Frage zum 2. Dezember

  • Der Ball hat das Spielfeld über die Seitenlinie verlassen, der Einwurf steht Mannschaft A zu. Der Spieler Z von Team A holt den Ball und erkennt, dass ein Gegenspieler nahe der Seitenline an dem Punkt steht (Entfernung ca. 1 m), von dem der Einwurf auszuführen wäre. Er entschließt sich daher, den Ball bereits 2 Meter hinter der Seitenlinie - aber eindeutig schon im Innenraum - einzuwerfen. Bei dem Wurfversuch rutscht er jedoch aus, so dass im Moment des Abwurfes nur ein Fuß den Boden berührt. Gleichzeitig fliegt der Ball deshalb aber in einem sehr spitzen Winkel und landet kurz hinter der Torlinie der gegnerischen Mannschaft.

  • Gleichzeitig fliegt der Ball deshalb aber in einem sehr spitzen Winkel und landet kurz hinter der Torlinie der gegnerischen Mannschaft.


    Der Spieler ist begeistert, dass er den Ball mit der Technik bis ins gegnerische Tor werfen kann, lässt sich auswechseln und wird Leichtathletiktrainer.

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • Persönliche Strafe: :gelbe_karte: für den Gegenspieler nahe der Seitenlinie

    Spielfortzsetzung: wie vor dem Vorfall entschieden (Einwurf Team A)

    Ort der Spielfortsetzung: wie vor dem Vorfall entschieden (wo der Ball das Spielfeld über die Seitenlinie verlassen hat)

    2 Mal editiert, zuletzt von KozKalanndok () aus folgendem Grund: Korrektur nach gründlichem Nachdenken und Regellesen Und nochmal nach Wunsch von Manfred exakte Festlegung auf einen Ablauf

  • Einwurf gegnerisches Team (Team B?) an der ursprünglichen Stelle.

  • Bitte auf eine Lösung festlegen - nicht wenn-dann oder entweder-oder; die Fallbeschreibung ist eindeutig, bitte genau lesen und nachdenken!

  • Ich schließe mich Nr.23 und KozKalanndok an.

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • Der Ball hat das Spielfeld über die Seitenlinie verlassen, der Einwurf steht Mannschaft A zu. Der Spieler Z von Team A holt den Ball und erkennt, dass ein Gegenspieler nahe der Seitenline an dem Punkt steht (Entfernung ca. 1 m), von dem der Einwurf auszuführen wäre. Er entschließt sich daher, den Ball bereits 2 Meter hinter der Seitenlinie - aber eindeutig schon im Innenraum - einzuwerfen. Bei dem Wurfversuch rutscht er jedoch aus, so dass im Moment des Abwurfes nur ein Fuß den Boden berührt. Gleichzeitig fliegt der Ball deshalb aber in einem sehr spitzen Winkel und landet kurz hinter der Torlinie der gegnerischen Mannschaft.

    Fangen wir zunächst damit an, die Frage in die regeltechnisch bedeutenden Teile zu zerlegen:

    Da wäre zunächst der Gegenspieler, der nur etwa einen Meter von dem Punkt entfernt steht, an dem der Einwurf auszuführen wäre. Hier ist das Regelwerk sehr eindeutig - und zwar gleich an zwei Stellen:

    Regel 12:

    Zitat


    Ein Spieler wird bei folgenden Vergehen verwarnt:

    ... Missachten des vorgeschriebenen Abstands bei Schiedsrichterball, Eckstoß, Freistoß oder Einwurf ...

    Regel 15:

    Zitat

    Ein Gegner, der einen einwerfenden Spieler unfair ablenkt oder behindert (auch durch die Missachtung des Abstands von mindestens 2 m zur Stelle des Einwurfs), wird wegen unsportlichen Betragens verwarnt.


    Damit sind alle Lösungen, die auf eine Verwarnung des Gegenspielers verzichten, leider raus, hier reden wir über eine Pflichtverwarnung.


    Kommen wir nun zum ausführenden Spieler: Der befindet sich im Innenraum und darf dort, auch wenn es noch zwei Meter bis zur Seitenlinie sind, den Einwurf ausführen. Er hat im Moment des Abwurfes aber nur einen Fuß auf dem Boden, so dass der Einwurf definitiv nicht regelkonform ausgeführt wird, der Grund (Ausrutscher) hat uns nicht zu interessieren.
    Der spitze Winkel war der Klassiker eines Ablenkungsmanövers und ist hier vollkommen irrelevant. Entscheidend ist, dass der Ball das Spielfeld, auch wenn er dieses nicht berührt hat, über die Torlinie verlässt. Damit ist eindeutig, dass sich der Ball im - genauer im Luftraum über dem - Spielfeld befand. Es ist dabei, siehe Ente , übrigens egal, ob der Ball tatsächlich ins Tor geht oder die Torlinie, die heißt auf der ganzen Breite von Eckfahne zu Eckfahne so (exemplarisch dazu ein Auszug aus Regel 16: "Auf Abstoß wird entschieden, wenn der Ball in der Luft oder am Boden vollständig die Torlinie überquert, aber kein Tor erzielt wurde, ..."), andernorts überquert.


    Halten wir also fest: Der Einwurf wurde nicht regelkonform ausgeführt, der gegnerische Spieler hat ein Abstandsvergehen begangen und der Ball befand sich "im" Spielfeld. Und wer erinnert sich an diese, jüngst geführte Diskussion?

    Da es sich heute aber um ein Rätsel und nicht um ein formales Regelquiz handelt, genügen für den Erwerb des Punktes neben der zwingenden Verwarnung (s.o.) der indirekte Freistoß für A und der Einwurf für den Gegner, auch die Wiederholung des Einwurfes lasse ich gelten. Und bitte: Wer das Ergebnis diskutieren möchte, möge das bitte in der verlinkten Diskussion, aber nicht hier tun.


    Richtig liegen heute also KozKalanndok, der mit 2 Punkten die Tabellenführung übernimmt, sowie Paul, Paddy und 1874Eddy, die jeweils ihren ersten Punkt machen.


    Nr.23 Leider hast Du den Spieler Z und nicht den Gegenspieler verwarnt, vermutlich ein Denk-/Tippfehler - und Stefan hat sich auch auf diese (falsche) Antwort referenziert, da reißt es die richtige Referenz auf KozKalanndok leider nicht mehr raus.


  • Da muss ich einhaken.

    Der Ballholende Spieler hat noch zwei Meter zu der Stelle zu laufen, wo der Einwurf auszuführen wäre. Also ist das alleinige Stehen dort noch nicht unsportlich, weil er den geforderten Abstand noch einhalten kann und den Gegenspieler noch nicht unsportlich beim Einwurf stört.

    Das Spieler A sich durch den Gegenspieler gestört fühlt und nun den Einwurf so schnell ausführt, dafür kann der Gegenspieler nichts. Da der Einwurf falsch ausgeführt wurde und keine Unsportlichkeit im Moment des Einwurfs vorlag, kann es eigentlich nur mit Einwurf Mannschaft B weitergehen, ohne persönliche Strafe.

  • erkennt, dass ein Gegenspieler nahe der Seitenline an dem Punkt steht (Entfernung ca. 1 m), von dem der Einwurf auszuführen wäre. Er entschließt sich daher, den Ball bereits 2 Meter hinter der Seitenlinie

    Damit dürfte der Einfluss auf den Einwurfort deutlich sein, auch die klare Bezeichnung "steht" macht deutlich, dass der Gegenspieler keine Anstalten macht, sich zu entfernen - und die Unsportlichkeit ist bereits dann erfüllt, wenn der Spieler sich nicht in "angemessenem" Tempo zurückzieht (ähnlich auch beim Freistoß, niemand muss wegrennen, "trippeln" und erst recht stehen erfüllt dieses Erfordernis nicht).

  • Moin Manfred, eine Pflichtverwarnung sehe ich nicht. Der Spieler hat sich entschieden, den Einwurf auszuführen und nimmt somit den zu geringen Abstand in Kauf.

    Am Anfang wurde das Universum erschaffen. Das machte viele Leute sehr
    wütend und wurde allenthalben als Schritt in die falsche Richtung
    angesehen.

  • Er hat sich entschieden, weil er durch den Verteidiger behindert wurde.

    Die verwarnungspflichtige Behinderung ist damit sogar noch vor der eigentlichen Ausführung vollendet und genau diese Klarheit unterscheidet diesen Fall von den in der verlinkten Diskussion.


    Daher hatte ich auch so viele Edits, weil es tatsächlich nicht ganz einfach war zu entscheiden warum es wie weitergeht.

    Ohne da jetzt eine Diskussion eröffnen zu wollen mal meine Entscheidungsgründe (die Verwarnung ist auf jeden Fall Pflicht):


    1. Möglichkeit: Die Störung durch den Verteidiger lag eindeutig vor der Ausführung. Daher ist der ursprüngliche Einwurf noch gar nicht ausgeführt worden und nach der Verwarnung auszuführen.

    2. Möglichkeit: Der Einwurf wurde trotz der Störung ausgeführt, wenn auch inkorrekt. Unter Andwendung der Vorteilsbestimmung kann man jetzt diese (fehlerhafte) Ausführung anerkennen. Damit landen wir bei einer Störung bei der Ausführung und damit beim idF.


    Was nicht geht ist meiner Meinung nach (und ich weiche da tatsächlich von meiner Meinung in der verlinkten Diskussion ab):

    1. Ausschluss: Wiederholung. Eine Wiederholung bedingt, dass es eine vorherige Ausführung gab bei der gestört wurde. In dem Fall müsste es aber idF geben. (das ist jetzt Wortklauberei, aber gerade in solchen Grenzfällen ist meiner Meinung nach auch die Unterscheidung zwischen "Wiederholung" und "ursprünglicher Ausführung" wichtig)

    2. Ausschluss: Einwurf durch die andere Mannschaft. Wir haben zwar eine fehlerhafte Ausführung, bei der normalerweise das Einwurfrecht wechselt, allerdings gibt es eine speziellere Norm, die dem Einwerfer aufgrund der Störung durch den Verteidiger einen idF auch dann zuspricht, wenn die Ausführung nicht korrekt war.

  • Und schon haben wir die Diskussion bezüglich der Verwarnung, die ich hier nicht sehe, weil:


    Die Unterschreitung des geforderten Mindestabstandes bei egal welcher Spielfortsetzung ist nicht grundsätzlich unsportlich. Spieler müssen z. B. auch die Möglichkeit bekommen sich zu entfernen oder den Ort der Spielfortsetzung zu kennen. Sonst dürfte der SR ja auch keine Mauer stellen.


    Insbesondere bei dieser Einwurf-Frage fehlen die dementsprechenden Schlüsselwörter, wie z. B. „unfair ablenken“ oder „behindern“.


    Wir wissen daher auch nicht, weshalb der Gegenspieler dort steht, wo er steht. Im Gegenteil, die Art der Ausführung spricht eher für eine schnelle Ausführung, bei der in der Regel zu geringe Abstände sowieso nicht geahndet werden.


    Da die Unsportlichkeit nicht eindeutig beschrieben ist und wir nichts hineininterpretieren sollen, was dort nicht steht, bleibt nur der Falsche Einwurf übrig.

    Auch diese IFAB Regelfrage benennt neben der Abstandunterschreitung noch die entscheidenden Schlüsselwörter:


  • Das Vorliegen des Kriteriums Behinderung ist in der Sachverhaltsschilderung doch beschrieben.


    1. Kriterium: Unfair ablenken

    Sehe ich beim Verteidiger in der Tat nicht.


    2. Kriterium: Behindern

    Der Verteidiger steht (nicht etwa ist gerade dabei sich zu entfernen...er steht und bleibt da) zu nah.

    Der Einwerfer entscheidet sich daher dazu den Einwurf anders auszuführen. Alleine die Tatsache, dass der Einwerfer aufgrund der Abstandsunterscheidung seine Ausführung verändert ist fürmeine Begriffe schon eine Behinderung, aber ich kann auch konkreter: Dass Unterschreiten des Mindestabstands beim Einwuf ist von den Regeln sogar ausdrücklich als Musterfall des Behinderns benannt.


    Ich könnte Deine Meinung teilen, wenn es um die Frage ginge, zu bewerten ob und gegebenenfalls warum der Einwerfer seine Ausführungsart geändert hat. Die Sachverhaltsschilderung stellt diesen Aspekt aber schon abschließend klar: Die Ausführungsart des Einwurfs gerade wegen der Abstandsunterschreitung geändert.