Regelfragen und Kopfkino - eine gefährliche Kombination

  • Bei Manfreds Weihnachtsregelquiz war ich bei den Fragen zum 2. Dezember und 3. Dezember zunächst lange auf der falschen Fährte und ich habe mir mal die Arbeit gemacht zu reflektieren, warum das so war. Interessanterweise konnte ich da trotz der wirklich detailierten Sachverhaltsbeschreibung mein Kopfkino als Verursacher ausmachen. Aber nicht etwa, weil es etwas dazugedichtet hat was es nicht gegeben hat sondern im Gegenteil. Es hat wichtige Details der Sachverhaltsschilderung schlicht und ergreifend vergessen und ich habe den Fehler gemacht dann das entstandene Filmwerk regeltechnisch zu bewerten.


    Daher möchte ich hier auch nicht die konkreten Regelfragen diskutieren sondern es geht mir um die unbewussten Auswirkungen eines Kopfkinos.


    Hierzu zunächst mal das Drehbuch meines Kopfkinos vom 3. Dezember:



    Wo ist jetzt aber das Problem? Das Drehbuch liest sich doch so wie Manfreds Sachverhaltsschilderung, oder etwa nicht?

    Leider nicht. Trotz der ganzen Dramaturgie und Spezialeffekte hat der Autor des Drehbuchs ein ganz wesentliches Detail vergessen: Den in Fallbeschreibung gegebenen Klärungsversuch.

    Im ganzen Film gibt es keine Gefährdung, dass für die Gegnermannschaft ein Tor entsteht (aus einem Einwurf könnte kein Eigentor erzielt werden, ein Angreifer, der den Torwart bedrängt kommt nicht vor). Damit besteht keine Notwendigkeit etwas zu klären und damit auch kein fehlgeschlagener Klärungsversuch. Und ohne Klärungsversuch wäre es ein unerlaubter Rückpass.

    Zumindest hat meine Bewertung des Kopfkino-Films das zunächst ergeben (und wie beschrieben, bitte keine Diskussion darüber ob das regeltechnisch richtig oder falsch wäre. Darum soll es hier nicht gehen).


    Dumm nur, dass Manfred bereits in der Sachverhaltsschilderung klargestellt hat, dass es ein Klärungsversuch war.

    Dadurch habe ich bei der Bewertung des Kopfkino-Films einen Sachverhalt bewertet, der gar nicht zur Bewertung anstand, weil durch ein Schlüsselwort bereits abschließend bewertet. Die Tatsachenentscheidung "das war ein Klärungsversuch" war bereits abschließend getroffen.


    Am Vortag mit dem verkürzten Abstand beim Einwurf ging es mir ähnlich und auch in den nachfolgenden Diskussionen ist mir diese Fehlverarbeitung des Kopfkinos aufgefallen.

    Dort kam dann irgendwann das Argument auf, dass wir dem Spieler ja nicht in den Kopf gucken könnten (und implizierte dass wir ja gar nicht wissen könnten, ob der Einwerfer seinen Ausführungsort wegen der Abstandsverkürzung verlegt hat). Es stimmt zwar, dass wir in der Praxis diese Entscheidung nicht treffen können. In der Regelfrage konnten wir es aber (auf welche Weise auch immer) und es ist von der Formulierung her sichergestellt, dass die Verlegung des Ausführungsortes wegen der Abstandsverkürzung erfolgt ist.


    Ganz ohne Kopfkino wird es wohl nicht gehen. Irgendwo muss sich jeder irgendwie ein Bild von einem Sachverhalt machen, das ist ganz natürlich. Man sollte nur darauf achten, dass dort dann auch wirklich alle geschilderten Details irgendwie vorkommen.


    Ich für meinen Teil werde in Zukunft bevor ich den "Film" regeltechnisch bewerte erstmal prüfen, ob der Film auch wirklich jedes einelne Wort der Sachverhaltsschilderung berücksichtigt :)


    Haben andere hier ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Wie geht ihr damit um?

  • Gar nicht erst den Vorhang für das Kopfkino aufmachen, sondern nur das Drehbuch lesen. :)

    Also die gegebenen Informationen Stück für Stück abarbeiten und regeltechnisch bewerten.

    Die heutige Regelfrage eignet sich dafür übrigens besonders gut.

  • Bei klassischen Regelfragen sollte man das Kopfkino zunächst möglichst ausschalten, da der Verstand fast immer etwas dazu dichtet. Gerade bei Frage 3 steht die Lösung nämlich nahezu wortwörtlich in den Regeln.


    Bei Frage 4 ist das allerdings ganz ohne Bilder sehr schwer. Darüber dürfen wir aber erst ab morgen diskutieren.


    Das grundsätzliche Problem bei Regelfragen entsteht dann, wenn die „Autoren“ eigene Fragen entwickeln und dabei gar neue Formulierungen kreieren.


    Es müssen daher schon Begriffe oder Formulierungen verwendet werden, die sich im Regelwerk, in offiziellen Auslegungen oder bestehenden offiziellen Regelfragen wiederfinden.


    Zum Beispiel kann man „rücksichtslos“ in „übermäßig hart“ ändern oder „in unsportlicher Weise“ in „in nicht unsportlicher Weise“ und dadurch eine andere Antwort generieren.


    Das Problem entsteht jedoch dann, wenn man z. B. „ein … Foulspiel “ durch ein anderes Wort, wie „heftiges“ ersetzen oder gar mit eigenen neuen Worten beschreiben möchte.


    Es ist daher auch irreführend, wenn man eine Unsportlichkeit des Verteidigers aus der subjektiven Sicht eines Angreifers beschreibt, wie bei Frage 2.


    Ein echter Regeltest soll daher weder ein Intelligenz- noch ein Konformitätstest sein. Es geht primär um die Regelkenntnisse.


    Bei Manfreds Rätseln ist das natürlich etwas anderes. Es sind ja Rätsel bis auf Frage 3, wo die echte Regelfrage ja auch angekündigt wurde.