Spieler für einen Verein, SR für einen anderen?

  • Liebe Community,


    ein Jungschiedsrichter möchte zu unserem Verein wechseln. Er würde das Wechselformular jetzt auch abgeben wollen (vor dem 31.12). Behält er für den abgebenden Verein dennoch seine Lizenz als Spieler? Das wäre ihm für den Rest der Saison wichtig.


    Vielen Dank,

    Mi-KhaEl-

  • Hallo.

    Vereinswechsel als SR unterliegen normalerweise keinen Fristen, lediglich die Anrechnung an das Soll wäre betroffen, das dann an den abgebenden Verein gebunden bleibt.

    Spieler dürfen nur in den Wechselfristen bzw. gemäß den Vorgaben der Spielordnung wechseln. Da bräuchte es mit allergrößter Wahrscheinlichkeit die Zustimmung vom abgebenden Verein und damit verbunden dann auch Einschränkungen, falls diese nicht gegeben wird. Das hängt vom Alter und der Spielklasse ab und anderen Faktoren, da benötigt man mehr Infos. Evtl. wäre hier ein Zweitspielrecht eine Lösung, hängt aber auch von den Rahmenbedingungen ab.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Jugend- oder Aktivenspieler in welcher Spielklasse? Bei Jugend wäre dann die Frage, ob er zukünftig dort spielen könnte oder ob der Wechsel auch als Spieler deshalb erwogen wird, weil er anschließend dort keine Möglichkeit mangels Mannschaft hat

    Wie lange Schiedsrichter?

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Vielen Dank für die schnelle Reaktion.
    Jugendspieler Kreisliga. Er möchte nur noch die Saison zu Ende bringen, danach nur noch als Schiedsrichter tätig sein. Er soll aber bei uns ab 1.7. als Schieri zählen, deswegen die Frist 31.12.

  • Das sollte gehen, da dann ja eine Freigabe als Spieler erst mal untergeordnet ist. Steht zumindest in der sächsischen SR Ordnung so drin, Paragraph 7 Punkt 2 a). Danach würde er ab der neuen Saison zu Eurem Soll zählen. Wichtig ist aber auch die ordnungsgemäße Abmeldung aus dem bestehenden Mitgliedsverhältnis und Beitritt zu Eurem Verein.

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    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Grundsätzlich:
    Es ist möglich, dass man in zwei Vereinen Mitglied ist und für Verein A spielt, für Verein B aber pfeift. Allerdings sollte der Kollege dies dem Ansetzer bekanntgeben, denn der kann nicht wissen, dass er für A spielt, Ansetzungen für Spielleitungen bei A wären aber mehr als suboptimal.


    Ob eine solche Zweigleisigkeit sinnvoll ist, nun, das wäre eine ganz eigene Debatte. Und merke: Die Wechselmöglichkeiten und -fristen für Spieler und Schiedsrichter können sehr unterschiedlich sein, der Wechsel als SR zieht jedenfalls keinen Wechsel als Spieler nach sich und umgekehrt - aber sicherheitshalber wirf einen Blick in die Schiedsrichter-, die Spiel- und die Jugendordnung Deines Verbandes, manchmal hält Tante Verbandsspezifisch Überraschungen bereit.

  • die Spiel- und die Jugendordnung Deines Verbandes, manchmal hält Tante Verbandsspezifisch Überraschungen bereit.

    Richtig, und ergänzend.


    Nicht zu vergessen die Schiedwsrichterordnung (so es eine gibt) und die Verbands Satzung.

    Oftmals ist zwar der Wechsel des Schiries völlig unkritisch aber es gibt möglicher Weise einschränkungen und fristen zum Wechsel und vor allem wem der SR zugeordnet wird.
    In der SRO eines Landesverbandes habe ich sogar gelesen, das der aufnehmende Verein an den abgebenden Verein eine "Wechselprämie" bezahlen muss.


    Es empfiehlt sich in jedem Fall mit jemandem vom Verband zu sprechen der für das SR-Wesen zuständig ist (i.d.R. der VSA) und sich diese Aussagen schriftlich geben zu lassen wenn sie nicht irgendwo in einer Satzung oder Ordnung niedergeschrieben sind.


    Das erspart böse Überraschungen. Viele Vereine sind gerade bei Schiedsrichtern mit Recht sehr empfindlich weil der Verlusst eines Schiries richtig ins Geld (oder in die Punkte) gehen kann.

  • Die gibt es für den SFV:

    § 7 Vereinswechsel von Schiedsrichtern

    (1) Schiedsrichteranwärter, Jungschiedsrichter, Schiedsrichter und Schiedsrichterbeobachter haben das Recht, ihren Verein selbst zu wählen und diesen Verein jederzeit zu wechseln und unterliegen bei einem Vereinswechsel keiner Wartefrist. (2) Das den Vereinen auferlegte Schiedsrichtersoll wird von dem Vereinswechsel eines unter Absatz (1) benannten Schiedsrichters nicht berührt. Zum Schutze des abgebenden Vereines und zur Verhinderung einseitiger Vorteile gilt jedoch: a) Erfolgt der Vereinswechsel in der Zeit vom 01.07. bis 31.12. eines jeden Jahres, so zählt der Schiedsrichter mit Beginn des neuen Spieljahres zum Soll des neuen Vereins.

    3) Erfolgt der Vereinswechsel im Jahr der Ausbildung oder im darauffolgenden Jahr, hat der neue Verein dem ausbildenden Verein eine Ausbildungsentschädigung in Höhe von 300,- EURO zu zahlen.

    Da der Status als Spieler beendet werden soll, ist eigentlich nur die Schiedsrichterordnung maßgeblich.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Ob eine solche Zweigleisigkeit sinnvoll ist, nun, das wäre eine ganz eigene Debatte.

    Ich bin in meinem Verein seit 1993 Mitglied, seit 1998 amtiere ich für ihn als Schiedsrichter. 2010 bin ich umgezogen und hatte fortan zum Training und zu den Heimspielen mitten durch die Stadt 22 km hin und 22 km zurück als Weg. Das ging naturgemäß als Jugendtrainer nicht lange gut, und daher bin ich zum Verein eines Arbeitskollegen erst als Trainer und (als die neue Generation Spieler aus der Herren- in den Seniorenbereich hochkam) später als Spieler gewechselt. Aber warum zum Henker hätte ich "meinen" Verein nach über 20 Jahren auch als Schiedsrichter verlassen sollen?

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.