Einsatz von Junioren

  • Weiß nicht, ob das nun auch landesspezifisch geregelt ist, aber habe eine Frage zum Einsatz von A-Junioren in Herrenmannschaften.
    A-Junioren des älteren Jahrgangs dürfen unabhängig vom Alter bei Herrenmannschaften eingesetzt werden,
    A-Junioren des jüngeren Jahrgangs dürfen nur spielen, wenn sie das 18 Lebensjahr vollendet haben.
    Ein Spieler des Jahrgangs 1989 (24.11.1989) möchte nun am 24.7. in einem Herrenteam spielen. Darf ich dies zulassen? Wann wird der Spieler zum älteren A-Junior für den Herrenbereich? Am 31.7. oder am 1.7.?

  • Scheint Landesspezifisch zu sein.
    Im SWFV ist auf dem Pass angegeben, wann er für Akive Spiele freigegeben ist.

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Zitat von djjayb;20252

    Weiß nicht, ob das nun auch landesspezifisch geregelt ist, aber habe eine Frage zum Einsatz von A-Junioren in Herrenmannschaften.
    A-Junioren des älteren Jahrgangs dürfen unabhängig vom Alter bei Herrenmannschaften eingesetzt werden,
    A-Junioren des jüngeren Jahrgangs dürfen nur spielen, wenn sie das 18 Lebensjahr vollendet haben.
    Ein Spieler des Jahrgangs 1989 (24.11.1989) möchte nun am 24.7. in einem Herrenteam spielen. Darf ich dies zulassen? Wann wird der Spieler zum älteren A-Junior für den Herrenbereich? Am 31.7. oder am 1.7.?


    Bei uns in Niedersachsen (NFV) zählt dieser Spieler zum älteren Jahrgang der A-Junioren und ist für alle Herrenmannschaften seines Vereins spielberechtigt, auch wenn noch das 18. Lebensjahr vollendet ist . Die Saison beginnt am 01.07. !

    'Dann würden einigen Stammtischen die Themen ausgehen.' (Hoffenheims Verteidiger Christian Eichner über die Folgen einer Einführung des TV-Beweises)

  • Zitat von Falkao;20258

    Bei uns in Niedersachsen (NFV) zählt dieser Spieler zum älteren Jahrgang der A-Junioren und ist für alle Herrenmannschaften seines Vereins spielberechtigt, auch wenn noch das 18. Lebensjahr vollendet ist . Die Saison beginnt am 01.07. !


    Somit würde es dann zwei ältere Jahrgänge im A-Juniorenbereich vom 1.7. bis zum 31.7. geben? Jahrgang 1988 und 89?

  • Schau mal in die "blaue Fibel" des BFV unter Regel 3 nach, da müsste es drin stehen.

  • Zitat von djjayb;20252

    Wann wird der Spieler zum älteren A-Junior für den Herrenbereich? Am 31.7. oder am 1.7.?


    Am 1.1. !


    Die Jugendmannschaften sind seit einigen Jahren dem Kalenderjahr angepasst. Ausdrücklicher Wunsch der Fifa.


    Ausserdem ist diese Kontrolle nicht die Aufgabe eines SR´s.
    So musst du zum Beispiel in der F-Jugend den Opa mit seinem Enkel spielen lassen, wenn er einen gültigen Pass vorweisen kann. Wie dann (nach einem Einspruch) die Spielwertung durchs Verbandsgericht ist, soll uns als SR nicht interessieren.

  • Jugendordnung des BFV


    Zitat

    § 27 Sonder-Spielrecht in Herren- und Frauenmannschaften


    (1) A-Junioren des älteren Jahrgangs (unabhängig vom Alter) sowie Junioren des jüngeren Jahrgangs mit vollendetem 18. Lebensjahr können ab 1. Juli des laufenden Spieljahres in allen Herrenmannschaften eingesetzt werden. Sie verlieren dadurch nicht die Spielberechtigung für die A-Junioren ihres Vereins. § 8 Absatz 4 und § 27 Absätze 6 und 7 sind dabei genauestens zu beachten. Dies gilt auch bei Spielgemeinschaften. Voraussetzungen hierfür sind:
    a) schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters bei Junioren unter 18 Jahren,
    b) ärztliches Attest über die Tauglichkeit im Herrenfußball bei Junioren unter 18 Jahren,
    c) Junioren-Spielrecht für den Verein. Für die Erfüllung der Buchstaben a) und b) und die Aufbewahrung der entsprechenden Bestätigungen ist der Verein selbstverantwortlich.


    Somit dürfte Deine Frage beantwortet sein djjayb.


    @Colina: Selbstverständlich ist es Aufgabe des SR, die Spielberechtigung eines jeden Spielers zu überprüfen. Ich kann mich noch sehr gut an einen Fall vor ein paar Jahren erinnern, wo ein D-Jugend-Spieler mehere Spiele in der A-Jugend spielte ohne das ein SR dies bemängelte. Diese Kollegen bekamen dann mächtig Ärger mit dem Gruppenschiedsrichterobmann.

  • Ist nun der Jahrgang 89 der ältere Jahrgang am 24.7. oder nicht? Oder wird er erst am 1.8. zum älteren Jahrgang?


    Denn § 7 der Jugendordnung sagt:
    (3) Stichtag für die Einteilung in die Altersklassen ist der 1. Januar eines jeden Jahres. Die Einteilung in die jeweilige Altersklasse erfolgt zum 1. August.

  • Ich verstehe hier etwas nicht. Seit wann ist es die Aufgabe des SRs zu entscheiden, ob Spieler "A" spielberechtigt ist oder nicht.


    Der Name erscheint auf dem Spielbericht. Wenns der Gegenmannschaft nicht passt, kann sie einen offiziellen Protest einlegen.

  • Der SR hat hier eine Überprüfungspflicht und muss demnach auch die Pässe kontrollieren, die Gegenmannschaft bekommt diese nicht zu Gesicht. Von daher muss der SR dies dann auch entsprechend vermerken, wenn er bemerkt, dass der Spieler kein Spielrecht hatte und sollte auch einen Hinweis an den Verein vor dem Spiel geben.

  • Zitat von MrNice;20265


    @Colina: Selbstverständlich ist es Aufgabe des SR, die Spielberechtigung eines jeden Spielers zu überprüfen. Ich kann mich noch sehr gut an einen Fall vor ein paar Jahren erinnern, wo ein D-Jugend-Spieler mehere Spiele in der A-Jugend spielte ohne das ein SR dies bemängelte. Diese Kollegen bekamen dann mächtig Ärger mit dem Gruppenschiedsrichterobmann.


    Ein D-Jgd. Spieler in der A-Jgd ??? :confused: :confused: :confused:


    Das fällt ja schon allein wegen der körperlichen Merkmale auf !!!

  • Das ist mit Sicherheit auch kein Vorteil für die A-Jugend, wenn so ein "kleiner Stöpsel" da mit spielt. Der ist ja mind. 4 Jahre jünger.

  • Zitat von djjayb;20284

    Der SR hat hier eine Überprüfungspflicht und muss demnach auch die Pässe kontrollieren, die Gegenmannschaft bekommt diese nicht zu Gesicht. Von daher muss der SR dies dann auch entsprechend vermerken, wenn er bemerkt, dass der Spieler kein Spielrecht hatte und sollte auch einen Hinweis an den Verein vor dem Spiel geben.


    Mit solchen Hinweisen sollte man vorsichtig sein. Ein Kollege meinte mal, dass wenn mehere Spieler der 1. Mannschaft nach ihrem eigenen Spiel in der 2. Mannschaft spielen, dann ist das vollkommen ok (umgekehrt kein Problem). Das hat dann den Verein 100 € gekostet.

  • Meinte ja auch den umgekehrten Fall, nichts zu sagen, dann eine Meldung über den Vorfall zu schreiben. Das finde ich dann auch nicht richtig. Denn wenn man eine Meldung schreibt, dann kann man den Verein auch vorher informieren wieso der Spieler z.B. kein Spielrecht hat, weil zu jung o.ä.

  • Bei uns entscheide ich als SR eindeutig nicht über das Spielrecht.
    Wenn ein farbiger Spieler auf den Pass eines "schwedisch anmutenden " Spielers spielen möchte, habe ich dies zuzulassen.
    Auch wenn ich einen Spieler vor einer Woche mit Rot rausgeworfen habe, muss ich diesen zum Spiel zulassen.
    Ich kann das vermerken im Spielbericht, aber meh auch nicht.

  • Jugendordnung BFV:


    Zitat

    Ältere A-Junioren sind die Spieler, die in dem Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 18. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben.


    Ist eigentlich ganz einfach:


    Jeder, der 1989 geboren ist, darf seit dem 01.07. bei den Herren spielen. 1990 geborene Spieler dürfen erst mit ihrem 18. Geburtstag eingesetzt werden. Spieler , die 1989 geboren wurden und noch keine 18 Jahre alt sind, dürfen eingesetzt werden, wenn die Eltern zustimmen und eine ärztliche Tauglichkeitsbescheinigung vorliegt. Der Schiedsrichter braucht dies nicht zu kontrollieren.


    Aussagen zum Spielrecht mache ich ohnehin nicht. Wer einen Paß hat, darf spielen (bzw. wessen Spielrecht per Unterschrift bestätigt wird). Aussage unseres Lehrwartes: Wenn ein 18-jähriger bei der E-Jugend mitspielen will, so werden wir ihn nicht daran hindern. Wichtig ist nur, dass ihr es merkt und meldet.

  • Zitat von djjayb;20284

    Der SR hat hier eine Überprüfungspflicht und muss demnach auch die Pässe kontrollieren, die Gegenmannschaft bekommt diese nicht zu Gesicht. Von daher muss der SR dies dann auch entsprechend vermerken, wenn er bemerkt, dass der Spieler kein Spielrecht hatte und sollte auch einen Hinweis an den Verein vor dem Spiel geben.


    Das ist im SWFV genauso : Wir müssen die Pässe kontrollieren ( Alter / Spielberechtigung / Bild / Stempel ). Mängel sind an den Spielleiter zu melden. Wenn kein Spielerpaß vorliegt, muß sich der Spieler mit einem Lichtbildausweis identifizieren und muß mit Name / Geburtsdatum / Unterschrift sowie Art des Ausweises auf dem Spielbericht vermerkt werden.


    Generell gilt : Wir müssen jeden spielen lassen, was der Klassenleiter aus den Meldungen macht, ist dann seine Sache.

  • Für SHFV:


    Wir haben gar keinem Spieler das Mitspielen zu verweigern (mal von Ausnahmen wie Ausrüstungsmangel, SR-Beleidigung oder Tätlichkeit vor dem Anpfiff etc. abgesehen).


    Selbst wenn ein Spieler keinen Pass dabei hat und sich nicht mit einem Lichtbildausweis ausweisen kann, darf er mitspielen. Allerdings hat die Mannschaft dann automatisch das Spiel verloren.

  • Zitat von MrNice;20265


    Somit dürfte Deine Frage beantwortet sein djjayb.


    Nö, scheint sie ja immer noch nicht, wie dir mehrere andere Antworten zeigen.


    Zitat von MrNice;20265


    @Colina: Selbstverständlich ist es Aufgabe des SR, die Spielberechtigung eines jeden Spielers zu überprüfen.


    Nochmals: NEIN! Möchte der Opa mit seinem Enkel in der F-Jugend spielen und hat einen gültigen Spielerpass, so muss ich ihn spielen lassen. Was die Spruchkammer entscheidet steht auf einem anderen Blatt.