Ab wann hat der TW den Ball freigegeben?

  • Gegenfrage:

    Würdest Du, wenn dem Torwart ein derartiges Malheur passiert ist, auf indirekten Freistoß wegen verbotenen Handkontaktes entscheiden? Es dürfte unstrittig sein, dass die "Freigabe" des Balles ausdrücklich nicht gewollt war.


    Unabhängig davon hatte ich klar artikuliert, dass wir uns hier in einer Grauzone befinden, die spätestens dann endet, wenn der TW den Ball(kontroll)verlust hinnimmt.

  • Gegenfrage:

    Würdest Du, wenn dem Torwart ein derartiges Malheur passiert ist, auf indirekten Freistoß wegen verbotenen Handkontaktes entscheiden? Es dürfte unstrittig sein, dass die "Freigabe" des Balles ausdrücklich nicht gewollt war.

    Kommt drauf an, wie viel Zeit dazwischen lag und wie genau die Situation abläuft.

    Unabhängig davon hatte ich klar artikuliert, dass wir uns hier in einer Grauzone befinden, die spätestens dann endet, wenn der TW den Ball(kontroll)verlust hinnimmt.

    Ich finde nicht, dass es sich um eine Grauzone handelt, für meine Begriffe wäre ein idF gegen den Angreifer schlicht und ergreifend falsch. Gerne stelle ich aber nochmals die Frage: Wo finde ich denn diese "Lehrmeinung", dass dieser idF zu verhängen ist, denn Du sagtest ja eingangs, dass sich die herrschende Lehrmeinung hier einig sei. Ich habe nämlich danach intern herumgefragt und nur kräftiges Stirnrunzeln in Bezug auf Deine, vermeintlich der herrschenden Lehrmeinung entsprechenden, Auslegung geerntet.

    Nein. Wenn er sich beim aufdotzen den Ball versehentlich auf den Fuß wirft, liegt eben gerade keine Ballfreigabe vor, gleiches gilt, wenn dem TW der Ball unabsichtlich aus der hand rutscht. Der Regelgeber stellt hierbei auf die Ballkontrolle ab und die herrschende Lehrmeinung ist sich - schon ungewöhnlich genug - sehr einig, was noch zur Ballkontrolle zählt.

  • Kommt drauf an, wie viel Zeit dazwischen lag und wie genau die Situation abläuft.

    Da sind wir uns ja einig - und dort liegt auch des Pudels Kern: Betrachte ich die Ballfreigabe als unfreiwillig, so dass ich dem TW straffrei gestatte, den Ball erneut mit der Hand zu berühren, muss ich gleichzeitig die Fortdauer der Ballkontrolle bestätigen, weil sonst die Handberührung zwingend zu ahnden wäre ...


    Aber:
    Denken wir daran, dass das eine rein regeltheoretische Diskussion ist, auf dem Platz wird das jeder ohne irgendeinen Widerspruch lösen.

  • Je länger ich darüber nachdenke, desto sicherer bin ich mir, dass die Regel klar ist und es nichts hinein zu interpretieren gibt:


    Sobald der TW die Kontrolle über den Ball abgegeben oder eben auch unfreiwillig verloren hat, darf der Ball sowohl von jedem Angreifer gespielt, als auch vom TW nicht mehr mit der Hand berührt werden.


    Es geht nicht darum, was der TW will, sondern ob er ganz objektiv Kontrolle über den Ball hat oder nicht. Beim prellen oder hochwerfen berührt er ihn zwar kurzzeitig nicht, jedoch fliegt der Ball ja gezielt Richtung Hand zurück oder Fuß zum Abschlag.


    Sobald sich der TW allerdings (in einem neuen Bewegungsablauf) zum Ball bewegen muss, hat er keine Kontrolle mehr und ihn somit freigegeben. Ja selbst dann, wenn der Ball unglücklich in einer Pfütze liegen bleibt und sich der TW deswegen nur bücken muss.

  • Mark: Das sehe ich auch so. Und auch alle Kollegen, bei denen ich herumgefragt habe. Absolut niemand sieht eine Ballkontrolle des Torwarts, die bei Eingreifen zu einem idF gegen den Angreifer führen, wenn dem Torwart der Ball beim Prellen wegspringt (wegen eigenem Fuß, Stein, Pfütze oder weshalb auch immer) oder gar wenn ihm der nasse Ball aus der Hand glitscht.


    Die folgende Aussage halte ich daher für geradezu grundfalsch, und die Bemerkung der erfreulichen Einheitlichkeit der Regelauslegung ärgert mich einfach.

    Nein. Wenn er sich beim aufdotzen den Ball versehentlich auf den Fuß wirft, liegt eben gerade keine Ballfreigabe vor, gleiches gilt, wenn dem TW der Ball unabsichtlich aus der hand rutscht. Der Regelgeber stellt hierbei auf die Ballkontrolle ab und die herrschende Lehrmeinung ist sich - schon ungewöhnlich genug - sehr einig, was noch zur Ballkontrolle zählt.