Hallo?
Der Versuch einer Tätlichkeit ist ein Rotvergehen. Schon immer gewesen.
Der Wasserflaschenwurf gegen irgendjemanden ist auch ein Rotvergehen, also ist auch der vVrsuch einer Tätlichkeit ein Rotvergehen.
In Coronazeiten ist bei mir die Untersacheitung des "Sicherheitsabstandes" der Versuch einer Tätlichkeit (so bewerte ich das jedenfalls) mit einem angriff auf die Gesundheitmeiner Person, die ich mit Rot bestrafen werde. Ist mir auch völlig Wumpe was das Sportgericht dazu sagt.
Ein Spieler der mir zu nahe kommt geht vom Feld und macht das in diesem Spiel sowie im nächsten (wegen Pflichtspielsperre) erst einmal nicht mehr.