Kleiner Regeltest

  • Danke, cooler Test! :top:

    Hab 7/8, weil ich bei der Spielverzögerung durch den Trainer falsch lag..:flieh::flieh:

  • 8/8 Ich ärgere mich immer noch das mein SR-Kurs dem Virus zum Opfer gefallen ist :(

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Wobei ich das ein bisschen komisch finde...

    Die Spielverzögerung bei "Ball aus dem Spiel" durch den Trainer gibt rot und der Eingrif ins laufende Spiel durch einen Betreuer gibt nur gelb? Mag vielleicht korrekt sein, aber gefühlt auf jeden Fall unverhältnismäßig...

  • Das ist das typische Dilemma mit den Formulierungen: Bei der Frage mit dem Trainer wird klar die Absicht der Spielverzögerung hervorgehoben. Beim Fitnesscoach wird durch das Fehlen einer solchen Formulierung die schnelle Fortsetzung als Intention des Eingreifens hervorgehoben.


    Ist mit dem Fall Wagner Torunarigha vergleichbar: Er behindert den Spieler, wollte aber in erster Linie ihm auf helfen. Daher nicht als Feldverweis zu ahnden. Hier wollte er nicht ins Spiel eingreifen, sondern das Spiel schnell halten.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Das ist das typische Dilemma mit den Formulierungen: Bei der Frage mit dem Trainer wird klar die Absicht der Spielverzögerung hervorgehoben.

    Also eine strafbare Spielverzögerung kann ja von ihrer Natur her eigentlich nur absichtlich sein. Und dafür gibt es meines Wissens immer noch gelb und nicht rot. Mir ist auch keine Qualifizierung bewusst, die "Leuten mit Vorbildfunktion" ein härteres Strafmaß zuschreibt als Leuten ohne Vorbildfunktion. Das kann ich daher weder moralisch noch regeltechnisch gedeckt nachvollziehen (oder wer stellt den z. B. den Spielführer (mit Vorbildfunktion) vom Platz, weil er den Abstoß verzögert?).

    Hätte der Fitnesscoach den Vorbildfunktions-Strafenmultiplikator? Warum? Warum nicht?

    Hätte ein Ersatzspieler den Vorbildfunktions-Strafenmultiplikator? Warum? Warum nicht?

  • Es wurde zu Saisonbeginn vom DFB ein Paper rumgeschickt, dass jeder Verband und Kreis an die SR verteilen sollte, wo klar drin steht, welches Vergehen eines Trainers zu welcher persönlichen Strafe führt. Darin steht, dass das Verzögern einer Spielfortsetzung durch den Trainer einen Feldverweis nach sich zieht. Somit ist die alternativlose Regelgrundlage durch eine Anweisung des DFB geschaffen und hier folglich auch der Feldverweis auszusprechen.

  • Hm, da muss ich jetzt mal mein Postfach durchwühlen, an eine solche Rundmail kann ich mich nicht erinnern … (heißt aber nicht zwingend, dass es die nicht gab).

  • Also eine strafbare Spielverzögerung kann ja von ihrer Natur her eigentlich nur absichtlich sein. Und dafür gibt es meines Wissens immer noch gelb und nicht rot. Mir ist auch keine Qualifizierung bewusst, die "Leuten mit Vorbildfunktion" ein härteres Strafmaß zuschreibt als Leuten ohne Vorbildfunktion. Das kann ich daher weder moralisch noch regeltechnisch gedeckt nachvollziehen (oder wer stellt den z. B. den Spielführer (mit Vorbildfunktion) vom Platz, weil er den Abstoß verzögert?).

    Hätte der Fitnesscoach den Vorbildfunktions-Strafenmultiplikator? Warum? Warum nicht?

    Hätte ein Ersatzspieler den Vorbildfunktions-Strafenmultiplikator? Warum? Warum nicht?

    Mit den Regeländerungen für die Saison 20198/2020 wurde auch ein Strafenkatalog für Teamoffizielle eingeführt, der in Regel 12 aufgeführt ist.


    Hier die Zusammenfassung


  • Als hessischer Kreislehrwart bin ich mir absolut sicher Manfred und wenn ich jetzt deinen Lehrwart, mit dem ich aufgrund der FIFA-SR-Hessenmeisterschaft gerade viel Kontakt habe, fragen würde, wird er mir das sicher bestätigen :D

    Damit aber niemand zu lang suchen muss, habe ich euch die Datei direkt aus der Dropbox des Verbandslehrwartes angehängt.

  • KozKallandok, daher mein Verweis auf den Fall Wagner. Hier hatte SR Osmers rein nach Regeltext korrekt entschieden mit Rot, es wurde aber in der Situation durch das Eingreifen eben nicht vorsätzlich versucht, den Spieler zu behindern sondern ihm zu helfen. Was so auch vom Sportgericht betont wurde.


    Der Fitnesscoach will in der Situation eben offensichtlich nicht verzögern, da eine entsprechende Formulierung fehlt, und daher ist es eben nicht feldverweiswürdig. Das Eingreifen erfolgte trotzdem regelwidrig und ist daher mit Strafstoß und Verwarnung zu ahnden. Wäre beim Auswechselspieler gleich zu bewerten.

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    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • @all

    Ein SR-Kollege von mir ( Manfred die Namensgleichheit ist rein zufällig) sagt, er könne keine Regel finden, dass der Spieler, der freiwillig seine Schuhe tauscht, im laufenden Spiel wieder rein kommen darf.

    Er verweist auf Regel 4 (s. Screenshot) und stützt sich darauf, dass ein Spieloffizieller den Spieler vor Wiedereinstritt zu kontrollieren hätte..


    Wer kann helfen :confused:

  • Für die Rote Karte braucht man gar keine Handlungempfehlungen o.ä., das steht direkt im Regeltext:

    "Des Feldes verwiesen wird ein Teamoffizieller u. a. bei folgenden Vergehen:

    • Verzögerung der Spielfortsetzung durch das gegnerische Team (z. B. durch
    Nichtfreigabe des Balls, Wegspielen des Balls, Behinderung der Bewegung
    eines Spielers)"


    Schwieriger finde ich die Begründung für die Gelbe Karte für den Fitnesstrainer, der den Platz betritt um den Ball zum Torwart zurückzuspielen. Meiner Ansicht nach trifft dort keiner der Punkte für eine Verwarnung zu.

    Es ist entweder

    "Betreten des Spielfelds, um das Spiel, einen Gegner oder einen Spieloffiziellen zu beeinflussen" - und somit Rot

    oder

    "Betreten des Spielfelds in respektvoller/nicht konfrontativer Art und Weise" - und somit eine Ermahnung


    Übersehe ich hier etwas?

  • Verlassen der technischen Zone...

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    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Ich bin hier auch eher bei max_hb

    Ein SR-Kollege von mir ( Manfred die Namensgleichheit ist rein zufällig) sagt, er könne keine Regel finden, dass der Spieler, der freiwillig seine Schuhe tauscht, im laufenden Spiel wieder rein kommen darf.

    Er verweist auf Regel 4 (s. Screenshot) und stützt sich darauf, dass ein Spieloffizieller den Spieler vor Wiedereinstritt zu kontrollieren hätte..

    Es gibt hier keine "explizite Regelanweisung" die während des Spiel gilt.


    DESHALB:


    Muss man an dieser Stelle mal den "Sinn und Geist" der Fußball Regeln bewegen und nach dem WARUM Fragen.


    Eine "Ausrüstungskontrolle" findet VOR dem Spiel statt. Natürlich nicht nur um die Spieler wegen Stutzentapes zu "drangsalieren" oder die Mützen mit Bommeln auszusortieren sondern auch um Verletzungsgefahren auszuschliessen und die Einheitlichkeit innerhalb einer Mannschaft sicherzustellen.


    Obwohl oftmals nur mit "Sichtkontrolle" durchgeführt gilt das auch für das Schuhwerk (Stichwort Stollen und "Stahlkappen" -die gibt`s zwar nicht mehr aber gehört halt zum Stichwort).

    Wenn also jemand das Schuhwerk wechselt (wechseln will) muss er dafür das Spielfeld verlassen. Er benötigt also zunächst einmal die Genehmigung durch den SR das Spielfeld verlassen zu dürfen, ergo braucht er auch die Genehmigung es wieder zu betreten.


    Im Gegensatz zu einer verletzungs-bedingten Unterbrechung, bei der der SR (i.d.R.) nichts zu überprüfen braucht ist das bei Ausrüstungsmängeln oder Änderungen an der Ausrüstung etwas anders. Hier muss (vor Spielteilnahme) eine Überprüfung stattfinden. Im konkretem Fall ist also das Schuhwerk auf Regelkonformität zu überprüfen.


    Das kann ein SRA oder 4.Offi machen und in Abstimmung mit dem SR den Spieler wieder auf das Feld schicken. Als Solist bedarf es dafür aber wohl defintiv einer Spielunterbrechung um die Ausrüstung zu kontrollieren.

  • Nicht angewiesener Schuhwechsel muss erst in der nächsten Spielunterbrechung kontrolliert werden. Theoretisch darf der Spieler auch auf dem Fwld wechseln, siehe Regelfrage Situation 2 aus der SR Zeitung 02/2019.

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  • Verlassen der technischen Zone...

    Naja, aber hat der Fitnesstrainer nicht die implizite Erlaubnis, die technische Zone zu verlassen, um das Warmmachen der Ersatzspieler zu betreuen?

    Er hält sich dann zumindest bereits in der Zeit vor dem Betreten des Feldes nicht in der technischen Zone auf.


    Die Situation zur Erinnerung:

    "Die Auswechselspieler des FC Sankt Millerntor wärmen sich neben dem Tor ihrer Mannschaft auf und werden dabei von ihrem Fitnesstrainer instruiert. Als der Ball nach einem erfolglosen Torschuss der Stellinger in die Richtung dieser Gruppe rollt, läuft der Fitnesstrainer dem Ball entgegen und spielt ihn noch zwei Meter innerhalb des Strafraums mit dem Fuß zu seinem Torwart. "


    Ich habe noch kurz überlegt, ob der Aufwärmbereich zur technischen Zone gehört, aber das ist nicht so, denn:

    "Die technische Zone sollte sich auf jeder Seite höchstens 1 m über den

    Sitzbereich hinaus und höchstens 1 m an die Seitenlinie heran erstrecken."

  • Spätestens mit dem Betreten des Feldes handelt er unsportlich. Gemäß Regeln darf er diese Aufsicht beim Warmmachen ebenfalls nicht vornehmen. Denn was sagt Regel 1 zur technischen Zone und Verlassen derselben:


    dürfen die technische Zone nur in Ausnahmefällen verlassen, z. B. wennder Schiedsrichter dem Physiotherapeuten/Arzt gestattet, das Spielfeld zu

    betreten, um auf dem Feld einen verletzten Spieler zu untersuchen.


    Hierunter fällt das Anleiten von Ersatzspielern außerhalb der technischen Zone nicht.

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    Einmal editiert, zuletzt von jambala ()

  • Fitnesstrainer dürfen zur Überwachung des Aufwärmens die technische Zone verlassen und sich in dem Bereich aufhalten der zum Aufwärmen vorgesehen ist. Sie dürfen von dort jedoch keine Anweisungen geben, die das Spiel betreffen.