Frage zum 6. Dezember

  • SixthSCTF Sorry, falsch ausgedrückt. Der Ball ist zwar im Tor, aber es zählt nicht, weil gemäß Regel 3 ein AW-Spieler zum Zeitpunkt der Torerzielung unerlaubt auf dem Feld war. Den fälligen dFS oder StrSt kann es nicht mehr geben, da Spielende.

  • @ Manfred Bei zwei gleichzeitigen Vergehen beider Teams wird das schwerere geahndet. Und das ist der fiktive Strafstoß VS den fiktiven idF.

  • Doppelter Denkfehler:

    1. Regel 3.9 kann nur zur Anwendung kommen, wenn ein gültiges Tor erzielt wurde - aber genau darum geht es, wenn die Freigabe zurückzunehmen ist, kann es kein gültiges Tor geben.

    2. Selbst wenn wir aber davon ausgehen, dass ein gültiges Tor erzielt wurde, gibt Regel 14 die Spezialregelung beim Strafstoß vor - Verstöße beider Mannschaften -, so dass Regel 3 gar nicht zur Anwendung kommt.

  • SixthSCTF Sorry, falsch ausgedrückt. Der Ball ist zwar im Tor, aber es zählt nicht, weil gemäß Regel 3 ein AW-Spieler zum Zeitpunkt der Torerzielung unerlaubt auf dem Feld war. Den fälligen dFS oder StrSt kann es nicht mehr geben, da Spielende.

    Genau so meinte ich das mit Regel 3.9. (die am meisten Unbekannte Regel)


    Allerdings unter der Voraussetzung, das der SR nicht sowieso schon vorher [Wahrnehmungszeitpunkt] nicht wegen irgend einem anderem Unfugs die Ausführung des Strafstoßes "abgeblasen" hat.

    gibt Regel 14 die Spezialregelung beim Strafstoß vor - Verstöße beider Mannschaften -, so dass Regel 3 gar nicht zur Anwendung kommt.

    Da muss ich widersprechen (aber vermutlich nur wegen einer Kommunikationsdifferenz zwischen uns):


    Und ich weiche hier (wissentlich von der Regelfrage ab und blende den gesamten Unfug den die Spieler vor der Ausführung [Wahrnehmungszeitpunkt SR] absichtlich aus.
    Richtig ist; Regel 14 sagt bei verstößen beider Mannschaften........ jedoch Achtung;

    1. Wahrnemungszeitpunkt Also wann wird der Verstoß wahrgenommen.

    2. Unterschied (wenn 1. Nach Torerzielung)

    • Verteidiger AW wird nach Regel 3 Abs 7 behandelt und das wird nur geahndet wenn AW-Spieler ins Spiel eingreift
    • Angreifer AW wird bei Torerzielung nach Regel 3 Abs 9 behandelt und die sagt kein Tor und dF am Ort der AW-Spielers


    Ergebnis:

    Nehme ich das Vergehen bei der Strafstoßausführung wahr ist es in beiden Fällen "NUR" ein Vergehen das nach Regel 3 Abs 7 geahndet wird und damit greift Regel 14.
    Nehme ich das Vergehen nach Torerzielung [Regel 14 zieht nicht mehr] wahr werden die AW-Spieler nach Regel 3 unterschiedlich behandelt.

  • Erstmal vorweg:

    Mein erster Impuls bei dieser Frage war auch "Wiederholung weil beide Mist bauen". Und von der sportlichen Fairness her gesehen halte ich das trotz meiner Argumentation für die gerechteste Lösung.

    Die Beschäftigung mit dem Regeltext hat mich dann aber zunächst auf 14.2 gebracht, welche aber nur für Vergehen von Spielern gilt und danach auf 14.1 Absatz 11 (die Spielende-Sonderlocke), welches auch eine Sonderlocke für die Vergehen beinhaltet.




    konkret haben beide Mannschaften gegen die Regel verstoßen

    Regel 14.2 (die 14.3 dürfte ein Tippfehler sein, oder?) beschreibt ein Vergehen von Spielern beider Mannschaften.

    Die Vergehen begehen aber Auswechselspieler beider Mannschaften, die doch bestimmt nicht Spieler geworden sind.

    Dazu kommt, dass die Allgemeinbestimmungen für Vergehen bei der Ausführung außer Kraft gesetzt werden von den Sonderbestimmungen für Vergehen bei der Ausführung am Spielende (Sonderregel schlägt Allgemeinregel).


    Damit sind wir also wieder bei 14.1, Absatz 11 Sätze 2-3, wo es auch um die Vergehen von Teammitgliedern geht, die ohnehin nicht von den Allgemeinregeln aus 14.2 erfasst wären.



    Wenn ich jetzt mal alles, was hier aufgelaufen ist zusammenfasse komme ich persönlich zu drei verschiedenen Szenarien bei denen es wohl auf den exakten Moment der Unterbrechung ankommt, welcher aber aus der Sachverhaltsschilderung nicht klar hervorgeht. Dass der Schütze den Ball aber noch ins Tor schiessen konnte, deutet nicht auf eine vorherige Unterbrechung hin. Ob der Schiedsrichter jetzt wie von mir zunächst angenommen die Ausführung nach Freigabe überhaupt unterbrechen darf oder nicht können wir denke ich erstmal außen vor lassen, weil es lediglich Szenario 1 auf Szenario 2 oder 3 verlagern würde.

    Und ja, ich habe da meine Meinung in Teilen auch ein paar der Erkenntnisse aus der Diskussion folgend angepasst.



    1. Der Schiedsrichter unterbricht die Ausführung bevor der Schütze den Ball ins Spiel gebracht hat.

    In dem Fall gilt der Strafstoß als abgeschlossen, weil Mitglieder des angreifenden Teams sich des Vergehens schuldig gemacht haben unerlaubt das Spielfeld zu betreten (Regel 14.1, Absatz 11 Satz 2, letzte Bedingung). Die letzte Bedingung dieses Satzes ist so wie formuliert auch dann erfüllt, wenn die Unterbrechung wegen Vergehen von Teammitgliedern beider Teams erfolgt. Eine Regelung für Vergehen beider Teams (wie in 14.2) fehlt an dieser Stelle vollkommen.

    Da der Strafstoß damit als genauso als abgeschlossen gilt als hätte der Ball beispielsweise das Spielfeld verlassen, kommt eine (erneute) Erstausführung nicht mehr in Betracht (Regel 14.1, Absatz 11 Satz 2 Halbsatz 1).

    Eine Wiederholung dieses abgeschlossenen Strafstoßes gibt es aber ebenfalls nicht. Zwar haben Mitglieder des verteidigenden Teams auch unerlaubt das Spielfeld betreten (Regel 14.1, Absatz 11 Satz 3 Bedingung 1), aber ein Strafstoß, der nicht ins Spiel gebracht wurde, ist weder verschossen noch gehalten (Regel 14.1, Absatz 11 Satz 3 Bedingung 2).


    2. Der Schiedsrichter unterbricht das Spiel nachdem der Schütze den Ball ins Spiel gebracht hat, aber bevor der Ball die Torlinie passiert hat

    In dem Fall gilt wie oben der Strafstoß als abgeschlossen und die (erneute) Erstausführung kommt nicht in Betracht.

    Der abgeschlossene Strafstoß ist aber zu wiederholen, da auch Mitglieder des verteidigen Teams gegen die Regeln verstoßen haben und der geschossene Strafstoß (persönliche Meinung) als verschossen gewertet werden kann (Regel 14.1, Absatz 11 Satz 3).

    Hier ist aber in Frage zu stellen, ob der Schiedsrichter das Spiel überhaupt hätte unterbrechen müssen (Regel 3.7, Absatz 2 Spiegelstrich 1). Meiner Meinung wäre die Unterbrechung nicht zwingend notwendig, aber auch nicht falsch.


    3. Der Schiedsrichter "unterbricht" nachdem der Ball bereits im Tor ist

    Auch hier gilt wie oben der Strafstoß als abgeschlossen (hier sogar aus mehreren Gründen) und die (erneute) Erstausführung kommt nicht in Betracht.

    Eine Wiederholung dieses abgeschlossenen Strafstoßes ist aber plötzlich wieder ausgeschlossen, weil der Strafstoß wie in Szenario 1 bereits beschrieben weder verschossen noch gehalten wurde.

  • 3. Der Schiedsrichter "unterbricht" nachdem der Ball bereits im Tor ist

    Auch hier gilt wie oben der Strafstoß als abgeschlossen (hier sogar aus mehreren Gründen) und die (erneute) Erstausführung kommt nicht in Betracht.

    Eine Wiederholung dieses abgeschlossenen Strafstoßes ist aber plötzlich wieder ausgeschlossen, weil der Strafstoß wie in Szenario 1 bereits beschrieben weder verschossen noch gehalten wurde.

    Richtig:

    Aber: "Bei Torerzielung" verstoß des Angreifer-AW gegen Regel 3 und zu ahnden nach Regel 3 Abs 9. Damit ist das Tor ungültig. Der fällige dF am Ort des AW SApielers entfällt wegen Spielende nach eintritt der Wirkung.

  • KozKalanndok

    Zur Konstellation 1: Kann der SR denn das Spiel unterbrechen, wenn der Ball noch nicht im Spiel ist?

    Also ist die Unterbrechung der Ausführung wirklich eine Spielunterbrechung im Sinne von Regel 14.1, Absatz 11 Satz 2, letzte Bedingung?

    Nach meinem Verständnis ist zumindest der Sinn dieser Bedingung, das Spielende nach der Ausführung zu definieren.


    Desweiteren zählt mMn immer der Moment der Wahrnehmung des SRs als Unterbrechungszeitpunkt - mögliche Verzögerungen durch die Bewegung der Pfeife zum Mund sind nicht relevant. Aber das ist wohl ein Thema für sich.

  • Also ist die Unterbrechung der Ausführung wirklich eine Spielunterbrechung im Sinne von Regel 14.1, Absatz 11 Satz 2, letzte Bedingung?

    Guter Punkt über den ich noch nicht wirklich nachgedacht habe.


    Aber spontan könnte ich Argumentation anwenden: Das Spiel ist freigegeben (und damit unterbrechbar), aber der Ball ist noch nicht im Spiel.


    Wobei wir hier auch wieder in den Dunstkreis von 14.2 Satz 1 kommen:

    Das Zeichen zur Ausführung ist gegeben, also muss ausgeführt werden.


    Damit wieder die Fragen:

    Darf der SR vor der Ausführung überhaupt unterbrechen? (streitbar, aber wenn man bedenkt dass anders als bei anderen Spielfortsetzungen die Ahndung aller Vergehen beim Strafstoß vom Erfolg des Strafstoßes selbst abhängen durchaus denkbar)

    Muss der SR nach der Ausführung unterbrechen? (nach 3.7 nicht)

  • In dem Fall gilt der Strafstoß als abgeschlossen, weil Mitglieder des angreifenden Teams sich des Vergehens schuldig gemacht haben unerlaubt das Spielfeld zu betreten

    Du hast ein wesentliches Detail übersehen: "nachdem der Schuss ausgeführt wurde" - die Unterbrechung muss hier aber bereits erfolgen, bevor der Schuss ausgeführt wird; der Umstand, dass der SR es nicht mehr rechtzeitig schafft, in die Pfeife zu blasen, ist hier irrelevant.

    Regel 14.2, erster Satz:

    Wenn der Schiedsrichter das Zeichen zur Ausführung des Strafstoßes gegeben hat, muss dieser ausgeführt werden.

    Auch das ist fehlinterpretiert, was aus dem zweiten Satz überdeutlich wird: "Wird der Strafstoß nicht ausgeführt, kann der Schiedsrichter Disziplinarmaßnahmen verhängen, ehe er das Zeichen zur Ausführung des Strafstoßes wiederholt."


    Es ist also überdeutlich, dass der SR nach der Freigabe selbige widerrufen darf, im Falle der Regel 14.2 zweiter Satz muss er dies sogar.


    Exkurs:
    Stellen wir uns vor, dass der Schiri statt die Glühweintrinker bemerkt, dass hinter seinem Rücken sich zwei Spieler schlagen, ein Spieler den Schiedsrichter beleidigt, ein Spieler - im Extremfall Schütze, Torwart oder gar der SR selber - aufgrund eines medizinischen Notfalls sofortiger Behandlung bedarf oder krassester Fall, ein Verteidiger den zum Schuss anlaufenden Stürmer so tritt, dass dieser stürzt und den Strafstoß nicht mehr ausführen kann; dürfte der SR hier nicht die erteilte Schusserlaubnis wieder aufheben, käme es zu folgender kurioser Situation: Der Schütze kann nicht mehr schießen, mindestens der Schütze muss also ersetzt werden - wäre das zulässig? Selbst wenn: Wir müssten den neuen Schützen ausführen lassen und da das "Spiel" nicht unterbrochen ist, dürften wir auch nicht den FaD verhängen, nur wäre der nicht mehr nachholbar, weil mit der Ausführung des Strafstoßes das Spiel fortgesetzt worden wäre ...


    Es steht also fest:
    Der Schiri unterbricht die Ausführung, kümmert sich um die Glühweintrinker (wie auch immer) und gibt den Strafstoß dann erneut frei - und es ist gleichgültig, ob der Ball geschossen wurde oder nicht, regeltechnisch erfolgte die Unterbrechung vor dem Schuss.


    Aber die Diskussionen waren insoweit sehr lehrreich, weil wir alle uns intensiv auch mit eher unbekannten Regeln beschäftigt haben.

  • KozKalanndok Ich glaube, dass du hier mehr verwirrst, als Klarheit schaffst.


    Richtig ist, dass dieser Strafstoß ausgeführt werden muss (Ausnahme Spielabbruch). Das ist jedoch erst der Fall, wenn der Ball nach der Freigabe von einem Spieler des ausführenden Teams mit dem Fuß gespielt wird.


    Der SR kann natürlich jederzeit das Spiel oder die Spielfortsetzung unterbinden, auch rückwirkend, wenn er das nicht rechtzeitig geschafft hat zu signalisieren. Das könnte z. B. auch nur die berühmte Fliege im Auge sein oder eine Tätlichkeit eines Spielers.


    Aber darum geht es hier nicht. Es geht ausschließlich darum, ob der Strafstoß zwingend zu unterbinden ist oder nicht. Und wenn nicht, ob er wiederholt werden muss oder nicht.


    Aus meiner Sicht darf der Strafstoß nicht unterbunden werden, weil alle Voraussetzungen für die Freigabe erfüllt sind bzw. gegenteiliges nicht in der Frage steht.


    Aus meiner Sicht darf er auch nicht wiederholt werden, da kein Spieler des verteidigenden Teams gegen die Regeln verstoßen hat und bei einem AW auf dem Spielfeld nur dann zu unterbrechen ist, wenn dieser in das Spiel eingreift.


    Aber selbst wenn man auch Vergehen von AW-Spielern berücksichtigen muss, dann ist keine Wdh möglich, weil das Vergehen der AWs des angreifenden Teams schwerer wiegt.

  • Auch das ist fehlinterpretiert, was aus dem zweiten Satz überdeutlich wird: "Wird der Strafstoß nicht ausgeführt, kann der Schiedsrichter Disziplinarmaßnahmen verhängen, ehe er das Zeichen zur Ausführung des Strafstoßes wiederholt."

    Wie gesagt...an der Stelle hatte ich selbst genau aus dem Grund ja noch ein großes Fragezeichen. Und ich denke die Auseinandersetzung mit der Regel dürfte die Essenz der Diskussion sein :)

    Eigentlich war ich sogar am Anfang eher auf dem Trichter, dass Du genau auf die Fortsetzungsbestimmungen von 14.1 Absatz 11 aus bist, aber da hatte ich mich wohl getäuscht...


    Was aber jetzt noch aussteht:

    Wo kommt die Regel her, dass der Schiedsrichter den freigegebenen Strafstoß unterbrechen muss?

    Eigentlich muss er ja gerade nicht unterbrechen wenn die AW-Spieler (wie hier) gar nicht eingreifen

    Dann würde (wie in meiner Lösung für das Rätsel) der Strafstoß ausgeführt, das Tor nicht anerkannt (3.9), die Betreter verwarnt (3.7) und das Spiel beendet (14.1), oder übersehe ich da noch was?

  • Die Frage ist ganz einfach zu beantworten:
    Sinn und Geist des Fußballs ... 8o


    Aber ernsthaft: BRiT hatte das im Kern schon richtig erläutert, der Kernfehler liegt beim Schiri, der nach der Regel 14 die Aufgabe hat, den Strafstoß erst freizugeben, wenn die Regeln eingehalten sind, d.h. alle Voraussetzungen vorliegen. Er hat seine Pflicht verletzt, weil die AW-Spieler etc. schon vor der Freigabe die Regeln übertreten haben - und es kann eben nicht sein, dass ein SR-Fehler (hier die unvollständige Kontrolle, ob die Regeln eingehalten werden) zu Lasten welcher Mannschaft auch immer gehen.

    Und ich denke die Auseinandersetzung mit der Regel dürfte die Essenz der Diskussion sein

    Genau das ist es - die "richtige" Lösung ist dabei sogar sekundär.