Unterschreitung der Mindestspielerzahl wegen Ausrüstungsmängeln

  • Manchmal bringen einen alte Themen auf neue Gedanken - und Fragestellungen, die sich durch Regeländerungen erst ergeben haben, die aber noch nie beantwortet wurden:

    Früher musste ein Spiel wegen Unterschreitung der Mindestspielerzahl ja nicht abgebrochen werden, der Abbruch konnte von der betroffenen Mannschaft nur verlangt werden, wenn sie im Rückstand war. Heute hingegen müssen wir ein Spiel abbrechen, wenn die Mindestspielerzahl unterschritten wird - und damit stellt sich eine spannende Frage, denn wie ist zu verfahren, wenn die Unterschreitung nur passiert, weil ein oder mehrere Spieler Ausrüstungsmängel haben?


    Nun, natürlich könnte man argumentieren, dass hier analog zum verletzten Spieler, der nach Abschluss der Behandlung wieder spielfähig wird, abzuwarten ist, bis der Ausrüstungsmangel behoben wurde. Nur: Damit erhält die regelübertretende Mannschaft, die sonst mit weniger Spielern hätte auskommen müssen, einen Vorteil, außerdem stellt sich die Frage, ob wir hier von verlorener (wie bei der Verletzung) oder doch von vergeudeter Spielzeit reden? Andererseits könnte man aber auch davon ausgehen, dass der Ausrüstungsmangel, zumindest soweit er vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde, von der Mannschaft zu vertreten ist, die damit einfach nicht mehr genug Spieler und damit den Abbruch verschuldet hat. Wobei wir dann in den Grenzbereich kommen, dass es durchaus auch unverschuldete Ausrüstungsmängel (z.B. im Zweikampf zerstörter Schuh, blutiges Trikot, ...) gibt und wie wäre dann zu verfahren.


    Ja, ich weiß, alles eher unwahrscheinlich - aber erwarte das Unerwartete!

  • Wenn absehbar ist, dass die Mannschaft wieder sehr kurzfristig die Mindestzahl der Spieler erreicht (Verletzungsbehandlung, neues Trikot anziehen etc.), wird das Spiel natürlich nicht abgebrochen.


    Dass die andere Mannschaft damit nicht von einer "Benachteiligung" profitieren kann, ist halt so. Wir reden ja eh von einer Situation, in der nur sieben Spieler verfügbar sind.

  • Sehe ich wie zettelbox.


    Ausrüstungsmängel sind üblicher weise Kleinigkeiten die schnell zu beheben sind.

    Nehmen wir aber mal tatsächlich an der Spieler hat keine Schuhe oder kein Trikot. Ja, solche chaotischen Mannschaften soll es geben - zumindest das zwei Spieler sich ein Paar (Fußball)Schuhe teilen habe ich schon erlebt.


    Die Regel sagt, das ein Spieler die Ausrüstungsmängel zu beheben hat, bevor er mitspielen darf. Sollte sich dieser Ausrüstungsmangel (auch mit viel Pragmatismus) nicht beheben lassen. dann spielt der Spieler eben nicht.

    Sind es dann zu wenige Spieler ist das Spiel zu beenden (mit entsprechendem Sonderbericht).


    Damit ist aber für uns die Sache erledigt. Was das Sportgericht daraus macht sollte uns wirklich egal sein.

  • Jungs, bemüht mal Eure Phantasie ...


    Ein hektisches Spiel, in der 89. Minute steht es 2:1 für A, beide Mannschaften haben, warum auch immer (mit weniger angetreten, keine Auswechselspieler und Verletzte, Feldverweise), nur noch 7 Spieler auf dem Platz - da wird definitiv selbst die Frage wichtig, ob es verlorene oder vergeudete Spielzeit ist.

  • Ein hektisches Spiel, in der 89. Minute steht es 2:1 für A, beide Mannschaften haben, warum auch immer (mit weniger angetreten, keine Auswechselspieler und Verletzte, Feldverweise), nur noch 7 Spieler auf dem Platz - da wird definitiv selbst die Frage wichtig, ob es verlorene oder vergeudete Spielzeit ist.

    Ja, @ Manfred

    Aber das ändert doch nichts an meinen Entscheidungen.

    • Entweder es wird nachgespielt oder nicht (Das Regelwerk gibt es vor)
    • Entweder es sind genug Spieler auf dem Feld oder nicht (Das Regelwerk gibt es vor)

    :ironie: Tja, selbst wenn mangels verfügbarem Schuhwerks der Spieler in Socken Spielen wollte und die "Eisspray Fraktion" die Schuhe von einem Spieler "Ab-Operieren" (Operativ entfernt) und an den anderen Spieler "Dran-Tapen" (Schuhtransplantation) muss wird diese Zeit unter Berücksichtigung der Vorteilsanwendung nachgespielt.

    Du kannst ja gerne im Sonderbericht erwähnen wie lange dieser chirurgische Eingriff gedauert hat wenn du begründest warum du das Spiel abgebrochen hats oder (bei Protest) eben nicht abgebrochen hast.




    Wie das Spiel dann (bei Abbruch) vom Spielleitendem Ausschuss gewertet wird ist doch nicht mehr unsere Baustelle.


    Wenn (back to Topic) nicht genug Spieler auf dem Feld sind ist das Spiel abzubrechen. In meinen Bericht zum Spielabbruch (in diesem Falle wohl eher ein 2-5 Zeiler)steht die Ursache für den Spielabbruch und den rest klärt der Verband.


    Ist doch völlig egal ob die zu wenig spieler wegen

    • notorischer Unlust
    • nicht vorhandenen Trikots
    • Verletzungen
    • oder staubedingten Verspätungen
    • etc.

    haben.


    Wenn ich der Meinung bin das irgendetwas an dieser Geschichte Faul ist, dann schildere ich zusätzlich meine Wahrnehmungen im Sonderbericht.

  • Eigentlich ist die Regel (zumindest die, die ich auf die Schnelle gefunden habe...Regel 3.1) doch recht eindeutig.


    Dort ist nirgendwo gefordert, dass das Spiel abzubrechen ist, wenn eine Mannschaft weniger als sieben Spieler hat.

    Es ist lediglich verboten das Spiel fortzusetzen. Der postulierte Abbruch ist nur die Konsequenz daraus, dass es keine regelkonforme Spielfortsetzung mehr geben kann.

    Beim Schuhe-binden bin ich mir jetzt nicht sicher, ob der Spieler bei der Spielfortsetzung nicht schon wieder zurück sein darf. In dem Fall wäre alles gut. Spieler geht raus, bindet sich die Schuhe, meldet sich wieder an, alle anderen warten, danach geht es weiter.

    Bei Verletzungen ist es jedoch so, dass der verletzte Spieler (unter Umständen) bei der Spielfortsetzung nicht auf dem Platz sein darf. Und da kommt der Deadlock.


    Angenommen eine Mannschaft hat nur sieben Spieler, keine Auswechlungsmöglichkeit, ein Spieler dieser Mannchaft begeht ein Foul und dieser verletzt sich dabei selbst so stark, dass ein Betreuer kommen muss.

    Der verletzte Spieler muss raus und darf erst wieder rein, nachdem das Spiel fortgesetzt wurde.

    Zur Fortsetzung des Spiels kann es aber nicht kommen, da weniger als sieben Spieler auf dem Feld sind.

    Damit ist meiner Meinung nach eine Fortsetzung des Spiels nicht möglich und es muss abgebrochen werden.

  • Jungs, bemüht mal Eure Phantasie ...


    Ein hektisches Spiel, in der 89. Minute steht es 2:1 für A, beide Mannschaften haben, warum auch immer (mit weniger angetreten, keine Auswechselspieler und Verletzte, Feldverweise), nur noch 7 Spieler auf dem Platz - da wird definitiv selbst die Frage wichtig, ob es verlorene oder vergeudete Spielzeit ist.

    Wir haben doch gar keine spielfreie Zeit und haben solch eine Diskussion :flieh:


    Es ist verlorene Zeit und muss nachgespielt werden. Wenn Du ein Spiel aus solch einem Grund abbrichst, wird es zu 99,9% wiederholt. Abbruch nur, wenn absehbar ist, dass sich das Team definitv nicht wieder ergänzen können wird.

  • Angenommen eine Mannschaft hat nur sieben Spieler, keine Auswechlungsmöglichkeit, ein Spieler dieser Mannchaft begeht ein Foul und dieser verletzt sich dabei selbst so stark, dass ein Betreuer kommen muss.

    Der verletzte Spieler muss raus und darf erst wieder rein, nachdem das Spiel fortgesetzt wurde.

    Zur Fortsetzung des Spiels kann es aber nicht kommen, da weniger als sieben Spieler auf dem Feld sind.

    Damit ist meiner Meinung nach eine Fortsetzung des Spiels nicht möglich und es muss abgebrochen werden.


    In diesem Fall darf der behandelte Spieler wieder sofort mitspielen. Das ist ja das, was Manfred mit dem "Vorteil für die regelübertretende Mannschaft" meint.


    Das ist aber kein "Deadlock", der einen Spielabbruch rechtfertigt. Ein Spielabbruch ist immer die ultima ratio. Wenn das Spiel mangels Spielern nicht fortgesetzt werden kann, es aber absehbar ist dass dieser Zustand sehr zeitnah wieder eintritt, wird gewartet. Und dann wird auf den verletzten Spieler eben gewartet, bis die Behandlung abgeschlossen ist (aber nicht länger als sehr wenige Minuten).


    Siehe dazu z.B. SR-Zeitung 3/2020, Frage 7.

  • Bisher habe ich viele pragmatische, aber wenig regelfundierte Lösungen gelesen - pragmatisch kriegt man das Ding immer über die Bühne ...

    Je mehr ich aber darüber nachdenke, desto deutlicher wird für mich der Lösungsweg:
    Es liegt ohne Zweifel im Sinn des Fußballs, das Spiel nach Möglichkeit über die Bühne zu bringen, ergo muss man die Kröte schlucken und warten, bis der Ausrüstungsmangel beseitigt ist - letztlich ist das analog zum verletzten Spieler zu sehen, bei dem man ja auch eine angemessene Zeit wartet, ob der wieder spielfähig ist; bis der Spieler aber im Sportladen war und sich neue Schuhe gekauft hat (siehe #5), warten wir aber gewiss nicht.
    Es bleibt die Frage nach der Art der Nachspielzeit, die so entsteht - und hier komme ich im Sinne des Fußballs zu dem Schluss, dass ein unverschuldeter Ausrüstungsmangel verlorene Zeit ist, ein verschuldeter (z.B. ein weg geworfener Schienbeinschoner) Ausrüstungsmangel aber als vergeudete Spielzeit zu werten ist, denn ohne diese vorsätzliche Regelübertretung wäre es, wie bei den diversen kleinen Zeitschindereien, eben nicht zur Nachspielzeit gekommen; damit kompensiere ich letztlich regelmäßig auch den Umstand, dass eine Mannschaft womöglich nicht kurzzeitig in Überzahl spielen kann.


    Bezüglich der Variante mit dem verletzten Spieler stimme ich zettelbox zu, hier dominiert das Interesse, ein Spiel zu Ende zu bringen.

  • Beim Ausrüstungsmangel bin ich mittlerweile auch dabei, dass man hier warten darf und es auch tun sollte und ich würde sogar soweit gehen da dem Spieler noch zu gestatten in Gottes Namen neue Schuhe zu kaufen, solange er in weniger als 30 Minuten wieder auf dem Platz ist. Das geben die Regeln nämlich tatsächlich als Ermessensspielraum her.

    Der Spieler, der den Mangel behebt darf nach Kontrolle durch den Schiedsrichter wieder auf den Platz, auch wenn das unterbrochene Spiel da noch nicht fortgesetzt wurde.



    Aber Pragmatismus hin oder her, wir diskutieren hier doch über die Regelgrundlagen, wenn mich nicht alles täuscht:

    Beim verletzten Spieler, der zur Behandlung rausgeschickt werden muss, interessiert mich aber dann doch die Regelgrundlage, mit der man das Spiel fortsetzen kann ohne dabei einen Regelverstoß zu begehen.

    Ein Warten auf den Abschluss der Behandlung dieses Spielers und der Wiedereinlass vor der Spielfortsetzung wäre nämlich genau das, ein glasklarer Regelverstoß. Regel 5.3 Unterpunkt Verletzungen beschreibt unmissverständlich, dass der Spieler das Spielfeld erst nach der Spielfortsetzung wieder betreten darf.


    Regel 3.1 wiederum beschreibt genauso unmisverständlich, dass ein Spiel mit sechs Spielern auf dem Platz (und diese Situation haben wir, wenn wir einen der letzten sieben verbliebenen Spieler zur Behandlung rausgeschickt haben) nicht fortgesetzt werden darf (ja, 5.3 hat auch Ausnahmeregelungen, aber gehen wir davon aus die greifen nicht).


    Wenn wir den Spieler vorher also wieder drauf lassen haben wir einen Regelverstoß und wenn wir weiterspielen lassen während er noch draußen ist, haben wir auch einen Regelverstoß. Eine reguläre Spielfortsetzung ist damit unter keinen noch so guten Umständen mehr möglich und daher ist der Abbruch hier zwingend.

  • Pragmatismus hin oder her, das was KozKalanndok da schreibt spukt mir auch schon einige Zeit im Kopf herum.


    Immer unter dem Aspekt, wie antworte ich bei einer Regelfrage darauf:


    Vielleicht zieht das Textilbeispiel von Manfred nicht, aber wie ist es mit einer Verletzung bei der der Spieler weiter spielen kann?

    diskutieren hier doch über die Regelgrundlagen, wenn mich nicht alles täuscht:

    [...] Regel 5.3 Unterpunkt Verletzungen beschreibt unmissverständlich, dass der Spieler das Spielfeld erst nach der Spielfortsetzung wieder betreten darf.


    Regel 3.1 wiederum beschreibt genauso unmisverständlich, dass ein Spiel mit sechs Spielern auf dem Platz (und diese Situation haben wir, wenn wir einen der letzten sieben verbliebenen Spieler zur Behandlung rausgeschickt haben) nicht fortgesetzt werden darf (ja, 5.3 hat auch Ausnahmeregelungen, aber gehen wir davon aus die greifen nicht).

    Kurz zusammengefasst:

    1. Der verletze Spieler darf das Feld erst wieder betreten wenn das Spiel fortgesetzt ist (Regel 5.3)
    2. Das Spiel darf nicht fortgesetzt werden wenn es weniger als 7 Spieler sind (Regel 3.1)

    Anmerkung: (Hab die Quelle grad nicht im Kopf) Ein Spieler der auf dem Feld "behandelt" wird muss das Feld (Sonderregeln mal ausgenommen) verlassen bevor das Spiel fortgesetzt wird.

  • Anmerkung: (Hab die Quelle grad nicht im Kopf) Ein Spieler der auf dem Feld "behandelt" wird muss das Feld (Sonderregeln mal ausgenommen) verlassen bevor das Spiel fortgesetzt wird.

    Das ist auch die 5.3. Sogar im gleichen Satz wie die Vorschrift, dass er erst nach der Spielfortsetzung wiederkommen darf.

  • Wenn wir den Spieler vorher also wieder drauf lassen haben wir einen Regelverstoß und wenn wir weiterspielen lassen während er noch draußen ist, haben wir auch einen Regelverstoß. Eine reguläre Spielfortsetzung ist damit unter keinen noch so guten Umständen mehr möglich und daher ist der Abbruch hier zwingend.

    Sehr einfach: Ich frage den Torwart, ob er behandelt werden muss. Wenn er Nein sagt, antworte ich ihm "Oh, dann muss ich das Spiel jetzt abbrechen." Wenn die Mannschaft weiterspielen will, ändert der Torwart seine Meinung und lässt sich vom Betreuer eine Rückenmassage geben, wenn er beim Nein bleibt, dann breche ich halt ab und tu ohnehin allen damit einen Gefallen.


    In der Praxis bin ich ohnehin in Spielklassen unterwegs, wo ich sage, wenn die Spieler spielen wollen, dann lasse ich sie im Zweifel und dokumentiere nur. Neulich hatte ich beim Berlin-Marathon bei Ablauf der Karenzzeit noch keine spielfähige Heimmannschaft auf dem Platz, weil einige im Irrgarten der gesperrten Laufstrecke keinen Weg zur Autobahnauffahrt gefunden hatten. Beide Mannschaften wollten spielen, also habe ich nur den verspäteten Spielbeginn im Spielbericht notiert und verspätet angepfiffen. Ob der Ansetzer der Heimmannschaft nun im Nachhinein noch eins auf den Pelz brennt oder das Ergebnis nur zur Kenntnis nimmt, ist mir doch schnuppe...

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • Sehr einfach: Ich frage den Torwart, ob er behandelt werden muss. Wenn er Nein sagt, antworte ich ihm "Oh, dann muss ich das Spiel jetzt abbrechen." Wenn die Mannschaft weiterspielen will, ändert der Torwart seine Meinung und lässt sich vom Betreuer eine Rückenmassage geben, wenn er beim Nein bleibt, dann breche ich halt ab und tu ohnehin allen damit einen Gefallen.

    Ist eine schöne pragmatische, aber möglicherweise auch nicht ganz regelkonforme Lösung :)

    Meiner Meinung nach ist auch hier die Verpflichtung des verletzten Feldspielers das Feld zu verlassen nicht aufgehoben, weil er obwohl der Torwart jetzt eine Rückenmassage bekommt trotzdem nicht mit (s)einem Torwart zusammengestoßen ist.


    Detailierte Begründung:

    Zugegeben, der reine Wortlaut der Ausnahmeregelungen scheint da zunächst mal Interpretationsspielraum zu lassen (...Ausnahmen von der Verpflichtung zum Verlassen des Spielfelds bestehen nur, wenn...).


    Ausnahme #1 (...sich ein Torhüter verletzt...:( Wenn man nur bis dahin und nicht weiter liest, ist tatsächlich die einzige mögliche Interpretation, dass wenn der Torwart eine Rückenmassage braucht kein anderer verletzter Feldspieler runter muss.


    Aber man muss hier auch weiterlesen:

    Ausnahme #2 (...ein Torhüter und ein Feldspieler nach einem Zusammenprall behandelt werden müssen...): Wenn der in dieser Ausnahme genannte Feldspieler schon durch Ausnahme #1 hätte auf dem Feld bleiben dürfte, dann wäre Ausnahme #2 vollständig überflüssig. Es gibt sie aber, also muss man davon ausgehen, dass der Regelgeber damit etwas regeln möchte, was noch nicht bereits geregelt ist. Ansonsten hätte er es nämlich weggelassen.


    Ich daher eher der Meinung, dass die Ausnahmen nur für die in der Ausnahme konkret genannten Spieler gelten können. Der englische Regeltext ist da zur Sinnfindung leider auch nicht besser geeignet, da mit ähnlichem Interpretationsspielraum formuliert.


    Dazu kommt, dass diese Interpretation auch umsetzungstechnisch Sinn ergibt. Ansonsten würde sich nämlich wenn ein Christiano Ronaldo den sterbenden Schwan gibt und der Schiedsrichter das für so dermaßen gefährlich erachtet, dass er dafür die Betreuer aufs Feld ruft, sofort auch sein Torwart behandlungsbedürftig und der ursprüngliche Sinn der Regel die Schauspieleinlagen einzudämmen wäre dahin.

  • @ KozKalanndok, Du bist gar nicht so weit vom Sinn dieser Regel entfernt. Dreh es einfach mal um


    Die Idee dabei ist, das sich (und das kommt nun mal häufiger vor) ein TW und ein Feldspieler des Gegners bei ein und der selben Aktion verletzen.


    Da ohne TW nicht gespielt werden darf gibt die Ausnahme für den TW. Man will also die andere Mannschaft nicht durch diese (notwendige) TW-Sonderregel BENACHTEILLIGEN.


    Allerdings hat hier der Regelgeber auch etwas Weitblick gezeigt und von vorneherein festgelegt, das sich die beiden Spieler durch die selbe Aktion verletzt haben um tricksereien (wie du sie ja beschreibst) von vorneherein auszuschließen.

  • Leute, seit mit der Verletzung vorsichtig, denn das, was dazu im Regelwerk steht, hat mit dem, was unseren Plätzen passiert, herzlich wenig zu tun - aber das sollten wir in einem eigenen Thema besprechen.


    P.S.

    Ich habe dazu ein eigenes Thema eröffnet.

  • Zu diesem rein theoretischen muss ich auch noch meinen Senf zugeben.


    Ganz wortwörtlich betrachtet schreibt Regel 3.1 nur vor, dass jede Mannschaft mindestens 7 Spieler aufweisen muss. Dort steht nicht, dass sich alle auf dem Spielfeld befinden müssen.


    Demnach spricht formal nichts dagegen, wenn sich ein Spieler, der die Erlaubnis des SR zum Wiederbetreten benötigt, diese erst kurz nach der Spielfortsetzung erhält. 😉

  • Vielleicht solltest Du nicht nur den ersten Absatz lesen, denn im zweiten Absatz steht eindeutig:

    Zitat

    Wenn ein Team weniger als sieben Spieler hat, weil ein oder mehrere Spieler absichtlich das Spielfeld verlassen haben, muss der Schiedsrichter das Spiel nicht unterbrechen, sondern kann Vorteil geben. Wenn der Ball aus dem Spiel ist und ein Team nicht über die Mindestanzahl von sieben Spielern verfügt, darf das Spiel nicht fortgesetzt werden.

    Daraus geht eindeutig hervor, dass der Regelgeber nicht sieben Spieler meint, die irgendwo auf dem Sportgelände sind, sondern dass mindestens sieben Spieler auf dem Feld sein müssen - spätestens wenn die nächste Spielfortsetzung ansteht.

  • Wo steht „auf dem Spielfeld“?


    Der Begriff „Spieler“ ist definiert und schließt dessen Standort außerhalb des Spielfeldes nicht aus.


    Ein Spieler, der aus taktischen oder formalen Gründen das Spielfeld kurzfristig verlässt oder verlassen muss, kann nicht zum Spielabbruch führen.


    Anderes Beispiel: Wenn die 7er Mannschaft einen Einwurf hat, muss der SR darauf bestehen, dass der Ausführende dann immer auf der Linie steht? Denn wirft er von außerhalb ein, wären sie zum Zeitpunkt der Spielfortsetzung ja zu sechst. Das wäre nach euerer Logik aber ebenfalls nicht zulässig.;)