Jein.
Es gibt Aktionen, bei denen auch eine Fahrlässigkeit zu einem Feldverweis auf Dauer führen kann, die sich aber vor allem die Verhinderung einer klaren Torchance oder eben all die Fouls, die man letztlich dem rohen Spiel zuordnen kann, beziehen, weil es dabei nicht darauf ankommt, ob der Spieler wirklich "treffen" wollte (was ja für die Absicht Voraussetzung wäre), sondern nur darauf abgestellt hat, ob der Treffer an sich die Voraussetzungen erfüllt.
Bei einer Tätlichkeit sehe ich auch die Absicht als zwingendes Kriterium an, weise aber darauf hin, dass es eben das unmittelbar vorsätzliche Handeln gibt (wissen und wollen), aber eben auch das bedingt vorsätzliche Handeln (billigend in Kauf nehmen). Letzteres heißt aber nicht nur, dass es "egal" ist, ob bei einer Aktion etwas passiert, man das also nicht unbedingt will, aber wenn es eben passiert, dann ist es so, das geht deutlich darüber hinaus, dass die "Haftung" eben auch schon besteht, wenn bei vernünftiger Betrachtung davon ausgegangen werden muss, dass es passieren könnte, auch wenn der Spieler selbst nicht davon ausgeht.