Pflicht zurückzuziehen?

  • Wenn ich ein Zwischenfazit ziehe, gibt es im Kern drei Positionen:

    Na Vorsicht Manfred

    Wenn Du die Beiträge mal genau analysierst gibt es die drei Positionen gar nicht, weil jeder sein eigenes Kopfkino hineininterpretiert un letzlich es nur ein und die "selbe Regelanwendung" mit unterschiedlichen "Kopfkino" in der Ausgangssituation ist:


    1. Erlaubt, es gibt keine Pflicht, einen Ball, der (zumindest im Moment des Kontaktes) regelkonform spielbar ist, nicht zu sp


    Das ist quasi die Grundlage. Wobei man Differenzieren muss: Es ist NATÜRLICH erlaubt den Ball zu erreichen oder ihn versuchen zu spielen. Daraus resultiert keine Pflicht einen "Rückzieher" zu machen.

    Daraus resultiert:

    1. Du kannst erst WERTEN wenn es zum Kontakt kommt, und dann heißt es: "Wer ist Schuld?"
    2. Sollte es -wider Erwarten- zu keinem Kontakt kommen, KANN die Situation möglicher Weise (Achtung Kopfkino) Gefährliches Spiel sein


    2. Gefährliches Spiel

    Da Du immer nur im Nachhinein WERTEN kannst, kann es auch nur gefährliches Spiel sein, wenn KEIN Kontakt stattgefunden hat. Leider kommt es bei diesen torwarttypischen Aktionen nahezu immer zu einem Kontakt.

    Alleine aus der Möglichkeit heraus das ein gefährliches Spiel entstehen könnte Resultirt aber noch lange nicht die "Pflicht zum Zurückziehen".


    3. Verbotenes Spiel, obwohl kein Kontakt, da Tätlichkeit.

    Das Thema Tätlichkeit sollten wir hier "Ausklammern". Ja natürlich kann sowas auch in solchen Situationen passieren, jedoch kann manhier keine "Pflicht zum Zurückziehen" konstruieren weil es sich hier um "Vorsatz der Verletzungsabsicht", handelt. Das ist auch ohne "Treffer" strafbar und natürlich ein FaD.

  • Zu 1: für das laufende Spiels gibt es tatsächlich keine eindeutige Regelung hinsichtlich Gegenspieler anschießen. Allerdings ist beim Freistoß und Eckstoß das absichtliche Anschießen nicht erlaubt, wenn der Ball dabei „fahrlässig“, „rücksichtslos“ oder „übermässig hart“ getreten wird. Wie auch immer man die einzelnen „Attribute“ auslegt.


    Zu 3: Ich würde auch Foulspiel ins Rennen bringen, da neben der Tätlichkeit auch „fahrlässige“, „rücksichtslose“ und „übermäßige harte“ Zweikämpfe (mit Körperkontakt) bestraft werden.


    Knifflige Sache.

  • Vielleicht mal zur Klarstellung:


    Einen Kontakt gibt es in meinem fiktiven Fall nicht. Es handelt sich übrigens auch nur um einen "normalen Schuss", wobei der bekanntlich auch "Feuer" haben kann, insbesondere, wenn er aus kurzer Entfernung trifft.


    Insofern tue ich mich mit allen drei Varianten schwer, am ehesten liegt noch ein gefährliches Spiel des Torwartes vor, wobei auch das nicht passt. Ein Foul ohne Kontakt zu konstruieren, obwohl der Spieler nur den Ball spielt, hm, passt auch nicht. Aber ein "erlaubt" passt ob der Schwere der (zu erwartenden) Verletzung irgendwie auch nicht, scheint aber in der Gesamtabwägung tatsächlich die regeltechnisch sauberste Lösung zu sein.


    Pragmatisch passiert ohnehin nichts, im Moment des Treffers kommt der Pfiff, weil ich den TW für ernsthaft verletzt halte, wobei * Pragmatismus Ende * schon die Frage einer eventuellen persönlichen Strafe im Raum stünde, wenn diese Spielweise verboten wäre.