Kreative Wortwahl bei Gegenspielern

  • Beim wahrscheinlich für längere Zeit letzten Training am Donnerstag hat mir einer meiner U13-Spieler eine Frage gestellt, die ich ihm nicht hundertprozentig beantworten konnte. Er wollte wissen, ob man eine Rote Karte bekommt, wenn man seinen Gegenspieler mit "Dietmar Hopp" anredet...:flieh:

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • Hallo.


    Ich finde dass der Name in einem klar abwertend gemeinten Kontext zu betrachten ist, das den Kids aber nicht wirklich gegenwärtig ist bzw. der eigentliche Hintergrund nicht wahrgenommen wird. Für mich: Wenn möglich direkt eine Zeitstrafe, ansonsten auf jeden Fall Gelb, kommt ein Kommentar direkt Gelb-Rot. Für direkt Rot ist denke ich der eindeutig beleidigende Gebrauch nicht gegeben, das kann sowohl als "stell Dich nicht an, Mimose" oder auch "charakterloses Dreckschwein" gemeint sein, das eine ist "nur" unsportlich, das andere Beleidigung. Aber trotzdem hat es nichts auf dem Platz zu suchen.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Es kommt wie immer darauf an, ob es beleidigend gemeint ist.


    Ist es das, kommt nur der Feldverweis in Frage. Sollte es lediglich eine Unsportlichkeit darstellen, gibt es eben gelb.

  • Es gibt keinen Grund, einem unbekannten Gegenspieler einen Namen zu geben, schon gar keinen, der so öffentlich bekannt ist, ergo ist das grundsätzlich eine Unsportlichkeit und damit eine Verwarnung. Ist dieser Name "belastet" oder hat der Schiedsrichter aus anderen Gründen den Eindruck, dass hier der Gegenspieler beleidigt werden soll, ist die Rote Karte fällig.


    Ausnahme: Ist der Name erkennbar als Kompliment für gute Leistungen gedacht, dann bleibt das natürlich straffrei.


    Und nur mal als Denkanstoß:
    Wenn die Ultras Hopp als Hurensohn betiteln, könnte man durchaus auf den Gedanken kommen, dass die Betitelung eines anderen Spielers als "Hopp" nur eine Umschreibung für "Hurensohn" darstellt.