Ort der Spielfortsetzung nach verbalen Vergehen

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein wenig gesucht, aber nichts Eindeutiges gefunden.


    ich habe 2 Situation und stehe ein bisschen auf dem Schlauch, wo das Spiel fortgesetzt wird.


    a) Verteidiger von Team A reklamiert lautstark ein Foulspiel während eines Angriffs von seinem Team, wegen dem Reklamieren unterbreche ich das Spiel.. Wo Spielfortsetzung?

    b) Nachdem ich einen hart, aber fair geführten Zweikampf, auf Höhe der Mittelinie, mit Weiterspielen entscheide, läuft der Gästetrainer ca. 2m aufs Spielfeld um sich beim SR zu beschweren... Wo Spielfortsetzung?


    Schon mal danke im Vorraus.


    Mit sportlichen Grüßen


    Tom :flieh:

  • bei a) am Ort, wo der Verteidiger steht - hier wird die Unsportlichkeit auf dem Feld während des laufenden Spiels begangen (Regel 12, Unsportlichkeiten)

    bei b) wo der Ball bei der Spielunterbrechung war, wenn Du abpfeifst und das Ganze als Spieleingriff bewertest. (steht m.E. in Regel 3)

  • mfs67227


    b kann ich nachvollziehen.


    Was wäre bei a), wenn Team A angreift (20m vom Tor von Team B entfernt) und dann ein Angreifer von Team B (steht auf höhe Mittellinie) reklamiert und ich deswegen unterbreche, da kann ich doch dann kein FS geben wo der Spieler steht, da so Team A ja ein Nachteil bekommt weil sie dann von der Mitellinie wieder anfangen müssen.

  • Dann lässt du laufen bis es A den Ball verliert und unterbrichst dann wenn er noch schimpft, bzw gibst ihm die fällige karte in der nächsten Unterbrechung.

    Bei Eingriffen von Teamoffiziellen ist der Ort der Spielfortsetzung da wo der Eingriff erfolgte bzw erfolgen sollte nicht da wo der ball war.

  • Moment:

    Wenn Team A im Angriff ist und ein Spieler von Team A reklamiert lautstark - und so lautete die Ursprungsfrage - dann ist die Spielfortsetzung dort, wo der Spieler so lautstark reklamierte.

    Ist die gegnerische Mannschaft im Ballbesitz, reden wir über einen Klassiker, ob die Vorteilsbestimmung anzuwenden ist: Sehe ich als SR die momentane Situation für die gegnerische Mannschaft als vorteilhafter als einen Freistoß am Ort des meckernden Spielers an, so läuft das Spiel zunächst weiter, die Verwarnung wird dann aber entweder in der nächsten Spielunterbrechung (Spielfortsetzung dann entsprechend der Spielunterbrechung) nachgeholt, oder aber das Spiel ist zu unterbrechen und mit idF am Ort des Ballkontaktes fortzusetzen, wenn der meckernde Spieler den Ball wieder berührt (die Verwarnung gibt es dann natürlich noch on top). Beachte: Da wir hier über eine Verwarnung reden, muss der SR sorgfältig abwägen, ob unter dem Strich nicht eine sofortige Unterbrechung angezeigt ist, selbst wenn der Freistoßort ungünstiger ist - das hängt natürlich auch von Spielminute, Spielstand und der Heftigkeit der Meckerei ab.

  • Sorry, das ist so nicht korrekt:

    Zitat

    Wenn der Schiedsrichter bei einem verwarnungs-/feldverweiswürdigen Vergehen auf Vorteil entscheidet, muss die fällige Verwarnung/der fällige Feldverweis bei der nächsten Spielunterbrechung ausgesprochen werden.

    Bis hierhin unstrittig.

    Zitat

    Handelte es sich beim Vergehen jedoch um das Vereiteln einer offensichtlichen Torchance, so wird der Spieler wegen unsportlichen Betragens verwarnt. Verhinderte oder unterband er einen aussichtsreichen Angriff, wird er nicht verwarnt.

    Hier irrelevant.

    Zitat

    Bei grobem Foulspiel, einer Tätlichkeit oder einem zweiten verwarnungswürdigen Vergehen sollte nicht auf Vorteil entschieden werden, es sei denn, es ergibt sich eine klare Torchance. Der Schiedsrichter muss den Spieler bei der nächsten Spielunterbrechung des Feldes verweisen. Wenn der Spieler jedoch den Ball vor einer Spielunterbrechung spielt oder einen Gegner angreift/beeinflusst, unterbricht der Schiedsrichter das Spiel, verweist den Spieler des Feldes und setzt das Spiel mit einem indirekten Freistoß fort, es sei

    denn, der Spieler hat ein schwerwiegenderes Vergehen begangen.

    Und siehe da: Selbst wenn die Verwarnung nur zu einer Gelb-Roten Karte führt, ist die Regel zwingend anzuwenden.

    Aber: Es wird aus dem Regeltext nicht ganz deutlich, ob sich der dritte Satz ebenfalls auf den ersten Satz bezieht und ausschließlich dann anzuwenden ist oder ob er nicht doch eigenständig zu verstehen ist.


    Ach ja: Regel 12, Regelbuch Seite 75.

  • mfs67227


    Bei b) bin ich der Auffassung, dass der Ort der Spielfortsetzung idF der Ort des Vergehens ist. Ort des Balles bei Unterbrechung gilt doch nur beim Spieler, der unerlaubt das Spielfeld betritt oder verlässt gemäß Regel 13?


    Anzumerken ist, dass b) zwingend mit Rot zu bestrafen ist.

  • Aber: Es wird aus dem Regeltext nicht ganz deutlich, ob sich der dritte Satz ebenfalls auf den ersten Satz bezieht und ausschließlich dann anzuwenden ist oder ob er nicht doch eigenständig zu verstehen ist.

    Der zweite Absatz auf Seite 75 bezieht sich auf Feldverweise durch Rot oder Gelb-Rot ("... sollte nicht auf Vorteil entschieden werden, ..."). Intention ist, dass ein Spieler, der eigentlich des Feldes verwiesen werden muss, unter keinen Umständen mehr ins Spiel eingreifen können soll. Eine bloße Verwarnung ist durch diesen Absatz nicht abgedeckt.

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D