Das ist ja mal ein Urteil!

  • Ein Zivilgericht

    Ich muss mal einhaken @kanarien3 aber vermutlich meinst Du hier das Richtige: Ein Strafgericht


    Ich stelle es dabei mal richtig, weil vielen der Unterschied meist nicht klar ist und sie schon alleine deshalb oftmalös falsch handeln.


    Es handelt sich hierbei um ein STRAFGericht was sich auf dem Artikel daraus ergibt, das hier eine Körperverletzung Verhandelt wurde und aus der Zitation des Richters:

    Zitat

    "Schiedsrichter müssen geschützt werden", sagte der Richter, der sogar Haftstrafen ohne Bewährung in Erwägung gezogen hatte.

    In einem Zivilgerichtsprozess werden keine Strafen und schon gar keine Haftstrafen verhandelt, das machen Strafgerichte bei denen ein Staatsanwalt auf Antrag (Anzeige) bzw. von Amts wegen in einer Strafsache (hier Körperverletzung) ermittelt hat.


    Ein paar Empfehlung an alle Kollegen:

    • Oftmals sind dinge die Auf dem Fussballplatz passieren leider nur "Antragsdelikte". Deshalb empfehle ich grundsätzlich, Strafanzeige zu stellen. Das geht bei uns ganz einfach, weil die Polizei auf dem Nachbargrundstück zu unserer Sportanlage ein Polizeikommissariat hat
    • Ich empfehle grundsätzlich zusätzlich eine Zivilklage einzureichen um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Diese werden nämlich bei einer Strafsache i.d.R. nicht verhandelt.
  • Ja, das Urteil ist gut, dennoch gibt es zwei Dinge, bei denen es sich lohnt, diese aufzugreifen:

    Zitat

    Im Vorfeld der gestrigen Verhandlung hatten die Angeklagten zu ihrer Verteidigung hervorgebracht, dass Gewalt gegen Schiedsrichter im Fußballsport ihrer Meinung in gewisser Weise "normal" und damit nicht von einem Strafgericht zu verurteilen sei.

    Das ist offensichtlich die "Denke" - und schön, dass das Gericht hier die Verhältnisse sehr klargestellt hat.


    Etwas schwieriger ist zunächst

    Zitat

    Aber auch aus anderer Warte ist die Sicht einer "Normalität" im Sinne einer "Üblichkeit" von Gewalt gegen Schiedsrichter nicht nachvollziehbar. Statistisch gesehen ist sie nach wie vor – im Gegensatz zu verbalen Verunglimpfungen – die große Ausnahme.

    , da damit zunächst der Eindruck entsteht, als müsse die Gewalt gegen SR nur üblich werden, damit diese nicht mehr strafbar wäre. Glücklicherweise wird das dann aber in der Folge auch geklärt:

    Zitat

    Doch auch diese relativ gesehen wenigen Fälle sind nicht zu akzeptieren. Jeder Fall, wenn ein Schiedsrichter attackiert wird, ist einer zu viel. Es darf auch nicht der Zustand eintreten, dass eine niedrige Anzahl an Straftaten als zum Fußball zugehörig angesehen wird. Gewalt hat nie etwas auf dem Fußballplatz zu suchen! Deshalb ist es von besonderer Bedeutung, dass sowohl Sport- als auch Strafgerichte spürbar sanktionieren, um den Fehlentwicklungen der letzten Jahre entgegenzuwirken.


    Es wäre wünschenswert, wenn alle Gerichte - auch die Sportgerichte - ebenso konsequent argumentieren und urteilen würden.

  • Klar meine ich ein Strafgericht! Ich wollte unterstreichen, dass es sich um kein Sportgericht handelt.

  • Zitat

    Im Vorfeld der gestrigen Verhandlung hatten die Angeklagten zu ihrer Verteidigung hervorgebracht, dass Gewalt gegen Schiedsrichter im Fußballsport ihrer Meinung in gewisser Weise "normal" und damit nicht von einem Strafgericht zu verurteilen sei.Allein dafür hätte ich als Richter nochmal eine wenig oben drauf gelegt.
    Wer Gewalt irgendwo (Außer als notwendige Selbstverteidigung vielleicht) für "normal" hält hat nix in dieser Gesellschaft verloren meiner Meinung nach.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Gewalt gegen Schiedsrichter im Fußballsport ihrer Meinung in gewisser Weise "normal"

    @ amfa, da bin ich voll bei Dir, es stellt sich nur die Frage nach dem Warum, und diese Antwort gefällt keinem der etwas mit der Organisation und der Durchführung des Fussballsports zu tun hat.


    Die Auffassung, das Gewalt gegen Schiedsrichter (und Gewalt beginnt bitteschön bereits bei verbaler oder psychischer Gewalt) auf dem Fußballplatz zur "Normalität" gehört ist eine Entwicklung, die sich über Jahre - nein Jahrzehnte im Fußball eingeschlichen hat.


    Es Beginnt dabei bei uns (Schiedsrichtern) selbst. Wir lassen es zu (und ich nehme mich da nicht aus) das Mitspieler, Gegenspieler, Schiedrichter, Teamoffizielle, Zuschauer in einer Art und Weise verbal angegangen werden, die unter anderen Umständen zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr führt (das ist die Höchststrafe für Beleidigungen in vielen Fällen kommt es jedoch zu einer Geldstrafe) Wir geben hierfür aber in vielen Fällen nicht einmal :gelbe_karte: geschweige denn :rote_karte:.


    Es entsteht dadurch der Eindruck, das auf dem Sportplatz mehr erlaubt ist als im rest unseres Zusammenlebens, der Fussballplatz verkommt daher mehr und mehr zu einem "Rechtsfreiem Raum" (in der Übertereibung liegt die Veranschaulichung.)

    Schiedsrichter, die sich trauen ab der ersten Minute Verbalentgleisungen konsequent zu bestrafen wird "mangelndes Fingerspitzengefühl" vorgeworfen, der Schiedsarichter müsse schliesslich mit den Emotionen der Spieler umgehen können.


    Patrick Ittrich hat hierzu im N3.Sportclub vom 09.02.2020 ein klares Statement abgegeben.


    Ob ich das Gut finde? Natürlich nicht.


    Jedoch wird sich das nur ändern, wenn jede Unsportlichkeit sofort gemäß Regelwerk geahndet wird und jeder Straftatbestand - ja, jemanden einen Idioten zu nennen ist ein Straftatbestand- zur Strafanzeige gebracht wird. Das gilt auf Verbandsebene für die Betonliga, genau so wie für die Oberliga und erst recht für die Ligen des bezahlten Fussballs.


    Vor allem dürfen wir nicht immer alles auf unsere Sportgerichte schieben. Gewiss, uns erscheinen deren Urteile oftmals viel zu weichgespült. Ich möchte aber daran erinnern was kanarien3 so schönn noch einmal dargestellt hat:


    Klar meine ich ein Strafgericht! Ich wollte unterstreichen, dass es sich um kein Sportgericht handelt.

    Genau! Ein Sportgericht verhandelt nämlich NUR Unsportlichkeiten. Keine Beleidigungen und keine Tätlichkeiten und keine Körperverletzungen. Das sind die Aufgaben eines Strafgerichts. Und im vorliegendem Fall hat ein Strafgericht ein Urteil gesprochen.