Ich brauche mal Hilfe um einen Gehirnknoten zu beseitigen. Irgendwie verstehe ich die aktuelle SR Zeitung nicht.
Es geht bei meiner Frage generell um Abstandsvergehen bei Spielfortsetzungen.
Hier nehme ich mal den Strafstoß heraus, weil die Abstandsvergehen beim Strafstoß eine eigene Rubrik sind.
- Bei einer Spielfortsetzung ist generell ein Mindestabstand einzuhalten. Wie groß dieser ist, ist hier zunächst einmal völlig irrelevant, jedoch ist er für jede Spielfortsetzung definiert.
- Der Mindestabstand ist vor der Spielfortsetzung einzuhalten, bis zu dem Zeitpunkt bis der Ball im Spiel ist (Also die Spielfortsetzung ausgeführt ist und er Ball im Spiel ist.)
- Eine Unterschreitung eines Mindestabstandes kann also nur strafbar sein wenn sie zum Zeitpunkt der Spielfortsetzung besteht.
- Unterschreitet ein Spieler erst NACH einer Spielfortsetzung den Mindestabstand, ist dies nicht Strafbar.
Soweit der Vorrede, nun zur Frage
So lange das Spiel nicht fortgesetzt ist (Ball im Spiel) kann es nur Wiederholung der Spielfortsetzung geben
Ein Abstandsvergehen ist erst Strafbar, wenn der Spieler, der das Abstandsvergehen begeht ins Spiel eingreift, oder aus seinem Abstandsvergehen einen Vorteil (meist Ballberührung) zieht.
Das Abstandsvergehen ist ein technisches Vergehen, welches mit idF bestraft wird (sofern nichts anderes vorgesehen).
Für die Spielfortsetzungen dF, idF und dF ist im Regelwerk ist explizit aufgeführt wie bei Abstandsvergehen zu bewerten sind,
für die Spielfortsetzung Abstoß lässt diese sich implizit ableiten.
Für die Spielfortsetzungen Anstoß, Einwurf, SR Ball und Eckstoß ist keine Regelung im Regelwerk zu finden, daher gehe ich hier generell vom idF und nicht von einer Wiederholung (weil Ball im Spiel) aus.
Warum unterscheidet die SR Zeitung in der Spielfortsetzung bei Einwurf und Eckstoß obwohl es sich hierbei um das gleiche Vergehen (Abstandsvergehen) handelt?