Ballkontakt des TW nach einem Einwurf

  • In unserem Hausregeltest gab es eine Regelfrage, deren Lösung ich für falsch halte:

    Wenn ein Abwehrspieler den Ball zu seinem Torwart wirft, kann dies nur aus einem Einwurf heraus erfolgen (sonst hätten wir es ja mit einem Handspiel zu tun) - das ist einem "Rückpass" gleichgestellt, d.h. der TW darf den Ball nicht mit der Hand berühren. Nicht umsonst versucht der TW ja auch, den Ball mit dem Fuß zu klären, was aber misslingt, so dass er den Ball dann doch mit der Hand berührt. Bei dem Klärungsversuch ist es m.E. belanglos, ob er den Ball berührt hat oder nicht, die Rückpasssituation ist mangels eines Ballkontaktes durch einen weiteren Spieler weiterhin offen - warum er jetzt dennoch den Ball mit den Händen aufnehmen dürfen soll, nur weil klar ist, dass er vorher den Ball klären wollte ...?!?Kann einer von Euch den Knoten in meinem Kopf lösen?

  • Regel 12.2


    „mit der Hand/dem Arm berührt, es sei denn, er hat den Ball bei einem Klärungsversuch eindeutig mit dem Fuss gespielt oder zu spielen versucht“

  • Danke - seit wann steht dann das so im Regelbuch? Wieder eine Situation, bei der wir die "Absicht" per Gedankenübertragung erkennen müssen und die neue Form der Umgehung der Rückpassregel ...

  • Da Frage geklärt: Nehmen wir mal an, dass wir der Klärungsversuch nicht stattgefunden hat,sondern dass der TW warum auch immer vom Ball überrascht wird und in letzter Sekunde mit der Hand vor der Linie rettet. Dann ist doch neuerdings ein FaD fällig oder habe ich es falsch gespeichert?

  • Mmmh..ein FAD für den TW, der im eigenen Strafraum per se den Ball mit der Hand spielen darf :/

    Ich hätte da - instinktiv - bloß die :gelbe_karte:gegeben, aber wider besserer Regelkenntnis.. ;)

  • und [der TW] in letzter Sekunde mit der Hand vor der Linie rettet. Dann ist doch neuerdings ein FaD fällig oder habe ich es falsch gespeichert?

    Verdammt, war da nicht was?


    Doppelberührung beim Abstoß oder Freistoß weil man dem Gegner damit den Ball "vor der Nase wegschießt und die Torchance nimmt sowie auch das Handspiel durch den TW wenn dieser "strafbar" mit der Hands im eigenem Strafraum spielt...


    Habe gerade mal gesucht. Bin mir sicher das man da irgendwas geändert hat. Hat da mal einer vielleichgt die entsprechende Quelle im Rewgeltextr dazu

  • Da Frage geklärt: Nehmen wir mal an, dass wir der Klärungsversuch nicht stattgefunden hat,sondern dass der TW warum auch immer vom Ball überrascht wird und in letzter Sekunde mit der Hand vor der Linie rettet. Dann ist doch neuerdings ein FaD fällig oder habe ich es falsch gespeichert?

    Das hast du mit Sicherheit falsch gespeichert. Handspiel des TW nach absichtlichem Zuspiel eines Mitspielers zieht kein persönliche Strafe nach sich, auch wenn er damit ein Tor verhindert.

  • Ich hatte es falsch gespeichert. Die Neuerung betrifft nur eine unerlaubte Doppelberührung, nicht aber das Handspiel. Hier bleibt es grundsätzlich dabei, dass Handspiel im eigenen Strafraum niemals eine Karte bedeutet.


    Im Regeltext steht wenigstens alles beieinander. Ich kann mir allerdings vorstellen, dass wenn in einem prominenten Spiel sowas mal vorkommt, man es dann nachzieht, von der Philosophie sehe ich keinen Unterschied zwischen den Situationen.


    Für den Torhüter gelten beim Handspiel außerhalb des eigenen Strafraums die

    gleichen Regeln wie für alle übrigen Spieler. Berührt der Torhüter den Ball

    unerlaubterweise innerhalb des eigenen Strafraums mit der Hand/dem Arm,

    wird ein indirekter Freistoß, aber keine Disziplinarmaßnahme verhängt.

    Berührt der Torhüter den Ball nach einer Spielfortsetzung ein zweites Mal (mit

    oder ohne Hand/Arm), ehe ein anderer Spieler den Ball berührt hat, ist der

    Torhüter entsprechend zu sanktionieren, sofern er damit einen

    aussichtsreichen Angriff unterbindet, ein Tor des gegnerischen Teams

    verhindert oder eine offensichtliche Torchance vereitelt.

  • Der Trick ist ein anderer:

    Verhindern eines klaren Tores ist entweder ein Handspielvergehen oder ein Vergehen gegen einen Gegner oder im Zusammenhang mit unerlaubtem Wiedereintritt.


    Handspielvergehen: Kann der TW im eigenen Strafraum nicht begehen.

    Gegen einen Gegner: Ist laut Beschreibung nicht gegeben.

    Unerlaubter Wiedereintritt: Der TW stand ja wohl die ganze Zeit ordentlich auf dem Feld, ansonsten wäre der Einwurf nicht korrekt gewesen.

    Als Schiri hast du halt zu bewerten ob es ein vermurkster Klärungsversuch war oder eben eine schlechte Schauspielleistung.

    Da das aber zusammen mit dem "normalen" Rückpass per Fuß geregelt ist, gelten da auch die gleichen Kriterien.

  • Da Frage geklärt: Nehmen wir mal an, dass wir der Klärungsversuch nicht stattgefunden hat,sondern dass der TW warum auch immer vom Ball überrascht wird und in letzter Sekunde mit der Hand vor der Linie rettet. Dann ist doch neuerdings ein FaD fällig oder habe ich es falsch gespeichert?

    Im Falle der Regelfrage ist es hier unerheblich, da der Ball direkt durch einen Einwurf auf das Tor zugeworfen wurde, und daher sowieso keine Torchance besteht (Da es höchstens Eckstoß geben kann).