) für die Ausführung am Ende des Spiels. Spezialregel schlägt Allgemeinregel. Die Spezialregel stellt ein Vergehen des ausführenden Teams der endgültigen nicht wiederholbaren Ausführung des Strafstoßes gleich.

  • Ein einmal freigegebener Strafstoß muss laut Regelwerk ausgeführt werden.

    Ich lerne gerne dazu - wo steht das? Für mich gilt noch immer, dass der SR jede Entscheidung - hier die Freigabe - bis zur Spielfortsetzung zurücknehmen darf.


    Übrigens sehe ich keinen Verstoß gegen die Regel 14.

  • Manfred Warum sollte der SR hier zwingend die Ausführung unterbinden?


    Ich gehe noch weiter. Wäre die Spielzeit noch nicht abgelaufen, gebe es sogar Strafstoß auf der anderen Seite gemäß Regel 3.9.

  • Ich lerne gerne dazu - wo steht das?

    Regel 14.2, erster Satz:

    Wenn der Schiedsrichter das Zeichen zur Ausführung des Strafstoßes gegeben hat, muss dieser ausgeführt werden.


    Bedeutet für mich zunächst, dass der Spieler dann schießen muss, aber die Regeln gelten auch für den SR. Dazu kommt dass im Folgesatz als einzige Ausnahme definiert ist, dass wenn der Strafstoß nicht ausgeführt wird dieser erneut freigegeben werden muss. Die Entscheidung über Ausführung oder nicht obliegt aber wegen der muss-Formulierung nicht mehr dem Schiedsrichter sondern alleinig dem designierten Schützen.


    Ich muss aber gestehen, dass Regel 14.1 letzter Absatz dieser Auffassung entgegensteht, weil dort ausdrücklich die Unterbrechung der Ausführung als Abschlusskriterium für den Strafstoß genannt wird.

    Aber selbst wenn der Muss-Satz (entgegen meiner persönlichen Auffassung) nicht auch den Schiedsrichter binden würde, hätten wir immer noch genau diesen 14.1 letzter Absatz.

    In dem wird festgelegt, dass wenn die Ausführung wegen eines Verstoßes eines Mitglieds des angreifenden Teams unterbrochen wird der Strafstoß verwirkt ist (er gilt in gleichem Maß als ausgeführt, als ob er nach der korrekten Ausführung zur Ruhe gekommen wäre). Die Vergehen der Spieler der verteidigenden Mannschaft würden eine Wiederholung nur dann zulassen, wenn der Ball nicht ins Tor gegangen wäre.


    Auch ist in diesem 14.1 letzter Absatz nicht die Rede davon, dass "Spieler des angreifenden Teams" (welches die Auswechselspieler nicht einschließen würde) ein Vergehen begehen. Stattdessen ist dort von "Mitgliedern des Teams" die Rede, welches die Auswechselspieler einschließt.



    PS:

    Vor ein paar Tagen hatten wir mal die Auffälligkeit angesprochen, dass im Regelwerk ja fast nirgendwo von "Wiederholung" die Rede ist.

    Wenn ich mir jetzt die Strafstoßausführung angucke fängt das an auch Sinn zu ergeben.

    In den meisten Fällen ist das, was wir als "Wiederholung einer Spielfortsetzung" bezeichnen gar keine Wiederholung sondern überhaupt erst die erstmalige korrekte Ausführung.

    Nicht so beim Strafstoß. Dort ist als Sonderregel definiert, dass bei einem Vergehen erstmal die Wirkung des ausgeführten Strafstoßes abgewartet wird und erst dann unter Umständen der bereits ausgeführte Strafstoß tatsächlich wiederholt (und nicht erstausgeführt) wird.

  • Das alles ändert doch aber nichts an dem Umstand, dass der SR den Strafstoß nicht hätte freigeben dürfen - und zwar sowohl wegen der AW-Spieler "im" Feld als auch wegen des Torwartes mit dem Becher. Letztlich würde die Auslegung dazu führen, dass der SR auf dem Platz womöglich regelkonform agiert, das Spiel aber vom Sportgericht wegen des vorhergehenden SR-Fehlers annulliert wird - das kann es nicht sein. Regel 14.1 sieht die Möglichkeit der Unterbrechung vor, mithin gibt es keinen unabdingbaren Zwang zur Ausführung, ergo kann die Freigabe wegen der vorhergehenden SR-Fehlers zurückgenommen werden.

  • Da die Spielzeit abgelaufen ist, wird nur noch der Strafstoß ausgeführt und dessen Wirkung ist mit dem Tor, das nicht zählt, eingetreten. Daher Abpfiff.

    Da muss ich mal einhaken

    Stehen Auswechselspieler (es ist nicht die Rede von welcher Mannschaft also dann von beiden) auf der Torlinie (egeal welcher), dann sind mehr als 11 Spieler pro Mannschaft auf dem Platz.


    Regel 3 Absatz 9 (kenne ich inzwischen schon auswendig weil eine der Lieblingsregeln unseres Lehrwarts)


    Also Tor - egal welcher 'Firlefanz' sowieso vorher noch zu ahnden ist - DEFINITIV nicht!

  • Regel 3.9 bringt uns nicht weiter, denn:

    Einige Auswechselspieler beider Mannschaften

    Genau für die Konstellation, dass beide Mannschaften zusätzliche Spieler auf dem Feld haben, hat Regel 3.9 keine Lösung anzubieten.


    Entweder entscheidet sich der SR daher für die "Rücknahme" der Freigabe - dann ist klar, dass es nur eine "Wiederholung" (genauer eine zulässige Erstausführung) geben kann, wer der Auffassung ist, dass dies nicht möglich sei, wird um Regel 14.3 nicht umhin kommen, konkret haben beide Mannschaften gegen die Regel verstoßen, so dass hier eine ("echte") Wiederholung erforderlich ist. Eine Regelgrundlage für "Spielende" sehe ich nicht.