Frage zu Regel 5 - auslegung

  • Zitat

    Bei Unpässlichkeit des Schiedsrichters darf das Spiel unter der Leitung eines anderen Spieloffiziellen fortgesetzt werden, bis der Ball das nächste Mal aus dem Spiel geht.

    Was bedeutet das eigentlich genau? Verletzt sich der SR oder kann aus anderen Gründen nicht weiter leiten, übernimmt dann der 4. oder ein SRA die Leitung und dann nur bis der Ball beim nächsten Mal aus dem Spiel geht? Und was dann Abbruch?


    Ich persönlich habe weder auf dem Platz selbst noch vor dem TV einen Abbruch deswegen mitbekommen. Meist hat ein anderer mit SR Lizenz bzw. der SRA weitergepfiffen bzw. im TV der 4. Offizielle.


    Aber widerspricht das nicht dem Regeltext?

  • Die Regel will NICHT sagen, dass nach der nächsten Spielfortsetzung kein Spieloffizieller das Spiel weiter leiten darf. SONDERN sie regelt was passiert bis zur Unterbrechung, falls der SR beispielsweise ohnmächtig wird.

  • Nüchtern betrachtet ist das eher unglücklich formuliert - denn worum geht es? Mit der Unpässlichkeit des SR ist das Spiel nicht automatisch unterbrochen - nichts anderes besagt die Regel. Und weiter: Der Alleinpfeifer, der beispielsweise ein Tor wegen der Unpässlichkeit nicht sieht, darf dieses nicht anerkennen, das Spiel muss immer mit SR-Ball fortgesetzt werden. Im Kontrast dazu eben ein Spiel mit neutralen SRA, denn da dürfte ein Tor o.ä. anerkannt werden, wenn der SRA dies zweifelsfrei als regelkonform wahrgenommen hat - und ausnahmsweise dürfte der SRA das Spiel eben auch wegen einer Abseitsstellung, eines Fouls etc. wirksam unterbrechen, was er sonst ja nicht kann.


    Der Umstand, wie bzw. von wem die Spielleitung bei andauernder Unpässlichkeit des SR wahrgenommen werden kann, ist ohnehin nicht im Regelwerk verankert, da greifen die Spielordnungen, Durchführungsbestimmungen usw., da kann sich also Tante Verbandsspezifisch mal wieder austoben.

  • Grundsätzlich soll mit der Regel wohl sichergestellt werden, dass da jemand ist, der das Spiel regelkonform unterbrechen darf, wenn der SR warum auch immer zu Boden geht.

    Ansonsten würde nämlich rein formell das Spiel weiter gehen bis zur nächsten anpfiffspflichtigen Spielunterbrechung. Erst dann dürften rein formell die Ersthelfer aufs Feld.


    Ist aber meiner Meinung nach eher eine Regel aus der Kategorie "Eine Mikrowelle ist nicht zum trocknen von Katzen geeignet".

  • Grundsätzlich soll mit der Regel wohl sichergestellt werden, dass da jemand ist, der das Spiel regelkonform unterbrechen darf, wenn der SR warum auch immer zu Boden geht.

    Ansonsten würde nämlich rein formell das Spiel weiter gehen bis zur nächsten anpfiffspflichtigen Spielunterbrechung.


    Nein, das ist nicht gemeint. Im Gegenteil gibt es die Auslegung, dass das Spiel nicht fortgeführt werden kann, wenn der Schiedsrichter die Vorgänge nicht mehr wahrnehmen kann. Dies betrifft ja auch den Großteil der Spiele, in denen es nur einen Schiedsrichter gibt. Wenn der SR zu Boden geht und es keine neutralen Assistenten gibt, gilt das Spiel sofort als unterbrochen.


    Stürzt der Schiedsrichter in einem Spiel ohne Assistenten und sieht daher eine Torerzielung nicht, kann das Tor nicht gegeben werden - Fortsetzung: SR-Ball.


    Wenn es neutrale SR-Assistenten gibt, die diese Torerzielung sehen, kann das Tor dank dieser Norm dennoch gegeben werden. Siehe hierzu die Ausführungen von Manfred oben.

  • Stürzt der Schiedsrichter in einem Spiel ohne Assistenten und sieht daher eine Torerzielung nicht, kann das Tor nicht gegeben werden - Fortsetzung: SR-Ball.

    Das ist schon richtig.

    Ich wollte aber auf etwas anderes raus, für den Fall dass es diese Regel nicht gäbe:

    Mal angenommen der SR wird ohnmächtig und die Spieler kicken sich danach für sagen wir 198 Minuten den Ball hin und her ohne dass dieser das Spielfeld verlässt (warum auch immer, die Regeln erlauben ihnen das ja).

    Wie würde das Spiel unterbrochen werden, damit die Ersthelfer den SR behandeln können?

    Der SRA dürfte es ohne diese Regel nicht und außer "Ball aus dem Spielfeld kicken" gibt es nichts, was ohne aktive Schiedsrichterentscheidung eine Spielunterbrechung auslöst.


    (Mir ist schon klar, dass in der Praxis zum Einen die Spieler dann schon den Ball rausspielen und damit das Spiel unterbrechen würden und zum Anderen den Ersthelfern der aktuelle Status des Spiels mal herzlich egal wäre...aber es soll hier ausschließlich um die Regeln gehen)

  • Das würde aber in der Konsequenz doch bedeuten, dass in dem von Dir beschriebenen Fall, bloß ohne neutrale Assistenten (also beispielsweise in der Kreisliga), das Spiel niemals unterbrochen werden würde. Das ergibt ja keinen Sinn.

  • Rein vom Regeltext her würde ich sagen bedeutet es sogar genau das.


    Einfach mal im Regelbuch blättern und nachdenken...wenn der SR k.o. geht stirbt (nicht zu ernst nehmen, aber Übertreibung -> Veranschaulichung) und keine SRA da sind...wer ist dann tatsächlich noch dazu berechtigt ein laufendes Spiel zu unterbrechen oder auch abzubrechen ohne dass er sich auf eine "Ausnahmesituation, die in den Regeln nicht vorgesehen ist" berufen müsste?

  • aber Übertreibung -> Veranschaulichung

    Irgendwie ist diese Formulierung von mir geklaut, aber ich mag sie, vor Allem wenn andere sie verwenden.


    Ich erinnere mich an ein Kreisklasse Freundschaftsspiel im Herbst 2019. Soloschiri, ich befinde mich halbrechts vor dem Strafraum unserer Junx. Ein Verteidiger will den Ball (hoch und weit bringt Sicherheit) wegbolzen und vermurkst diesen Befreiungsschlag. Ich kann mich zwar noch wegdrehen, bekomme jedoch den Ball mit voller Wucht auf´s rechte Ohr.


    Die Lichter gingen (fast) aus, ich bekam einen "Tunnelblick" und fand mich kurz darauf auf dem Hinterteil sitzend wieder. "So fühlt sich also ein Boxer wenn er die Faust aufs Ohr bekommt und 'nur' bis 8 angezählt wird." dachte ich.

    Nungut, die Spieler haben den Ball erstmal ins Aus befördert und ich habe das Spielefeld (torkelnd) verlassen.


    Aber: Regel 5 beschreibt tatsächlich nur, was passiert, so lange der Ball im Spiel ist. Und vor allem wenn ein weiterer Spieleoffizieller da ist.

    Den Solo Schiri kennt das Regelwerk da offenbar nicht.

    KozKalanndok hat recht, Das der Mann in Schwarz auch mal K.O gehen kann und es keinen Ersatz gibt, sieht das Regelwerk nicht vor. Da dann auch keiner Abpfeifen kann wird also der Ball bis zum St. Nimmerleinstag hin und her gekickt?


    Interessant dabei vor allem: Alles was nach dem K.O. passiert hat bis zum "Ball im Aus" nicht statt gefunden, da der SR es ja nicht wahrgenommen hat.


    Auch die Regel 6 hilft da nicht unbedingt weiter:

    Regel 6 greift erst, wenn das Spiel - bspw. durch einen Ausball- unterbrochen ist. Darüber hinaus weist der DFB/IFAB die entsprechenden Verbände an, in den Wettbewerbsbestimmungen festzulegen, wer jetzt das Spiel weiter zu leiten hat.


    Hilft also auch nicht weiter, zumal ich in unseren Durchführungsbestimmungen tatsächlich keinen Passus gefunden habe der das explizit regelt.






    KozKalanndok stellt genau die Richtige Frage:


    wer ist tatsächlich noch dazu berechtigt ein laufendes Spiel zu unterbrechen oder auch abzubrechen ohne dass er sich auf eine "Ausnahmesituation, die in den Regeln nicht vorgesehen ist" berufen müsste?

  • SixthSCTF Ich glaube den Spruch hab ich auch von Dir. Der hilft mir als Softwareentwickler aber so oft mich gegen unsinnige Anforderungen zu wehren, dass ich ihn sozusagen übernommen habe :)


    Ein anderer Punkt, der jetzt auch noch dazukommt:

    Mal angenommen mein beispielhaft gestorbener SR steht doch wieder auf, nachdem die Spieler den Ball ins Aus gespielt haben...


    Auf welche Spielfortsetzung und an welchem müsste er entscheiden (pragmatisch denke ich wären sich in so einem Fall die Spieler wohl schon einig)?

    Einwurf, Eckstoß, Abstoß scheiden meiner Meinung nach aus, weil er ja nicht wahrgenommen hat, wer als letztes am Ball war.

    Am ehesten würde mir da der SR-Ball einfallen, aber für den muss man mittlerweile auch wissen, wer zuletzt am Ball war! Wobei man da sagen könnte, er muss sich da auf seine letzte Wahrnehmung beziehen, egal wie lang das Spiel zwischenzeitlich weiterlief.

  • Wobei man da sagen könnte, er muss sich da auf seine letzte Wahrnehmung beziehen, egal wie lang das Spiel zwischenzeitlich weiterlief.

    Und das ist für einen Alleinpfeifer die einzig regeltechnisch korrekte Möglichkeit, in der Hoffnung, dass die Mannschaften den Rest dann in fairer Manier richten.


    Allerdings fällt mir eine spannende Folgefrage ein:

    Nehmen wir jetzt mal an, die Mannschaften sind so erschrocken und besorgt, dass der Ball einfach irgendwo im Feld bleibt. Was ist denn dann mit einer Spielfortsetzung? Weiterspielen wäre ja korrekt, nur kann der Schiri ja nicht mal wissen, ob weiterspielen denn korrekt wäre, weil er ja nicht weiß, ob der Ball durchgängig auf dem Feld war oder nicht?

  • Zur Folgefrage: Wenn der SR zwischenzeitlich bewusstlos war, dürfte SR-Ball immer die richtige Spielfortsetzung sein. Eben weil der SR nicht wissen kann, was zwischenzeitlich passiert ist, sollte Weiterspielen keine Option sein.


    Andere Folgefrage: Was ist denn, wenn der SR durch den Knockout einen Gedächtnisverlust erleidet und sich an keinen Teil des Spiels mehr erinnern kann (sondern die letzte Erinnerung der Weg aus der Kabine ist)?

  • Und was passiert wenn der Ball nicht aus dem Spiel ist, der SR ohnmächtig auf dem Platz liegt, Teamoffizielle aufs Feld laufen, den SR aufpäppeln, was ist dann wegen Strafen für das nicht erlaubte Betreten des Spielfeldes.


    Aber an den Beispielen ist schon zu sehen das, gerade bei allein pfeifern, dass schneller passieren kann als es dem Regelwerk lieb ist.

  • Letztlich kann man hier das Regelwerk im Detail nicht anwenden, sondern muss im Geist und Sinn des Fußballs entscheiden. Ein Bewusstloser ist immer ernsthaft verletzt und da käme ich, gleich ob selbst Betroffener oder ein Spieler, der von mir unbemerkt bewusstlos wird, nie auf den Gedanken eine persönliche Strafe wegen unerlaubten Betretens zu verhängen, ich wäre sogar jederzeit bereit, die Regel dahingehend zu brechen, dass ich mit SR-Ball statt Frei-/Strafstoß fortsetzen würde.

  • Letztlich kann man hier das Regelwerk im Detail nicht anwenden, sondern muss im Geist und Sinn des Fußballs entscheiden. Ein Bewusstloser ist immer ernsthaft verletzt und da käme ich, gleich ob selbst Betroffener oder ein Spieler, der von mir unbemerkt bewusstlos wird, nie auf den Gedanken eine persönliche Strafe wegen unerlaubten Betretens zu verhängen,

    Völlig richtig @Manfred. Selbsverständlich finden wir eine pragmatische Lösung die dem Sinn und Geist des Fußballs oder auch nur dem gesundem Menschenverstand folgt.


    Auch in meinem Fall gab es eine Lösung wie die letzten etwa 20 Minuten zu Ende gespielt wurden.


    Dennoch lässt sich die Diskussion hier wie folgt resümieren:


    1. Es ist gut, das wir hier einmal über eine Situation Diskutiert haben, die zwar hoffentlich nie eintreten wird aber dennoch im Rahmen des realistisch möglichem liegt.
    2. Wir haben dabei festgestellt, das das sonst so nahezu perfekte Regelwerk hier offenbar keine Lösung anbietet, und die Landesverbände (Ich beziehe mich hier mal nur auf Hamburg) in den DfGBest noch nicht eine im Regelwerk geforderte Klarstellung eingearbeitet haben.
    3. Es ist gut, das hier sicherlich nicht nur die Diskussionsteilnehmer sondern auch die vielen "stillen Mitleser" ihre Gedanken gemacht haben wie sie eine solche Sittuation mit Pragmatismus und gesundem Menschenverstand lösen werden.
    4. Wir können mal mit Sicherheit davon ausgehen, das ein solcher Fall letztlich beim Sportgericht landet, weil irgendein Benachteilligter (und da wette ich ne virtuelle Bierkiste) wegen der Spielwertung Protest einlegen wird.
  • Es braucht hier keinen Regelbruch. Es gibt klare Anweisungen, dass ein Spiel nicht fortgesetzt werden kann, sobald keiner der neutralen Schiedsrichter mehr in der Lage ist, die Spielszenen zu bewerten. Wenn es nur einen SR gibt und dieser auf dem Boden liegt, kann es keine Torerzielung mehr geben, genausowenig aber andere Spielfortsetzungen als einen SR-Ball (oder halt Spielabbruch). Und wenn die Spieler in der Theorie noch 20 Minuten weiterspielen, ist das nachträglich trotzdem kein Teil des Fußballspiels mehr. Und auch wenn der eine Spieler seinem Gegenspieler mit der Faust ins Gesicht haut, kann der SR ihm dafür keine rote Karte zeigen (wird das aber natürlich in den ohnehin anzufertigenden Sonderbericht mit aufnehmen).

  • Für die Mannschaft, die den Ball bei der letzten SR-Wahrnehmung kontrollierte - den Rest regeln die Mannschaften hoffentlich fair miteinander.