Schmuck und die Wiedereinwechslung

  • Aber auch genau so wenig ausschließlich als Schmuck. Nicht per se, weder als erlaubter noch unerlaubter Gegenstand.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Wie kommst Du darauf, dass ein Gegenstand verboten werden müsste damit es unzulässig wäre?

    Es gibt eine abgeschlossene Liste an erlaubter zusätzlicher Ausrüstung. Was in dieser Positivliste nicht drin steht ist nicht erlaubt. Das hat mit Schmuck schon gar nichts mehr zu tun.

  • Und was ist mit Haargummis Handschuhen? Sind ebenso nicht genannt und speziell bei Feldspielern auch nicht mit expliziter Schutzausrüstung zu bewerten.

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    Einmal editiert, zuletzt von jambala ()

  • In dem von Manfreds Beitrag #12 enthaltenen Zitat sehe ich keine geschlossene Liste. Es steht die Abkrzung z.B., was bedeutet, dass Beispiele genannt werden, es aber noch andere Gegenstände gibt, die die Bedingung erfüllen. Es ist von "weichen (...) Materialien" die Rede und ich würde ein Schweißband dazuzählen.

  • Das ist das Musterbeispiel einer abgeschlossenen Liste.

    - Ungefährliche Schutzausrüstung (mit ein paar Beispielen garniert)

    - Torhütermützen

    - Sportbrillen


    Die mit z. B. aufgezählten Elemente sind nur Beispiele für die Kategorie ungefährliche Schutzausrüstung. Im Originaltext ist das etwas deutlicher formuliert.


    Englisch:

    Non-dangerous protective equipment, for example headgear, facemasks and knee and arm protectors made of soft, lightweight padded material is permitted as are goalkeepers’ caps and sports spectacles.


    Deutsch:

    Ungefährliche Schutzausrüstung, z. B. Kopfschutz, Gesichtsmasken oder Knie- und Armschoner aus weichen, leichten, gepolsterten Materialien, sowie Torhütermützen und Sportbrillen sind erlaubt.

  • Eine abgeschlossene Aufzählung zählt alle möglichen der diese Aufzählung umfassenden Varianten auf.


    Also zählen zu Deiner Auffassung nun Handschuhe dazu oder nicht? Selbst bei Torhütern steht die Erhöhung der Haftung im Vordergrund und weniger der Schutz der Hände.

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  • Das Regelwerk selbst führt Ausrüstungsgegenstände auf, die nicht in der Aufzählung enthalten sind, woraus ich schließe, dass die Aufzählung keineswegs abgeschlossen ist.


    Beispielsweise führt es aus, welche Farbe Unterziehhemden, -hosen oder Stutzenbänder haben müssen, ohne dass diese in der erlaubten oder vorgeschriebenen Ausrüstung aufgeführt wären.


    Ebenso wird beschrieben wie getragene Kopfbedeckungen, die explizit keine Torhütermützen sind, beschaffen sein müssen. Diese Ausführungen wären überflüssig, wenn zusätzliche Ausrüstung auf Schutzgegenstände, Brillen und Torhütermützen beschränkt wäre.

  • Ich bin da bei KozKalanndok .

    Das ist eine abgeschlossene Liste, das einzige was da erweitert werden kann ist die "ungefährlichen Schutzausrüstung".

    Da ist nur die "Unterliste" nicht abgeschlossen.


    Alles was ein Spieler also noch an hat, muss unter "ungefährliche Schutzausrüstung" fallen.

    Handschuhe sehe ich da problemlos drin, schützen z.B. vor Kälte. Genauso wie Unterziehhemden/-Hose.

    Stutzenbänder gehören im Zweifel zu den Schienbeinschoner die expluzit vorgeschrieben sind.




    Ich hatte schon den umgekehrten Fall: den Spieler gefragt, ob er sich geschnitten hat. Er antwortet: "Neee, da ist mein Ring drunter"

    Im Gegensatz zu mir kennen die meisten Spieler die Regeln ja auch nicht ;)

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Amfa, das ist genau so Interpretation von Schutzausrüstung wie Koz's Interpretation des Haargummis.


    Schutzausstattung ist genormt, das gilt auch bei Handschuhen. Da gibt es sowohl DIN als auch DIN EN, die genau definieren, für welchen Temperaturbereich und für welche Beanspruchung die Handschuhe sind - auch für Sporthandschuhe, egal ob Torwart oder als Kälteschutz. Streng genommen ist keiner der von Fußballern getragenen Handschuhe ein genormter Artikel. Weder auf der Verpackung noch auf dem Artikel selbst ist die Norm aufgeführt und sie sind nicht im Muster zertifiziert. Wenn ich also mit Schutzausrüstung argumentativ rangehe, dürfte ich auch keine Gegenstände, für die es keine Normerfüllung gibt, zulassen. Sie erfüllen zwar einen Zweck (wie eben auch ein Schweißband, das nicht als Schmuck sondern eben für Schweiß gedacht ist), sind aber streng genommen keine Schutzausstattung aus den genannten Gründen. Über die Argumentation, dass durch Haargummis ein Verheddern zweier Spieler verhindert werden kann oder soll sag ich jetzt dann Mal nichts weiter.

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  • Schutzausstattung ist genormt

    protective equipment ist nicht zu verstehen als der UVV-Fachbegriff Schutzausstattung.

    protective equipment ist eher zu übersetzen als schützende Ausrüstungsgegenstände und das bedeutet mitnichten genormt.

    Eine solcher schützender Ausrüstungsgegenständ muss lediglich ungefährlich sein um im Sinne der Regel ein erlaubter sonstiger Ausrüstungsgegenstand zu sein. Wenn der Regelgeber nur genormte Schutzausrüstung hätte erlauben wollen, dann hätte er es so ähnlich formuliert wie die FIA das bei Helmen für Rennsportveranstaltungen getan hat.



    When the use of an FHR [Anm.: Frontal Head Restraint system], according to Article 3 below, is mandatory, drivers competing in circuit competitions, hill climbs or rally special stages, registered on the FIA Calendar, must wear crash helmets homologated to one of the following FIA standards:
    - 8858-2002 or 8858-2010 (Technical List N°41),
    - 8859 (Technical List N°49),

    - 8860-2010 (Technical List N°33), or
    - 8860-2018 or 8860-2018-ABP (Technical List N°69)


    Damit ein Ausrüstungsgegenstand eine Schutzausrüstung ist, muss er (zumindest nach meinem Verständnis) in der Art, wie er angelegt ist auch eine Schutzwirkung erbringen.

    Das sehe ich bei den Torwarthandschuhen (Kälteschutz, Dämpfung beim Abwehren von Schüssen), bei Unterziehhosen/-hemden (Kälte), beim Haargummi (Verringerung des Verhedderungsrisikos bei langen Haaren...denk da auch mal an die eierlose Abteilung mit den Pferdeschwänzen) und bei einem Stirnband könnte ich auch noch gerade noch so den Schutz vor runterlaufendem Schweiß als Schutzfunktion gelten lassen. Das sind alles passive Schutzwirkungen, die alleine dadurch entstehen, dass der Gegenstand angelegt ist.


    Ein Schweißband (um Missverständnisse zu vermeiden: Das ist nach meinem Verständnis ein elastisches Stoffbändchen am Arm) hat meines Erachtens (zumindest bezüglich des Schweiß von der Stirn wischens) keine Schutzwirkung. Dass man sich damit den Schweiß von der Stirn wischen kann ist keine (passive) Schutzfunktion sondern eine (aktive) Abwehrfunktion.


    Ob ein Schweißband oder ein Haargummi eine Schutzfunktion hat oder nicht, da kann man drüber streiten und interpretieren (ein Schweißband könnte man vielleicht gerade noch so als Handgelenkschoner durchgehen lassen). Aber ich bleibe in soweit dabei, dass ein Ausrüstungsgegenstand, der keine Schutzfunktion hat und darüber hinaus auch weder TW-Kappe noch Sportbrille ist, nichts am Spieler verloren hat.


    PS: Was machen wir eigentlich mit einem Feldspieler, der eine Torwartmütze trägt? Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Mütze und einer Torwartmütze? :)

  • Nope, es gibt spezielle Normierungen, unabhängig von einer UVV, für Sportartikel; Sind sogar eigentlich vorgeschrieben für die Erteilung einer CE Bescheinigung zur Freigabe für den Europäischen Binnenmarkt.

    Gibt es zudem alles ganz normal zu kaufen, hat Decathlon für seine Eigenmarken durchgängig umgesetzt, im Gegensatz zu Adidas, Puma und Nike :

    DIN EN 13061:2010-01 für Schienbeinschützer

    DIN EN 16027:2012-02 für Torwarthandschuhe

    EN 511 für Handschuhe als Kälteschutz (sowohl Arbeitshandschuhe als auch alles, was nominell als Kälteschutz vorgesehen ist).

    EN 15613 für Knieschützer, hier speziell für Halle.


    Deine Argumentation mit dem Haargummi ist, ehrlich gesagt Bullshit; wie sich zwei Leute mit ihren Pferdeschwänzen, egal welches Geschlecht, bei einem Kopfball oder ähnlichen Kontakten mit diesen in einander verwickeln sollen, das bedarf schon einiger Phantasie. Das ist alleine in Anbetracht der Art, wie ein Pferdeschwanz normalerweise gebunden wird, nämlich am Kopf gebunden und nach hinten offen, dass das ein Haargummi verhindert, schon abenteuerlich.


    Da ist wahrscheinlicher, dass durch das Wegwischen mit dem Schweißband am Handgelenk eine Sichtbeeinträchtigung durch ins Auge gelaufenen Schweiß und damit ein Zusammenstoß mit einem Gegner vermieden wird.

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  • Da ist wahrscheinlicher, dass durch das Wegwischen mit dem Schweißband am Handgelenk eine Sichtbeeinträchtigung durch ins Auge gelaufenen Schweiß und damit ein Zusammenstoß mit einem Gegner vermieden wird.

    Das Schweißband wischt aber den Schweiß nicht durch seine Befestigung am Handgelenk weg -> Keine Schutzfunktion.

  • Klar, dafür verhindert ein Haargummis, dass sich die Haare von zwei Spielern verheddern, obwohl die Haare weitestgehend offen sind beim Pferdeschwanz. Und aus dem Abwischen des Schweißes mit dem Band eine aktive Abwehrbewegung konstruieren, was immmer Du darunter verstehen magst - Für die Schutzfunktion kann ich je nach Gestaltung des Bandes sogar noch mit plädieren, wenn wie gesagt der Schmuckcharakter im Vordergrund stehen sollte. Aber sorry, da fehlt mir noch mehr die Regelgrundlage, außer das Argument mit der Schutzwirkung ist das ganz dünn und einfach nur am Wort, aber nicht am Sinn der Regel festgeklammert.


    Und bei der Mütze ist klar, dass auch Feldspielern eine Kopfbedeckung erlaubt ist, deren Schild und Material ausreichend weich und flexibel ist.

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  • Leute, an dieser Stelle möchte ich präventiv darauf hinweisen, dass wir bitte sachlich bleiben und es auch keine Pflicht zu einer einheitlichen Meinung gibt, auch wenn das bei der Regelauslegung wünschenswert wäre.


    Inhaltlich verweise ich einfach mal hierauf. Wir müssen uns daran erinnern, wie die Schmuckregel entstanden ist, das ist für das Verständnis extrem hilfreich. Es fing damit an, dass Schmuck zunächst überhaupt nicht geregelt war, aber immer öfter Magnetarmbänder etc. aufkamen, weil die kraftfördernd sein sollten - die einzige Eigenschaft, die diese Teile definitiv hatten, war eine gewisse Gefährlichkeit, ergo verbot der Regelgeber nicht etwas Schmuck, sondern gefährliche Gegenstände. Das war gut gedacht und schlecht gemacht, denn damit ging natürlich die Diskussion los, welcher Gegenstand denn nun gefährlich sei ... Die Sache zog dann noch eine weitere Runde und dann war da der Fall eines Spielers, der nach einem Tor am Zaun hoch kletterte, mit dem Ehering hängen blieb und sich den Finger abriss, letztlich verbot also der Regelgeber jeglichen Schmuck, weil das die einzig - vermeintlich - klare Lösung war, gleichzeitig erlaubte er jedoch ungefährliche Ausrüstungsgegenstände zum "Schutz". Letztlich sind wir hier also in der nächsten Runde der Unklarheiten, denn weder lässt sich per generalis definieren, was nun wirklich wovor schützt und der Regelgeber hat bei den Torwartmützen selbst erkannt, dass die nun wahrlich nicht schützen, aber dennoch sehr sinnvoll und auch ungefährlich sind. Wie weit das geht wird doch auch daran deutlich, dass der Regelgeber geklärt hat, dass sogar "Kopftücher", die nun definitiv keinen Schutzcharakter haben, zulässig sind, um muslimischen Mädchen die Spielteilnahme zu ermöglichen, sofern diese so beschaffen sind, dass sie die Spielerin nicht gefährden (also kein klassisches Kopftuch, sondern eine Sonderanfertigung, die dem Umstand gerecht wird, dass sich selbiges im Ernstfall löst, beispielsweise durch einen Klettverschluss).


    Wenn wir dies berücksichtigen, dann ist es wenig sinnhaft, am Buchstaben der Regel zu kleben, sondern wir sind aufgefordert, in deren Sinn zu entscheiden. Wenn also ein Schweißband am Arm ohne Zweifel dazu dient, dass sich ein Spieler damit den Schweiß von der Stirn wischen kann, liegt zweifelsfrei eine - durchaus sinnvolle - Funktionalität vor, die ungeschickt formulierte Schutzfunktion muss an dieser Stelle sehr weit ausgelegt werden und ist daher als gegeben anzusehen, kann damit doch - per saldo nicht vollkommen ungefährlicher - Eintritt von Schweiß in die Augen verhindert werden.