Frage zum 2. Dezember

  • Mark

    Es kommt hier ganz bewusst ein wenig auf die Transferleistung an. Die "klassischen" Schlüsselworte fehlen - mit denen wären wir im klassischen Regeltest, der letztlich gepauktes Wissen abruft -, aber es geht doch darum zu erkennen, was denn vorliegen muss, damit die Kriterien im Regelwerk erfüllt sind, man muss also selbst erkennen, ob die Voraussetzungen gegeben sind. Die hierfür erforderlichen Kennworte, das hat KozKalanndok sehr gut erläutert, sind "steht" und "daher", mithin ist genau der regelwidrige Aufenthalt (und der Spieler steht, ist also auch nicht ansatzweise dabei, den Abstand herzustellen) in Verbindung mit der extra beschriebenen Kausalität, dass sich der Spieler deswegen entscheidet, den Ball "zu früh" zu werfen, das, was das Regelwerk für die Verwarnung beschreibt.


    Übrigens: Es ist egal, ob der Gegenspieler weiß, dass er in der "kritischen" Zone steht, das Wissen um die Regelübertretung hat keinen Einfluss auf die Tatsache, dass er die Regeln übertritt - wo kämen wir denn hin, wenn wir nur die Regelübertretungen ahnden dürften, bei denen wir wissen, dass der Spieler diese wissend begangen hat.

  • Manfred Dein Kopfkino ist nicht mein Kopfkino. Nur weil er den Gegenspieler erkennt und deswegen entschließt den Ball schon 2 m vor der Auslinie einzuwerfen, ist kein unwiderlegbarer Hinweis auf eine unsportliches Ablenken oder Behindern. Dann würde es Sonntags nur so Karten hageln.


    Ich hatte das Bild vor Augen, dass er damit eine Gelbe Karte erzwingen möchte.


    Aber lassen wir das. Dein Rätsel, deine Regeln, es sind ja auch drei Spielfortsetzungen richtig.

  • Der Verteidiger steht (nicht etwa ist gerade dabei sich zu entfernen...er steht und bleibt da) zu nah.

    Der Einwerfer entscheidet sich daher dazu den Einwurf anders auszuführen. Alleine die Tatsache, dass der Einwerfer aufgrund der Abstandsunterscheidung seine Ausführung verändert ist für meine Begriffe schon eine Behinderung, aber ich kann auch konkreter: Dass Unterschreiten des Mindestabstands beim Einwuf ist von den Regeln sogar ausdrücklich als Musterfall des Behinderns benannt.

    Das ist doch blanke Spekulation und irgendwas in eine Regelfrage hinein zu interpretieren, sollte man ja bekanntlich bei Regelfragen unterlassen. Fakt ist doch, dass zum Zeitpunkt des Einwurfs keine unsportliche Behinderung vorlag und der Gegenspieler noch die halbe Sekunde Zeit hätte, den einen Schritt sich von der Seitenlinie zu entfernen. Das Spieler A den Einwurf so schnell ausführt, ist sein eigenes Risiko.


    Was will denn der Regelgeber mit dem Mindestabstand bezwecken? Das der Einwerfer den Einwurf ohne Behinderung ausführen kann. Der Regelgeber geht aber davon aus, dass der Einwurf direkt an der Seitenlinie ausgeführt wird, ansonsten wären die "Linienkriterien" in den Regeln ja überflüssig. Wirft der Einwerfer früher ein, ist das sein eigenes Risiko, analog zum Abstoß. Auch da ist die schnelle Ausführung das Risiko auf Seiten der ausführenden Mannschaft, wenn der Gegner nicht ausreichend Zeit hatte, den Strafraum zu verlassen.


    Die hierfür erforderlichen Kennworte, .... und "daher",

    Auch dieses Kennwort ist blanke Spekulation, weil wir ja bekanntlich nicht in die Köpfe der Spieler schauen können.

    Aber wie Mark schon schrieb: Dein Rätsel, Deine Regeln.


    Ich bin mir aber sicher, dass in 19 von 20 Fällen (mich eingeschlossen) der Beobachter dem Schiedsrichter so eine gelbe Karte um die Ohren hauen würde.

  • irgendwas in eine Regelfrage hinein zu interpretieren

    Wo bitte interpretiere ich etwas hinein?


    uch dieses Kennwort ist blanke Spekulation, weil wir ja bekanntlich nicht in die Köpfe der Spieler schauen können.

    In der Praxis gebe ich Dir Recht. Da wird es nicht möglich sein das Motiv des Einwerfers zweifelsfrei zu beurteilen.


    In der Fallbeschreibung ist es aber eine als eine gegebene (und damit nicht interpretierbare) Tatsache geschildert, dass der Grund für das zu frühe Einwerfen die Unterschreitung des Mindestabstands ist. Da ist keine Interpretation sondern nur die Sachverhaltsbewertung. Wenn man da zu viel Kopfkino zulässt, dann bekommt man ganz lustige Probleme...ich werde das morgen mal an einem Beispiel verdeutlichen (heute geht nicht weil es das heutige Rätsel betreffen würde).

  • KozKalanndok


    Wird der Einwerfer dadurch unfair abgelenkt oder behindert?


    Er wird allenfalls dadurch beeinflusst, den Ball schon 2 m vor der Linie einzuwerfen, aber das ist seine freie Entscheidung und keine Voraussetzung für Pflichtgelb.


    Für Gelb müsste der Gegenspieler entweder trotz Aufforderung des SR oder kurz vor der Ausführung den Abstand verkürzen. Aber diese Hinweise fehlen.

  • Kaef:

    In Sachverhaltsschilderung ist geschrieben, dass der Verteidiger steht. Wo kommt also die Interpretation her? Stehen heisst er steht da und nicht er steht da und macht noch etwas anderes. Wäre dem so, dann hätte Manfred das auch geschrieben. Daher steht er nur da und tut sonst nichts. Alles andere würde die Sachverhaltsschilderung unzulässig erweitern.

    Wird der Einwerfer dadurch unfair abgelenkt oder behindert?

    Ja. Denn alleine das Missachten (nicht das Verkürzen) des Abstandes ist als Behinderung definiert.


    Regeltext:

    Ein Gegner, der einen einwerfenden Spieler unfair ablenkt oder behindert (auch durch die Missachtung des Abstands von mindestens 2 m zur Stelle des Einwurfs), wird wegen unsportlichen Betragens verwarnt.

  • KozKalanndok Es ist schon klar, dass es in der Frage darum geht, dass ein Abstandsvergehen auch dann vorliegt, wenn die Spieler mehr als 2 m von einander entfernt sind, da die Einwurfstelle maßgeblich ist. Und Manfred mit seiner Formulierung eine Unsportlichkeit beschreiben möchte.


    Da wir regelmäßig angewiesen werden, dass der SR zunächst auf den Abstand hinzuweisen hat, wenn ein Spieler dagegen verstößt, fehlt mir in der Fragestellung noch ein deutlicherer Hinweis auf die Unsportlichkeit.


    Natürlich kann man jetzt interpretieren, dass wenn tatsächlich ein exakter Punkt auf der Line offiziell definiert ist, dieser auch durch den SR zuvor festgelegt wurde inklusive der Abstandsanweisung.


    Denn in der Praxis ist dieser Punkt eher eine bis zu 10 m lange Linie, solange der Einwerfer nicht unmittelbar vor der Ausführung ist.


    Aufgrund der Schwierigkeit von textlichen Beschreibungen konkreter Szenen werden Konformitätstests auch per Video durchgeführt.


    Bei Manfreds Fragen geht es wohl auch eher um das „um die Ecke denken“.


    Jetzt lassen wird das, die Frage ist gut und wir hatten Spaß.


  • Der spitze Winkel war der Klassiker eines Ablenkungsmanövers und ist hier vollkommen irrelevant. Entscheidend ist, dass der Ball das Spielfeld, auch wenn er dieses nicht berührt hat, über die Torlinie verlässt.


    Dazu möchte ich anmerken, dass in der Frage NICHT erwähnt war, dass der Ball das Spielfeld über die Torlinie verlässt und auch nicht, dass er in das Spielfeld eindringt, sondern nur, dass der Ball hinter der Torlinie (also nicht im Spielfeld) den Boden berührt.


    Der Sachverhalt gibt strenggenommen nicht her, dass der Ball jemals im Feld war.