Das ist doch das Problem. Die Fußballregeln sind kein Gesetzestext, der von Juristen und Sprachwissenschaftlern ausgelegt werden muss, sondern eben nur ein Regelwerk. Leider gibt es dort Formulierungen, die man wortwörtlich auslegt und solche, die einer offiziellen Auslegung bedürfen, da sie unverständlich bzw. mehrdeutig sind.
Daher muss der SR im Sinne der Regeln und des Fußballs entscheiden. Und den Sinn der Handspielregel habe ich weiter oben beschrieben (eigenmächtig ohne Quellenangabe aber nach bestem Wissen und Gewissen).
In diesem Sinne.