Corona und die Folgen

  • Da sind die Damen der Basketball Bundesliga schon weiter. Die Liga hat den Abbruch beschlossen, es wird keine Auf- und Absteiger geben.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Belgien hat jetzt den Abbruch der ersten Liga beschlossen und einen Meister festgelegt, genauere Details muss ich erst noch recherchieren.

  • Die Liga hatte nur noch einen regulären Spieltag in der Runde, die Playoffs werden nicht mehr ausgeführt. Pokal Endspiel ist auf unbestimmte Zeit verschoben. Keine Absteiger, dafür aber 2 Aufsteiger aus Liga 2. Meister ist Brügge, die auch noch das Double holen können.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Rummenigge schlägt vor, die Saison 19/20 ggfs. bis in den Herbst zu verlängern und die Saison 20/21 entsprechend später zu beginnen.

    Ich halte das aus einem Grund für sehr schwierig.
    Alle Vertraäge in den Profiliegen gehen bis 30.06.
    Neue Verträge beginnen am 1.7. Da kann der Fußball noch so wollen, das ist Arbeitsrecht.


    Nübel z.B. hat (vermutlich) ab 1.7. einen Arbeitsvertrag mit dem FC Bayern, der kann nicht mehr bei Schalke spielen z.B.

    Theoretisch könnte man das natürlich noch über eine Leihe lösen, aber den Spieler kann man nicht dazu zwingen.


    Das Gleiche Problem hast du ganz einfach mit auslaufenden Verträgen. Der Spieler muss ab 30.6 nicht mehr für den Verein spielen, wenn der Vertrag ausläuft.

    Wenn du dann als Verein ein Großteil deiner Spieler am 30.6 "verlierst" kannst du evtl gar nicht mehr spielen weil du auch keine neuen Spieler bekommst.

    Dass ist doch das größte Problem im Profifußball und der Grund warum das Saison Ende wenn es irgendwie möglich ist vor diesem Datum liegen sollte.


    Das man die Fußballgesetze kurzfristiger anpassen kann (also Wechselfristen, Abmeldefriste etc) ist ja gar nicht das Problem.

    Wenn man also in den Amateurligen bis August spielt ist das in viel weniger Fällen ein Problem, weil es weniger Verträge gibt die am 30.6 Enden.


    Ich hab gerade mal bei Fortuna Düsseldof geguckt da sind 16 Spieler deren Verträge am 30.6 auslaufen.
    18 Spieler haben längere Verträge, da ist quasi die halbe Mannschaft weg zu dem Zeitpunkt.

    Davon sind viele Spieler auch ausgeliehen... wenn deren Heimtvereine das gleiche Problem haben, werden die die Leihe auch nicht verlängern (können).



    PS:


    Ich hatte mich übrigens für den SR-Kurs beim FVN angemeldet, das wäre nächste Woche Mo-Mi gewesen.

    So muss ich aller Wahrscheinlichkeit nach noch ein Jahr auf meinen SR-Schein warten. :(

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Alle Vertraäge in den Profiliegen gehen bis 30.06.
    Neue Verträge beginnen am 1.7. Da kann der Fußball noch so wollen, das ist Arbeitsrecht.

    Na ja, das wäre kein unüberwindliches Hindernis. Die UEFA könnte die Regularien vorgeben, die DFB und DFL zu übernehmen hätten und schon wäre der 30.9. der 30.6., d.h. alle Spielerverträge verlängern sich um 3 Monate - als Problemfälle blieben nur die Spieler, die aus Europa weg wollen, das dürfte überschaubar sein.

  • Alle Vertraäge in den Profiliegen gehen bis 30.06.
    Neue Verträge beginnen am 1.7. Da kann der Fußball noch so wollen, das ist Arbeitsrecht

    Vielleicht sollte man ( und das geht jetzt nicht an Dich persönlich amfa) einfach mal von bisherigen Denkmustern abrücken.

    Verträge sind frei verhandelbar sofern sie nicht gegen geltende Gesetze verstoßen.

    In jedem Fall besteht ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht, welches natürlich auch die Änderungskündigung betrifft.


    Darüber hinaus haben Fussballprofis i.d.R. keine Arbeits sondern Werkverträge. (siehe auch meine Ausführungen hier)


    Aber was soll´s: In Zeiten wie diesen diskutiert man nicht über §08 Absatz 15 in einem Artbeits oder Tarifvertrag, wenn unsere Regierung bereits (rechtlich Zulässig) Grundrechte einschränken darf.

  • Stimmt bei Arbeitsverträgen nur bedingt. Fussballer haben streng genommen eine zweckbefristete Beschäftigung, die sich zeitlich an der Saison und der Wechselperiode orientieren. Von daher sehe ich das nicht so problematisch, da meistens bis zum Ende einer Saison bzw. zur neuen Saison angestellt wird und solange die Saison nicht offiziell beendet ist, gilt auch eigentlich der Vertrag noch. Zweckbefristet ist er deshalb, weil der Vertrag auf das Fussballspielen bezogen ist. Werkvertrag bedingt eine konkrete Zielerreichung, eigentlich aber das Herstellen eines Gutes. Hier müsste der Vertrag konkret an die Erreichung eines Titels geknüpft sein, um ein Werkvertrag zu sein.


    Die Wechselfrist nun orientiert sich an einem regulären Saisonverlauf. Sie kann durch den Verband verschoben werden, also kann mit Verschiebung des Saisonendes auch die Wechselfrist verschoben werden. Der aufnehmende Verein wird wahrscheinlich sogar froh sein, den Spieler erst verspätet zu bekommen, da er dann nicht zahlen muss bis zum ersten Einsatz und der abgebende Verein kann bis zum Ende der Saison noch mit dem Spieler planen. Problematisch wird es nur, wenn der aufnehmende Verein auf zeitlich fristgerechtem Antreten bestehen sollte, der Vertrag von der Form an die neue Saison gebunden ist, die alte Saison aber nicht abgeschlossen wurde. Da wird denke ich für die Zukunft ein Umdenken von sturen Zeitfenstern zu an andere Bedingungen angelehnte Vereinswechsel stattfinden müssen.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Darüber hinaus haben Fussballprofis i.d.R. keine Arbeits sondern Werkverträge. (siehe auch meine Ausführungen hier)


    Das ist Unsinn. Ein Werkvertrag kann das aus zig verschiedenen Gründen gar nicht sein. Höchstens könnten wir noch über die Feinheiten eines Dienst- oder klassischen Arbeitsvertrags diskutieren.


    In Zeiten von FootballLeaks ist die Ausgetaltung der Verträge aber auch in der Öffentlichkeit bekannt, zudem gibt es diverse Urteile von Arbeitsgerichten zu dem Thema (spontan fällt mir ein: Heinz Müller vs. FSV Mainz 05, Urteil vom 16. Januar 2018, Az. 7 AZR 312/16, zum Thema Rechtmäßigkeit der Befristung der Arbeitsverträge im Profifußball) - wie kommt es, dass Du solche Unwahrheiten wie Fakten darstellst? Durch solche faktisch falschen Meinungsbeiträge leidet die Qualität dieses Forums seit einiger Zeit erheblich.


    Ein gutes Essay zur juristischen Einordnung der Verträge zwischen Spielern und Vereinen im Profifußball findet sich beispielsweise im Sportrechtsblog: Der Spielertransfer - Was ist das rechtlich?

  • Es gibt dazu auch Neuigkeiten vom DFB, die man hier und hier lesen kann.


    Folgende Punkte werden u.a. genannt:

    - Landesverbände dürfen abweichende Regelungen zur Saisonwertung treffen

    - Insolvenzanträge führen nicht zu Punktabzügen

    - die Saison darf über den 30.6. hinaus fortgeführt werden; die folgende Saison darf entsprechend später starten; es muss keine Sommerpause geben

    - bei einer Verlängerung der Saison verlängert sich auch die Spielerlaubnis (wo sie sonst erloschen wäre)

    - die Wechselperioden können verändert werden, falls die FIFA dies ermöglicht; Meldefristen können verändert werden

    - Verträge können über den 30.6. hinaus verlängert werden (falls die Saison verlängert wird); Falls bereits ein Wechsel feststeht, kann dieser de facto entsprechend verzögert werden (über die Spielerlaubnis)

    - Junioren bleiben in ihrer Altersklasse, wenn die Saison über den 30.6. verlängert wird

  • Wenn die großen Verbände in den Profiligen ihre Meisterschaften nicht zu Ende spielen, dann sind die meisten Verträge sowieso Makulatur. Wo nichts ist, ist nichts einzuklagen.


    Der Profifußball wird sich komplett neu organisieren müssen, damit überhaupt noch ein für Zuschauer interessanter Wettbewerb stattfinden wird.


    Was bringt es, wenn 5 Vereine überleben? So wie viele Unternehmen bald verstaatlicht werden, wird möglicherweise die DFL die Proficlubs verwalten müssen.


    Oder es wird zunächst nur eine große Europaliga geben, in der die 20-40 Überlebenden Clubs spielen.

  • Nübel ist doch da das perfekte Beispiel:

    Sein (weltlicher) Vertrag bei Bayern beginnt am 1.7., sein (weltlicher) Vertrag bei Schalke endet am 30.6.


    Wenn jetzt seitens des DFB seine für Schalke erteilte Spielerlaubnis verlängert wird, heißt das lediglich, dass er sportrechtlich noch über den 30.6. hinaus für Schalke auflaufen dürfte. Vertragsrechtlich darf er aber nur für Bayern auflaufen (würde mich wundern, wenn es bei solchen Verträgen keine Klausel gibt, die Interessenskonflikte verbietet).

    Gleichzeitig heißt das aber auch, dass Nübel für die Restsaison nach dem 30.6. auch nicht für Bayern auflaufen darf, weil er zwar einen Vertrag, aber keine Spielberechtigung für Bayern sondern nur für Schalke hat.

    Der DFB hat keine Entscheidungsbefugnis über die Gültigkeit der Spielerverträge. Ob Nübel die Restsaison noch für Schalke spielen dürfte wäre voll und ganz von den beiden beteiligten Vereinen abhängig (für Schalke dürfte da auch der Interessenskonflik, den Nübel dann hätte eine Rolle spielen).


    Also das Problem, dass für die "Restsaison" keine Spieler da sind sehe ich durchaus auch.

  • Kommt auf die Formulierung an. Wenn der Vertrag bis Ende der Saison, wahlweise spätestens zum 30.06. geschlossen wurde, greift das Datum. Wurde er bis zum Ende der Saison 19/20 respektive zum Beginn der Saison 20/21 geschlossen, greift die Entscheidung des Verbands, wann die Saison offiziell beendet ist. Nach den diversen Meldungen läuft Nübels Vertrag bis zum Ende der Saison.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Aber ich verstehe den kicker-Artikel so, dass bisher Verträge grundsätzlich nur bis zum 30.6. abgeschlossen werden dürfen. Insofern vermute ich eher, dass dieses Datum in allen Verträgen als explizites Enddatum gewählt wurde.


    Ich sehe es auch weniger problematisch, denn ich denke, die meisten Spieler mit auslaufenden Verträgen werden bereit sein, noch bis zum neuen Saisonende weiter für ihren alten Verein zu spielen. Natürlich dann mit einem entsprechenden Vertrag für diesen Zeitraum. Wenn sich ein Spieler weigert, kann man auf ihn wahrscheinlich ohnehin verzichten...

    Ich könnte mir sogar eher vorstellen, dass es Spieler mit auslaufenden Verträgen gibt, auf die die Verein in der zusätzlichen Zeit gern verzichten (um Gehalt zu sparen und weil der Spieler sportlich nicht wichtig genug ist). Diese stehen dann womöglich 1-2 Monate ohne Vertrag da, wenn sie bisher noch keinen Vertrag für nächste Saison abgeschlossen haben.


    Also am Beispiel Nübel drei Optionen:

    1) er möchte nicht mehr für Schalke spielen - dann wechselt er zum 1.7. zu Bayern, darf aber nach meinem Verständnis erst in der nächsten Saison eingesetzt werden

    2) Schalke möchte sein Gehalt einsparen und verzichtet ab dem 1.7. auf ihn - dann passiert dasselbe

    3) Nübel und Schalke einigen sich auf einen Vertrag für die restliche Zeit (noch unklar, ob Bayern auch zustimmen muss). Der Vertrag bei Bayern ruht dann bis Saisonende 19/20.


    Also so erscheint es mir zumindest am logischsten, ganz sicher bin ich mir nicht, ob es wirklich so ablaufen wird.

  • Bisher gab es aber auch keine Veranlassung, die Saison für mehrere Wochen zu unterbrechen und das Saisonende über das geplante Saisonende zu verlängern. Vom Grundsatz her ist es nicht anders als bei jeder anderen sachgrundbezogenen Befristung. Wird der Vertrag für die Dauer der Saison abgeschlossen, endet er mit dem letzten Spieltag, unabhängig vom Datum. Hier kommt es dann auf die genaue Formulierung an.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Aber ich verstehe den kicker-Artikel so, dass bisher Verträge grundsätzlich nur bis zum 30.6. abgeschlossen werden dürfen. Insofern vermute ich eher, dass dieses Datum in allen Verträgen als explizites Enddatum gewählt wurde.

    Nicht zu vergessen ist dabei die Frage, was die vertragsschließenden Parteien wollten (§ 133 BGB): Ist wirklich fix der 30.6. gemeint oder der letzte Tag der Wechselfrist in Verbindung mit dem Saisonende? Im zweiten Fall bedürfte es gar keines Eingriffes, wenn die Wechselfrist verschoben/verlängert wird.

  • Unser Kreislehrwart schickt jeden Tag eine Regelfrage per Whats App raus und ab heute gibts es einen sogenannten Online-Lehrabend.

    Wer mal schauen wil:

    https://www.youtube.com/watch?v=cbibeawv46E

  • Eine echt tolle Idee, da ich kein WhatsApp habe, käme das allerdings eher nicht in Frage. ;)

    "Ein J.R. Ewing hat keine Magengeschwüre! Ein J.R. Ewing verursacht sie!"
    J.R. lebt! In memorarum an Larry Hagman (1931 bis 2012). Danke für die tolle Zeit bei DALLAS!!!