Wenn ich ein Zwischenfazit ziehe, gibt es im Kern drei Positionen:
Na Vorsicht Manfred
Wenn Du die Beiträge mal genau analysierst gibt es die drei Positionen gar nicht, weil jeder sein eigenes Kopfkino hineininterpretiert un letzlich es nur ein und die "selbe Regelanwendung" mit unterschiedlichen "Kopfkino" in der Ausgangssituation ist:
1. Erlaubt, es gibt keine Pflicht, einen Ball, der (zumindest im Moment des Kontaktes) regelkonform spielbar ist, nicht zu sp
Das ist quasi die Grundlage. Wobei man Differenzieren muss: Es ist NATÜRLICH erlaubt den Ball zu erreichen oder ihn versuchen zu spielen. Daraus resultiert keine Pflicht einen "Rückzieher" zu machen.
Daraus resultiert:
- Du kannst erst WERTEN wenn es zum Kontakt kommt, und dann heißt es: "Wer ist Schuld?"
- Sollte es -wider Erwarten- zu keinem Kontakt kommen, KANN die Situation möglicher Weise (Achtung Kopfkino) Gefährliches Spiel sein
2. Gefährliches Spiel
Da Du immer nur im Nachhinein WERTEN kannst, kann es auch nur gefährliches Spiel sein, wenn KEIN Kontakt stattgefunden hat. Leider kommt es bei diesen torwarttypischen Aktionen nahezu immer zu einem Kontakt.
Alleine aus der Möglichkeit heraus das ein gefährliches Spiel entstehen könnte Resultirt aber noch lange nicht die "Pflicht zum Zurückziehen".
3. Verbotenes Spiel, obwohl kein Kontakt, da Tätlichkeit.
Das Thema Tätlichkeit sollten wir hier "Ausklammern". Ja natürlich kann sowas auch in solchen Situationen passieren, jedoch kann manhier keine "Pflicht zum Zurückziehen" konstruieren weil es sich hier um "Vorsatz der Verletzungsabsicht", handelt. Das ist auch ohne "Treffer" strafbar und natürlich ein FaD.