Regeländerungen 20/21

  • Dann ist aber vermutlich die Ballberührung mit der Hand erlaubt gewesen und der folgende Satz ist nicht relevant:

    "Berührt der Torhüter den Ball unerlaubterweise innerhalb des eigenen Strafraums mit der Hand/dem Arm, wird ein indirekter Freistoß, aber keine Disziplinarmaßnahme verhängt."


    Bei der Doppelberührung kommt dieser Satz allerdings zum Tragen, so dass die Regeln jetzt entsprechend angepasst wurden, um für Klarheit zu sorgen.


    (Wobei: Wenn der Ball als absichtlicher Rückpass kommt und der TW ihn absichtlich dem Gegner ins Gesicht faustet, spricht dieser Teil der Regeln weiterhin für "keine Disziplinarmaßnahme" und indirekter Freistoß...)

  • zettelbox Nichts anderes habe ich geschrieben. Doppelberührungen und auch Wurfvergehen durch den TW sind keine Handspielvergehen und können bzw. müssen je nach Schwere auch mit Karten bestraft werden.


    Reine Handspielvergehen des TH im eigenen Strafraum sind nur Rückpass, zweites Berühren nach Ballkontrolle oder länger als 6 Sekunden den Ball Halten. Dafür gibt es nur idF und weiterhin keine Karte, selbst wenn dabei eine Torchance verhindert wird.

  • @ Mark: Woher nimmst Du denn die Einordnung der im Raum stehenden Vergehen in die Klassifizierungen "Handspielvergehen" und "kein Handspielvergehen"? Und im Anschluss konkret gefragt, inwiefern ist das "zweites Berühren nach Ballkontrolle" ein Handspielvergehen, der Kontakt per Hand nach Spielfortsetzung aber kein Handspielvergehen? Das wirkt etwas konstruiert.

  • (Wobei: Wenn der Ball als absichtlicher Rückpass kommt und der TW ihn absichtlich dem Gegner ins Gesicht faustet, spricht dieser Teil der Regeln weiterhin für "keine Disziplinarmaßnahme" und indirekter Freistoß...)

    Jein, könnte man auch "Vorteil" geben. Und dann dass ins Gesicht fausten mit direktem Freistoß und rot ahnden.
    Ich sehe da kein Problem.

    Zumindest die rote Karte kann man doch prima verargumentieren. Das Handspiel selbst wird zwar nicht mit einer Karte bestraft, das ins Gesicht boxen aber schon.

    Wenn ich als Feldspieler den Ball fange und dem Gegner ins Gesicht werfe, werde bekomme ich ja auch nicht nur gelb (oder gar nichts) für das Handspiel.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Da werft ihr jetzt aber einiges durcheinander. Bei mehreren Vergehen durch dasselbe Team wird nämlich das schwerere Vergehen bestraft. Insofern brauche ich keine Krücken mittels Vorteil o.ä., sondern kann bei dem beschriebenen Fall auf Strafstoß und FaD entscheiden. Für die persönliche Strafe ist das ohnehin nicht relevant.

  • zettelbox


    Die Verwirrung kommt durch den offiziellen Regeltext zustande, der unter der Regel 12.1 „direkter Freistoß“ die Handspielvergehen definiert und im aktuell letzten Satz die Ausnahme für den TH im eigenen Strafraum beschreibt (idF und keine Disziplinarmaßnahme).


    Tatsächlich habe ich diese Ausnahmen als „reine Handspielvergehen des TH im eigenen Strafraum“ bezeichnet. Man kann sie auch „technisches Handspiel“ bezeichnen.


    Bei der zweiten Berührung nach einer Spielfortsetzung ist es etwas anderes. Hier liegt durch den TH auch kein Handspielvergehen vor, da er den Ball gemäß Regel 12 tatsächlich mit der Hand berühren dürfte.


    Hier liegt somit ausschließlich ein Regelverstoß nach Regel 13 oder 16 vor, der je nach taktischer Auswirkung mit einer Disziplinarmaßnahme zu bestrafen ist, egal durch welchen Spieler und mit welchem Körperteil.


    Wenn es um die Spielfortsetzung geht, dann wird natürlich das schwerere Vergehen bestraft, entweder „Handspielvergehen“ oder „zweimaliges Berühren“.


    Das kann beim TH im eigenen Strafraum aber nur dann ein Strafstoß anstelle eines idF sein, wenn er mit dem Ball einen Gegenspieler absichtlich abwirft.

  • Ui, schon? So schnell sind die ja länger nicht mehr erschienen ...

  • SixthSCTF Hier ist die Szene:

    SSD Leverkusen - Freiburg

    Hier hätte Aytekin gemäß neuer Regelauslegung, auch konsequent die Rote Karte zeigen müssen, da er auf idF wegen absichtlicher Doppelberührung entschieden hat.


    Dass die erste Berührung nicht mit dem Fuß erfolgte, ist zunächst irrelevant, da nur die Wahrnehmung des SR entscheidend ist. Wie der VAR dann reagiert hätte, wissen wir nicht.

    Aytekin hat hier leider falsch entschieden. Die Nichtberührung mit dem Fuß ist insofern relevant, da der Ball gemäß der Regel nicht ins Spiel gebracht wurde (zwingend "mit dem Fuß"). Hier hätte auf Wiederholung entschieden werden müssen. Insofern wäre auch mit neuer Regelauslegung keine Verwarnung oder ein Platzverweis auszusprechen. Ob eine Überprüfung durch den VAR bei einer roten Karte erfolgt wäre.... wer weiß das schon ;)

  • @ SchiriundKSG: Ich glaube, du hast meinen Beitrag nicht verstanden. Die Wdh ist unstrittig, da der Ball in Wirklichkeit nie im Spiel war.


    Es geht ausschließlich um die Unmittelbaren Konsequenzen der falschen Wahrnehmung. Das wäre neben dem idF konsequenterweise eben auch die Rote Karte gewesen.?


    Dann hätte der VAR natürlich die Szene überprüft und die falschen Entscheidungen wären zurückgenommen worden.