Deine Antwort ist m. E. tatsächlich die streng nach Regeltext nächstliegende, führt jedoch ebenfalls streng nach Regeltext konsequenterweise zu dem Paradoxon, dass der Torhüter einen Handelfmeter verursachen kann und bei Torverhinderung dabei auch noch des Feldes verwiesen werden muss. Siehe Eingangsfrage bzw. stellen wir uns bei der Grafik in #38 vor, dass es sich um die Hand des TW handelt, der sich zwischen den Pfosten hinter der Torlinie befindet.
Versuch nun nur anhand des Regeltextes das Paradoxon zu verhindern. M. E. geht das nur, indem man auf Regel 5.2 verweist: „Der Schiedsrichter entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne der Spielregeln und des Fußballs“.
Der Sinn der Regeln und des Fußballs ist unter anderem zweifellos, dass der reguläre TW keinen Handelfmeter verursachen kann „Weiterspielen, weil der TW keinen Handelfmeter verursachen kann“ ist mir jedoch zu wenig als Begründung. Irgend einen idF zu konstruieren, entspricht hier ebenfalls nicht dem Sinn des Fußballs.
Daher funktioniert das m. E. nur mit eben den Auslegungen: Ort des Vergehens/der Tat ist der Ballort und der Ball ist im Strafraum, wenn er die Linie nicht vollständig überschritten hat.
Und jetzt versuch im Sinne der Regel 5.2 zu erläutern, weshalb diese sinnvolle Auslegungen dann nicht auch für die anderen drei Strafraumlinien sowie die Feldspieler gelten sollen.