REGELFRAGE Torverhinderung und Disziplinarstrafe

  • Eine Regelfrage, bei der ich instinktiv das Kreuzchen bei der "Arschkarte" machen möchte. Dann aber nochmal gedanklich die "Notbremsenregeln" oder "Torverhinderungsregeln" durchging und irgendwie dachte, ich lass die Arschkarte mal stecken und nehme die aus der Brusttasche.


    Zitat von Regelfrage

    Ein neben dem Tor stehender verletzter Verteidiger wartet auf die Möglichkeit zum Wiedereintritt. Als sein Torwart ausgespielt wird und der Ball auf das Tor zurollt läuft er auf das Spielfeld und schießt den Ball weg, kurz bevor dieser ins Tor gelangt wäre.

    Entscheidung?

    Über den Strafstoß brauchen wir hier nicht zu Diskutieren (unerlaubtes Betreten des Spielfeldes und Eingriff ins Spiel). Mir geht es um die Disziplinarstrafe.

    Gefühlt dachte ich zuerst :rote_karte: wegen Torverhinderung. Aber so einfach ist das beim genauem Nachdenken dann wohl doch nicht?


    Die im Regelwerk aufgeführten Vergehen die mit einem FaD zu bestrafen sind setzen entweder ein Handspiel oder ein Kontaktvergehen voraus. Beides liegt aber nicht vor.

    Auch die explizit im "Notbremsenteil" der Regel 12 (Seite 78 unten) aufgeführten Vergehen die entweder mit :rote_karte: bestraft oder die Reduzierung auf :gelbe_karte: (und damit dann Gelbrot) erlauben liegen hier nicht vor.


    Der Verteidiger begeht NUR ein Regel 3 Vergehen, welches mit einem dF (Also Strafstoß) und Gelb zu bestrafen ist, weil er unberechtigter Weise das Spielfeld betritt und den Ball wegbolzt (ins Spiel eingreift).


    Die Antwort auf die Regelfrage müsste also lauten

    Strafstoß für den Angreifer und Verwarnung für den Verteidiger.

    Auch wenn es sich irgendwie nicht richtig anfühlt. Oder wie seht ihr das?

  • Die Antwort findet Du im Regelbuch unter DFB-Anweisung Nr. 2 zur Regel 3 (Seite 24):

    Zitat

    Ein Spieler (auch Auswechselspieler oder ausgewechselter Spieler), der ins Spielfeld eintritt oder wieder eintritt, ohne sich beim Schiedsrichter vorher anzumelden und dessen zustimmendes Zeichen abzuwarten, und außerdem eine weitere verwarnungswürdige Regelübertretung begeht (Handspiel, Festhalten eines Gegners usw.), erhält für das erste Vergehen „Gelb“ und ist anschließend mit „Gelb/Rot“ des Feldes zu verweisen. Verhindert er dabei durch einen in Regel 12 aufgeführten Verstoß ein Tor oder eine offensichtliche Torchance der gegnerischen Mannschaft, so wird er von einer Teilnahme am Spiel ausgeschlossen bzw. als Spieler, der sich vorübergehend außerhalb des Spielfeldes befand, des Feldes verwiesen (jeweils mit der Roten Karte).

    Dazu kommt Regel 12 (Seite 79 zweiter Absatz):

    Zitat

    Ein Spieler, des Feldes verwiesener Spieler, Auswechselspieler oder ausgewechselter Spieler, der das Spielfeld ohne die Erlaubnis des Schiedsrichters betritt, das Spiel oder einen Gegner beeinflusst und ein Tor des gegnerischen Teams verhindert oder eine offensichtliche Torchance vereitelt, begeht ein feldverweiswürdiges Vergehen.

    Es dürfte sehr unstrittig sein, dass der Spieler hier das Spiel beeinflusst und ein Tor verhindert, ergo ist :rote_karte: die zwangsläufge Folge, hier gibt es auch keinen "Rabatt".

    Bezüglich der Spielfortsetzung ist klar, dass ein direkter Freistoß zu verhängen ist (Regel 3, Seite 22 erster Absatz), hier natürlich Strafstoß.

  • Tja Manfred

    Ich sollte tatsächlich mal auch auf den ein oder anderen Zuschauer hören, der mich auffordert die Brille zu putzen. :hammer:

    Dazu kommt Regel 12 (Seite 79 zweiter Absatz):

    Ein Spieler, des Feldes verwiesener Spieler, Auswechselspieler oder ausgewechselter Spieler, der das Spielfeld ohne die Erlaubnis des Schiedsrichters betritt, das Spiel oder einen Gegner beeinflusst und ein Tor des gegnerischen Teams verhindert oder eine offensichtliche Torchance vereitelt, begeht ein feldverweiswürdiges Vergehen.


    Den Satz habe ich gestern gefühlte 20 mal gelesen, aber die ersten beiden Worte jedes mal übersehen.

  • Theoretisch reicht auch dieser Passus:


    „Spieler, Auswechselspieler oder ausgewechselte Spieler, die eines der folgenden Vergehen begehen, werden des Feldes verwiesen


    . Verhindern eines Tors …. durch ein Vergehen, das mit einem Freistoss zu ahnden ist…“