Ich glaube das verstehst Du hier falsch...
Es will hier keiner übertragen.
Es wurde lediglich festgestellt, dass ein Abseitsvergehen ein Element der Menge "Vergehen" ist und es damit für die Auslegung dass technische Vergehen bei Persistenz nicht verwarnt werden können, keine Grundlage gibt und möglicherweise auch nie gegeben hat.
Dass das gefühlt falsch ist, ist glaube ich jedem klar. Daher sollte das meiner Meinung nach in Regel 12 dringend präzisiert werden.