Schmuck und die Wiedereinwechslung

  • Seit der damaligen Diskussion hat sich die Welt bekanntlich weiter gedreht, denn in vielen Verbänden ist in den unteren Ligen unterdessen die Wiedereinwechslung auch im Herrenbereich erlaubt.


    Stellen wir uns jetzt also mal vor, Spieler A trägt Schmuck, wir fordern den auf, diesen abzulegen, was er auch macht - soweit alles im grünen Bereich. Nach 30 Minuten braucht A eine Verschnaufpause und wird ausgewechselt - und als ordentlicher Mensch nimmt er seinen wertvollen Schmuck an sich und legt diesen an. Dummerweise dauert es aber keine fünf Minuten, als sich der Spieler, der für A eingewechselt wurde, verletzt, so dass A entgegen seiner Erwartung wieder ran muss. Da wir den ja schon kontrolliert hatten und er den Innenraum nicht verlassen hatte, genügt ein Blick aus der Ferne, dass der noch seine Schienbeinschoner trägt und nur durch Zufall bemerken wir jetzt den Schmuck. Klar, der muss wieder ab und wir warten mit der Spielfortsetzung auch nicht unbedingt, bis das erledigt ist, aber:

    Die bisherige Lehrmeinung ging davon aus, dass Schmuck, dessen Entfernung schon einmal von uns gefordert wurde, der aber "hinter unserem Rücken" erneut angelegt wird, als unsportliche Handlung mit einer Verwarnung zu verschönern ist - nur hatte das Lehrwesen damals die Möglichkeit der Wiedereinwechslung naturgemäß noch nicht im Blick ... Wäre dieser Spieler also auch jetzt noch zu verwarnen? Mein Formalgefühl sagt ja - aber liegt das richtig?

  • Wenn ich einen Spieler bitte den Schmuck abzulegen und der dem Folge leistet ist erst einmal alles gut. Merke ich später, dass er ihn wieder an hat, wird der verwarnt, egal ob er wieder eingewechselt wurde oder er es in der HZ-Pause getan hat.

    Denn im Gegensatz zum ersten Ablegen, wo man ein einfaches "Vergessen" als Entschuldigung bringen kann, funktioniert das in dem von dir geschilderten Fall nicht mehr. Denn von Geisterhand wandert der Brilli nicht ans Ohr oder die Kette an den Hals.

  • Dummheit muss bestaft werden !


    Genauso als wenn er den Schmuck in der Halbzeit wieder anlegt !


    :gelbe_karte:

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Und wie reagiert ihr, wenn ihr während der Spielerkontrolle bereits Spieler Nummer 10 sagt, dass das Schweissband vor dem Anpfiff abzunehmen ist? Dann stehen alle bereit zum Anstoss, Nummer 10 will den Anstoss ausführen aber trägt immer noch sein Schweissband?

  • Seit wann fallen Schweißbänder unter Schmuck?

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Reden wir jetzt über ein Schmuckband, da gebe ich Dir recht. Aber ein klassisches Schweißband hat eine Funktion, nämlich sich den Schweiß aus dem Gesicht wischen. Dann dürfte der TW ja auch außer bei Sonne keine Mütze tragen, vorausgesetzt, sie entspricht der Regel.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Schmuck(arm)band oder Festivalbändel oder Schweissband. Das gehört für mich alles zur gleichen Kategorie der nichtfunktionalen Gegenstände. Für den Torwart hat die Mütze eine Funktion (und ist ggf. im weitesten Sinne auch sicherheitsrelevant bevor er den Ball aus der Sonne ins Gesicht bekommt). Aber Schweiss kann man sich auch mit der Hand aus dem Gesicht wischen. Sonst kommt bald jeder mit Schweissbändern zum Fussballspiel und ich muss die auch noch alle auf Regelkonformität überprüfen.

  • Udo, sorry, aber das ist nicht im Sinne der Regel und verhindert die Verwendung eines Gegenstandes, der a) aufgrund des Materials zu 100% für sich genommen ungefährlich ist, der b) eine klare Funktion hat. Deine Herangehensweise entspricht für mich dem Versuch, ein Stutzengummi von Nike zu verbieten, weil die Mannschaft Adidas trägt, auch wenn die Farbe stimmt.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • HI jambala, das sehe ich immer noch anders aber natürlich lasse ich mich von euch Profis gern eines Besseren belehren. In Regel 4.4 (IFAB) ist jedoch von zusätzlicher Schutzausrüstung die Rede. Darunter fallen Schweissbänder meiner Meinung nach nicht.


    Ich habe trotzdem bei unserem Verband nachgefragt. Im Grundkurs im Jahr 2015 wurden wir explizit darauf hingewiesen, dass Schweissbänder keine funktionalen Gegenstände sind und damit auf dem Fussballplatz nichts zu suchen haben. Aber vielleicht hat sich daran ja inzwischen etwas geändert.

  • Ich mache es mal ganz einfach:

    Ein Stirnband, um lange Haare zu bändigen, ebenso ein Haargummi, ja selbst die Torwartkappe, sind alles keine Schutzausrüstung (wenigstens nicht unmittelbar) ...


    Soll ein Schweißband schmücken? Grundsätzlich nein. Ist es gefährlich? Noch grundsätzlicher nein (irgendwelche Konstellationen lassen sich immer konstruieren). Verschafft es dem Spieler einen unsportlichen Vorteil? Nein. Hat es eine sinnvolle und nachvollziehbare Funktion? Ja. Nach Sinn und Geist der Regel ist das damit zulässig. Nebenbei könnte ich ohne viel Mühe auch eine Schutzfunktion definieren.


    Übrigens: Was genau steht denn in Regel 4.4?

    Zitat

    Ungefährliche Schutzausrüstung, z. B. Kopfschutz, Gesichtsmasken oder Knie- und Armschoner aus weichen, leichten, gepolsterten Materialien, sowie Torhütermützen und Sportbrillen sind erlaubt.

    Ein herrlicher Fall einer Regelung, die man eben nicht separat betrachten darf, konkretisiert sie doch eigentlich Regel 4.1:

    Zitat

    Spieler dürfen keine gefährliche Ausrüstung verwenden oder tragen.

    Das Tragen von Schmuck (Halsketten, Ringe, Armbänder, Ohrringe, Leder- und Gummibänder etc.) ist verboten. Sämtliche Schmuckstücke sind zu entfernen. Das Abdecken von Schmuck mit Klebeband ist untersagt.

    Und ein Schweißband ist - üblicherweise - kein Schmuck und eben nicht gefährlich, ergo nach Regel 4.1 zulässig, die Konkretisierung in Regel 4.4 steht dem nicht entgegen, definiert die im Kern doch die Grenzfälle.


    Exkurs:
    Viel spannender ist die Aussage, dass das Abdecken von Schmuck mit Klebeband untersagt ist. Da niemand so blöd ist und Klebeband einfach so auf die Haut macht - medizinische Tapes sehen anders aus -, könnte der Regelgeber diese eigentlich auch komplett verbieten, in jedem Fall wäre eine Nachfrage zulässig bis erforderlich, ob da wirklich kein Schmuck darunter ist - nur will sich niemand diese Baustelle aufmachen.

  • Natürlich habt ihr beide Recht. Und mein Verband ist inzwischen gar der Meinung, dass Schweissbänder zu den funktionalen Gegenständen zählen: "Das tragen der Schweissbänder ist aus meiner Sicht erlaubt, es ist ungefährlich und dient einer Funktion. "Dann hat sich das gegenüber dem 2015 Unterrichteten geändert und ich werde mich ab sofort danach richten.


    Vielen Dank für den Exkurs in die Welt der Schweissbänder an dieser Stelle und persönlich an jambala und Manfred!

  • Manfred, da muss ich Dir widersprechen. In meiner Schulzeit war ich regelmäßig zu Jugend trainiert für Olympia in den Bereichen Sprintstaffel, Speer und Kugelstoßen nominiert. Das Abtapen unterhalb des Handgelenks kann die Spannung im Arm erhöhen und sich positiv auf eine Wurfleistung auswirken. Von daher kann das Tape sehr wohl eine funktionale Bewandtnis haben, wenn es um den Einwurf geht.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Wenn mich jemand fragt habe ich mich übrigens am Ringfinger ganz blöd geschnitten beim Frühstück machen, deswegen ist dass da abgeklebt. :saint:

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Wenn mich jemand fragt habe ich mich übrigens am Ringfinger ganz blöd geschnitten beim Frühstück machen, deswegen ist dass da abgeklebt. :saint:

    Ich hatte schon den umgekehrten Fall: den Spieler gefragt, ob er sich geschnitten hat. Er antwortet: "Neee, da ist mein Ring drunter" :-))

  • Zunächst mal ist 4.1 nur für Schmuck zuständig. Schmuck (im Original "jewellery") ist verboten, Feierabend.


    Dann kommt mit 4.2 die Pflichtausrüstung und mit 4.3 die Farben.


    in 4.4 werden dann die "sonstigen Ausrüstungsgegenstände" definiert und das ist meiner Meinung nach eine abgeschlossene Positivliste von erlaubten sonstigen Gegenständen.

    Zitat

    Non-dangerous protective equipment, for example headgear, facemasks and knee and arm protectors made of soft, lightweight padded material is permitted as are goalkeepers’ caps and sports spectacles.


    [Definition] Ungefährliche Schutzausrüstung, z. B. [Beispielhafte Aufzählung Beginn] Kopfschutz, Gesichtsmasken oder Knie- und Armschoner aus weichen, leichten, gepolsterten Materialien [Beispielhafte Aufzählung Ende], sowie [Definition] Torhütermützen und [Definition] Sportbrillen sind erlaubt.



    Um von Regel 4.4 eine erlaubter Ausrüstungsgegenstand zu sein, müsste er also entweder ungefährliche Schutzausrüstung oder Torhütermütze oder Sportbrille sein (Interessante Nebenbeobachtung: Torhütermützen und Sportbrillen sind rein vom Text her erlaubt, auch wenn sie nicht ungefährlich sind Vergesst es...gefährliche Brillen wären nach 4.1 verboten :) ). Der englische Regeltext ist semantisch genau für diese Interpretation aufgebaut.


    Es geht bei der erlaubten Ausrüstung rein nach Text auch nicht um die Funktionalität des Gegenstands wie von jambala und udo1982 (bzw. seinem Verband) geschildert. Die Regel sagt klipp und klar, dass ein sonstiger Ausrüstungsgegenstand eine ungefährliche Schutzausrüstung, eine Torwartmütze oder eine Sportbrille zu sein hat.


    Ein Stirnband oder Schweißband sehe ich als nichts von alledem und damit als nicht erlaubten Austüstungsgegenstand an. Vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch und es gibt irgendeine Schutzwirkung, dann wären diese Gegenstände erlaubt. Mir fällt aber nicht wovor diese Gegenstände schützen.


    Ein Haargummi, mit welchem man seine langen Haare zusammenbindet wiederum, kann ich gerade noch so als "ungefährliche Schutzausrüstung" betrachten, da es davor schützt, dass man sich selbst oder jemand anderes in den Haaren verheddert.

  • Vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch und es gibt irgendeine Schutzwirkung, dann wären diese Gegenstände erlaubt. Mir fällt aber nicht wovor diese Gegenstände schützen.

    Ich sagte doch bereits, dass ich da vollkommen unproblematisch eine Schutzwirkung definieren kann: Ein Schweißband um die Stirn verhindert, dass unkontrolliert Schweiß in die Augen läuft, was die Verletzungsgefahr wegen unkontrollierter Kollision mit anderen Spielern, Nichterkennung von Löchern im Boden, stolpern über den Ball etc. mindert, außerdem ist es, das ist üblicherweise ja ein ganz wichtiges Ziel des Regelgebers, der Spielqualität förderlich. Beim Schweißband am Arm ist das ähnlich, niemand hätte ja etwas dagegen, wenn man den Trikotärmel dafür benutzen würde, der ist bei Kurzarmtrikots aber womöglich zu kurz ...

  • Das Thema ist grundsätzlich eine zweischneidig zu betrachtende Sachlage. Ein Schweißband kann sowohl ein Schmuck sein (wenn auch ungefährlich) als auch ein Funktionsgegenstand, der einen einfachen rationalen Zweck bedient. Hier ist es dann die Auffassung des SR, ob man das Schweißband am Handgelenk dann so oder so sieht.


    Ich komme aus einer Zeit, wo manche Spieler bequem Dienst als Schaufensterpuppe beim Juwelier hätten leisten können. Grund für das Verbot war vor allem erhöhte Verletzungsgefahr und die Vermeidung von ideologisch behafteten Gegenständen, wie es auch bei den Logos auf Unterziehshirts der Fall ist. Trikotwerbung war da schon früher beeinflusst, siehe FC Homburg in der Bundesliga.


    Gehe ich nun nach dem Sinn genau dieser Regelung und dem Ursprung, ist ein einfaches Band aus Frottee, ggf. mit dem Logo des Herstellers drauf, in erster Linie ein gefahrlos verwendbarer Ausrüstungsgegenstand, den man zulassen kann. Ist irgend ein anderes Logo drauf, das für mich das Band zum Schmuck macht, kann ich es berechtigterweise entfernen lassen. Aber ein generelles Ablegen ist hier aus meiner Sicht zum einen nicht zielführend was die Sicherheit der Spieler anbelangt, zum anderen auch nicht im Sinne der Regel, was einen genau so zum "SR von letzter Woche" macht, nämlich dem Korinthenkacker, der mit so was am Ende eigentlich nur regeltechnische Willkür ohne echte Regelgrundlage durchgesetzt hat.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles