Offene Schnürsenkel

  • Ich denke, dass jeder von uns das Problem kennt, dass gelegentlich die Schnürsenkel bei Spielern offen sind. In meinem heutigen Spiel hatte ich eine Szene, die mich zu folgender Regelfrage gebracht hat (erwarte das Unerwartete):


    Bei Spieler A sind die Schnürsenkel offen. In einem fairen Zweikampf tritt Spieler B auf die Schnürsenkel, so dass Spieler A (womöglich noch spektakulär) zu Fall kommt.


    Lösungsmöglichkeiten:

    a) Weiterspielen, kein Regelverstoß - aber eine ganz doofe Außenwirkung.

    b) Gefährliches Spiel von Spieler A, idF für Mannschaft B.

    c) Foul von Spieler B, direkter Freistoß/Strafstoß für Mannschaft A.

    d) …


    In diesem Zusammenhang ist auch wichtig, wie die Regeln zur Ausrüstung auszulegen sind, vor allem, ob es sich überhaupt um einen Ausrüstungsmangel handelt und ob dieser zwingend hätte beseitigt werden müssen (oder erst in der nächsten Unterbrechung). Dazu kommt die Frage, welche Bedeutung es hat, ob Spieler A überhaupt bemerkt hat, dass die Schnürsenkel offen sind.

  • Ausrüstungsmagel bejahe ich, denn der Spieler gefährdet sich selbst (siehe Ausganslage)

    Ih enscheide mich für Variante A (Außenwirkung bei Variate B noch bescheuerter)


    Spieler B kann nichts dafür.

  • Kein Foul. Weiterspielen.

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • Ich würde sagen, dass das ein Fouslpiel des Spielers B ist. Auch wenn er nicht direkt auf den Körper von A einwirkt, so bringt er ihn dennoch durch Interakiton mit dessen Ausrüstung zu Fall, ein bisschen wie Trikotziehen.


    Einen Ausrüstungsmangel sehe ich erstmal auch nicht, denn die Regel schreibt lediglich Schuhe vor. Dass diese Schnürenkel haben müssen, und wenn ob diese gebunden sein müssen wird nicht verlangt.


    Allenfalls könnte man die schwammige Formulierung "Spieler dürfen keine gefährliche Ausrüstung verwenden oder tragen" hernaziehen.

  • Mit Ausnahme, wenn es offensichtlich absichtlich war, ist in Regel 12 kein Vergehen definiert, das einen Freistoß ermöglicht.


    Unabsichtlich auf des Gegners Schnürsenkel treten ist noch nicht einmal fahrlässig, weil man damit nicht rechnen muss.


    Daher a) Weiterspielen und A auffordern, den für ihn gefährlichen Ausrüstungsmangel spätestens in der nächsten Unterbrechung zu beheben.

  • Einen Ausrüstungsmangel sehe ich erstmal auch nicht, denn die Regel schreibt lediglich Schuhe vor. Dass diese Schnürenkel haben müssen, und wenn ob diese gebunden sein müssen wird nicht verlangt.

    Das war auch ein Gedanke, den ich aber wieder verworfen habe. Es ist richtig, dass die Regel lediglich Schuhe verlangt, aber dort steht auch, dass die Ausrüstung keine Gefahr darstellen darf. Daraus resultiert, dass beispielsweise High-Heels, obwohl es zweifelsfrei Schuhe sind, als Ausrüstung nicht zulässig wären. Eine weitere, für mich logische, Folge ist, dass der Schuh fest am Fuß sitzen muss - hierfür muss es sich nicht zwingend um einen Schuh mit Schnürsenkeln handeln (auch Klett- oder Pumpverschlüsse etc. wären möglich), aber es muss einen Verschluss geben und dieser muss auch genutzt werden. Insoweit sehe ich also schon potenziellen Ausrüstungsmangel.


    Diffiziler wird es aber, da die Regel besagt, dass ein Ausrüstungsmangel erst in der nächsten Spielunterbrechung beseitigt werden muss. Unterstellen wir also einmal, dass der Spieler den Mangel nicht fahrlässig (z.B. die Schnürsenkel nur in den Schuh stecken) herbei geführt hat, haben wir also die etwas merkwürdige Situation, dass zwar ein Ausrüstungsmangel vorliegt, dieser aber insoweit nicht regelwidrig ist, da der Regelgeber zulässt, den Mangel erst in der nächsten Spielunterbrechung zu beseitigen.


    Aus den bisherigen Überlegungen resultiert daher, dass kein gefährliches Spiel vorliegen kann und Variante b damit ausscheidet. Andererseits spielt Spieler B ja fair, ein regelkonformer Zweikampf darf nicht zu seinem Nachteil gereichen, nur weil Spieler A einen Ausrüstungsmangel hat, dessen sofortige Beseitigung lediglich nicht gefordert ist. Von daher scheidet auch Lösung c aus.


    Damit bliebe nur noch Variante d (ich will nicht ausschließen, dass jemand noch eine gute Idee hat, der SR-Ball, der früher womöglich der Königsweg gewesen wäre, ist mangels Neutralität ja nicht mehr möglich) oder tatsächlich Lösung a, auch wenn mir das nicht wirklich gefällt.

    Mit Ausnahme, wenn es offensichtlich absichtlich war, ist in Regel 12 kein Vergehen definiert, das einen Freistoß ermöglicht.

    Ein sehr interessanter Ansatz: Nehmen wir mal an, es war sogar vorsätzlich - würde das etwas ändern? Der erste Regelverstoß - der Ausrüstungsmangel, auch wenn dieser geduldet wird, sind immer noch die offenen Schnürsenkel. Dennoch würde ich ein solches Verhalten als unsportlich ansehen, wobei andererseits das doch eher einem gewollten Bein stellen ähnlicher ist - und die Spielfortsetzung kann, wegen der Reihenfolge der Regelverstöße, sogar nur idF für B sein (sonstiger Regelverstoß), allerdings - und jetzt wird es noch obskurer - kann B eventuell eine Karte bekommen, die sogar von der Schwere der Verletzung abhinge, da ich im Vorfeld keine fest definierbaren Kriterien habe (außer den Umstand, dass der Spieler B hier schwerste Verletzungen von A in Kauf nähme).

  • Hallo.


    Mit dem Vorliegen eines Ausrüstungsmangels gehe ich hier nicht mit. Der bedingt, dass die Ausrüstung nicht den durch die Regeln genannten Erfordernissen entspricht. Das bedeutet im Fall der Schuhe, dass zum Verschluss derselben eine Definition vorgegeben sein müsste.


    Ich nehme hier mal die Parallele zum Schienbeinschützer. Es gibt keine Vorgaben, dass der Schützer über eine Bandage oder sonst wie am Schienbein fixiert sein muss, er muss lediglich durch die Stutzen bedenkt sein. Auch gibt es keine konkreten Vorgaben, wie lang und breit er mindestens sein muss.


    Wieder zurück zu den Schuhen: Dann dürfte man keine elastischen Schnürsenkel, Schuhe ohne Schnürsenkel, neudeutsch Laceless oder andere Schuhe als Fussballschuhe zulassen. Die könnten ja auch verloren gehen oder man könnte ausrutschen. Die Gefahr liegt hier im Stolpern für beide Seiten. Und da ist ein offener Schnürsenkel für mich eher im geschilderten Fall eine fahrlässige Selbstgefährdung, die ich tendenziell eher weiter laufen lassen würde, sofern der Tritt auf die Bänder nicht vorsätzlich geschieht.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Regel 4.1

    Spieler dürfen keine gefährliche Ausrüstung verwenden oder tragen.

    In dem Moment, wo ich als SR der Ansicht bin, dass eine Ausrüstung für den Spieler gefährlich ist (hier nicht eng mit den Schuh verbundene Schnürsenkel), ist es eine gefährliche Ausrüstung. ;

  • Regel 4.1

    Spieler dürfen keine gefährliche Ausrüstung verwenden oder tragen.

    In dem Moment, wo ich als SR der Ansicht bin, dass eine Ausrüstung für den Spieler gefährlich ist (hier nicht eng mit den Schuh verbundene Schnürsenkel), ist es eine gefährliche Ausrüstung. ;

    Und genau da sind wir beim Problem: Die "Sanktion" für diesen Ausrüstungsmangel ist eben "in der nächsten Spielunterbrechung raus und beheben".

  • Streng genommen ist es ein nachträglich eingetretener Mangel, so man denn die Gefahr, die vom offenen Schnürsenkel ausgeht, entsprechend wertet, der dem SR erst durch das Fallen nach dem Zweikampf auffallen wird rein nach der Formulierung im Eingangspost (da der Hinweis auf eine Aufforderung zur Abstellung fehlt). Von daher kann aus meiner Sicht in dieser Situation aus einer Verfehlung von Spieler A kein Vergehen von Spieler B werden, wenn diese Verfehlung ursächlich für das Falken ist. Bleiben also weiterspielen und Freistoß gegen A, wobei für mich hier weiterspielen die praktikable Lösung ist, da ich mir mit einer Schuldzuweisung schwer tue.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • hierfür muss es sich nicht zwingend um einen Schuh mit Schnürsenkeln handeln (auch Klett- oder Pumpverschlüsse etc. wären möglich), aber es muss einen Verschluss geben und dieser muss auch genutzt werden

    Wie schon erwähnt gibt es immer mehr Schuhe komplett ohne Verschluss.
    Die dürfte es dann ja gar nicht geben.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Ihr könnt aber aus alles Zerrreden:


    Ein offenes Schuhband birgt eine erhöhte Unfallgefahr.

    Dafür brauche ich keine Vorschrift, das sagt mir der gesunde Menschenverstand und es findet in jeder Unfall Verhütungs Vorschrift Erwähnung.



    Wenn von einem (per se erlaubten) Ausrüstungsgegenstand eine erhöhte Unfallgefahr ausgeht ist dies ein Ausrüstungsmangel.


    BTW. Vorletzte Woche ERSTMALIG in meiner Schirikarriere gesehen wie sich ein Spieler in einem Zweikampf (wahr eher ein Ringkampf um den Ball) im Schnürsennkel seines Gegenspielers ungewollt verhedderte. Weil einerseits nicht mehr dabei passiert ist als "Flucht in Ketten" und in diesem Freundsachaftssspiel es tatsächlich einmal wirklich freundschaftlich zu ging trug diese Aktione eher zur Belustigung aller bei.

  • Wie schon erwähnt gibt es immer mehr Schuhe komplett ohne Verschluss.

    Das bestreite ich - und sogar energisch. Es gibt schon lange Schuhe ohne Verschluss wie Pumps oder Slipper, die sind aber nicht füßballtauglich. Was Du meinst sind Schuhe, die ich als mit "Pumpverschluss" bezeichnen würde, die also schon dafür sorgen, dass da mehr Halt am Fuß ist als reines hineinschlüpfen.


    Die "Sanktion" für diesen Ausrüstungsmangel ist eben "in der nächsten Spielunterbrechung raus und beheben

    Denkfehler (den hatte ich zunächst auch)! Die Sanktion ist eine Sache, regelwidrig ist der Zustand aber sofort.

  • Das bestreite ich - und sogar energisch. Es gibt schon lange Schuhe ohne Verschluss wie Pumps oder Slipper, die sind aber nicht füßballtauglich. Was Du meinst sind Schuhe, die ich als mit "Pumpverschluss" bezeichnen würde, die also schon dafür sorgen, dass da mehr Halt am Fuß ist als reines hineinschlüpfen.

    Diese Schuhe sehe ich auch im Amateurbereich immer öfter. Da schlüpft man einfach hinein und die halten. Ohne Schnürsenkel über die dann ein Gegner stolpern kann;)

  • Nachdem es wohl aufgrund der Winterpause nicht allzuviel Neues hier gibt machte mich der Thread neugierig.

    Nachdem ich jetzt alle Posts dazu durchgelesen habe, resümiere ich:


    Ich bin jetzt Mitte 50 und das sind 15min meines Lebens die mir niemand wiedergibt.

    Schiri zeigt gelb und sagt: "Ich verwarne Ihnen!"
    Willi: "Ich danke Sie!"
    Schiri zeigt rot.


    Zitat: Willi 'Ente' Lippens am 02.05.65 zu Schiedsrichter Udo Zuchantke im Spiel Rot-Weiss-Essen gegen Westfalia Herne

  • Manfred, glaub doch das, was nan schreibt. Die ersten Schuhe ohne Schnürsenkel, die nur über eine elastische Manschette gehalten wurden, gab es von Lotto Anfang der 2000er (Zero Gravity), dann 2007 ein Cover von Adidas für die Tunit Serie und seit etwa 3 Jahren von allen Großen, also Adidas, Nike, Puma und ein paar Kleinen wie Umbro, Joma und wieder Lotto.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Wenn von einem (per se erlaubten) Ausrüstungsgegenstand eine erhöhte Unfallgefahr ausgeht ist dies ein Ausrüstungsmangel.

    Womit wir aber wieder bei der Ausgangsfrage angekommen sind. (also zurück zum Thema und das von mir :D)

    Wenn man davon ausgeht, dass der Mangel erst bei der nächsten Unterbrechung abgestellt werden muss, was genau machst du dann wenn in der Zeit jemand auf den Schnürsenkel tritt und den Gegner damit zu Fall bringt?

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Genau darum geht es ja - und ich bleibe zunächst mal bei der Auffassung, dass dennoch die Regelwidrigkeit vorliegt, der Regelgeber aber lediglich so großzügig ist, die Beseitigung erst in der nächsten Spielunterbrechnung zu verlangen. Ganz sicher bin ich mir aber wegen der Spielfortsetzung noch immer nicht.

  • Manfred, wenn du das Spiel unterbrechen möchtest, dann stell dir doch nacheinander die Fragen:


    - Gibt es ein in 12.1 aufgezähltes Vergehen für dF? Wenn ja, welches?


    - Wenn nein, welche Kriterien liegen für idF bzw. Gefährliches Spiel vor?


    - Wenn keine Kriterien für Freistoß vorliegen, kann es nur mit SRB weitergehen.


    Ich sehe, bei einem „fairen Zweikampf“ keinen Grund für eine Unterbrechung und würde weiterspielen lassen.