Neue Handspielregel und Absicht

  • Ich habe mir mal wieder den aktuellen Wortlaut durchgelesen und verstehe nicht, was uns das IFAB eigentlich damit sagen will:


    Handspiel

    Ein Vergehen liegt vor, wenn ein Spieler,

    . den Ball absichtlich mit der Hand/dem Arm berührt (einschließlich Bewegung der Hand/des Arms zum Ball),


    Was bedeutet der Halbsatz in Klammern eigentlich bzw. ist jetzt auch der erfolglose Versuch den Ball mit der Hand zu berühren strafbar, weil schon die absichtliche Bewegung der Hand zum Ball ein Vergehen ist?




  • Ich verstehe es so, dass eine Bewegung der Hand/des Arms zum Ball immer als "absichtlich" bewertet werden soll - also auch, wenn im engeren, wörtlichen Sinne keine Absicht vorliegt.


    Allerdings gebe ich dir Recht, dass die Formulierung nicht eindeutig ist. Es wäre wohl zumindest besser gewesen, die Klammer hinter das Wort absichtlich und nicht hinter das Wort berührt zu stellen, um klar zu machen worauf sie sich bezieht.


    Auf Englisch heißt es:

    "deliberately touches the ball with their hand/arm, including moving the hand/arm towards the ball"


    Dort ist es also ohne Klammer gelöst, allerdings ebenfalls in beide Richtungen interpretierbar.

  • Das liegt daran, das Ihr den Satz aus dem Regelzusammenhang gerissen habt.


    Dieser erste Satz ist der ERSTE (und damit wichtigste) bezüglich des Handspiels. Er unterstreicht das das Handspiel (weiterhin) nur Strafbar bleibt so lange es ABSICHTLICH passiert.


    In der Folge wird dann konkretisiert was sich der Regelgeber unter Absicht vorstellt. Dabei kann es dann zu Bewegungen kommen, die der Regelgeber als UNABSICHTLICH einstuft obwohl die Hand zum Ball geht (oder eben umgekehrt)

    In einem weiterem Regelzusatz wird dann noch auf die Torerzielung eingegangen und in diesem Zusammenhang die Handberührung als generell Strafbar eingestuft - auch wenn sie UNABSICHTLICH gewesen ist.

  • Hallo.

    Genau so, wie von Dir vermutet, zumindest nach dem, was ich auf einer kanadischen und englischen Seite von SR Vereinigungen gefunden habe. Die aktive Bewegung zum Ball bedingt eine Einstufung als absichtliches Handspiel. Da auf beiden Seiten auf die nationalen Verbände verwiesen wird, sollte das so passen. Ich habe aber am Freitag Lehrabend, da frage ich noch mal nach.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Der Satz wird gar nicht aus dem Zusammenhang gerissen. Der erste Satz beschreibt abschließend, wann immer ein Handspielvergehen vorliegt und der zweite wann in der Regel eines vorliegt.


    Dass der zweite Satz die ABSICHT konkretisieren soll, steht dort nicht. Im Gegenteil, das sind alles Vergehen, die unabsichtlich sind und eher mit dem Wort vermeidbar zusammenzufassen sind.


    Für den Satz in Klammern gibt es nur drei Auslegungsmöglichkeiten:


    1. Der Versuch ist jetzt schon strafbar.


    2. Jede Ballkontakt, bei dersich die Hand/der Arm zum Ball bewegt, ist Absicht.


    3. Überflüssiges Beiwerk.

  • 2. würde z. B. bedeuten, dass die natürliche Armschwungbewegung beim Rennen als Absicht gewertet wird, wenn der plötzlich verspringende Ball aus Versehen berührt wird.

  • Nein, denn dann bewegt sich die Hand ja nicht mit Absicht zum Ball - und die Absicht ist schon Voraussetzung. Wobei: Im Einzelfall kann hier dennoch Absicht im Sinne der Regeln vorliegen, wenn der Spieler schon damit rechnen kann/muss und es somit billigend in Kauf nimmt, den Ball bei der Armschwungbewegung zu treffen (üblicherweise ist der Ball ja nicht in dieser Höhe unterwegs).

  • Eben deswegen ist der Satz in der Klammer überflüssig und eher verwirrend, da sich bei den meisten absichtlichen Handspielvergehen der Arm ohnehin Richtung Ball bewegt.

  • Ich verstehe die Regel so, dass das Wort "absichtlich" höchste Priorität hat und der Satz in Klammern soll nur noch mal verdeutlichen, dass sowohl Bewegungen des Arms zum Ball hin als Handspiel gelten, als auch Berührungen des Balls mit dem Arm, wenn dieser nicht zum Ball geht, aber dennoch einen Vorteil erzeugen soll (z.B. angelegter Arm, der aber dennoch mit dem Oberkörper zum Ball hingedreht wird). Die Herausforderung für den Schiedsrichter ist es zu erkennen, ob Absicht vorlag oder nicht.

  • Ich verstehe die Regel so, dass das Wort "absichtlich" höchste Priorität hat und der Satz in Klammern soll nur noch mal verdeutlichen, dass sowohl Bewegungen des Arms zum Ball hin als Handspiel gelten, als auch Berührungen des Balls mit dem Arm, wenn dieser nicht bewusst zum Ball geht. Die Herausforderung für den Schiedsrichter ist es zu erkennen, ob Absicht vorlag oder nicht, was nicht immer leicht ist.

    Klasse zusammengefasst, genau so soll dieser "Klammersatz" verstanden werden.

  • Genau das habe ich natürlich ebenfalls vermutet. Trotzdem ist das wieder ein Paradebeispiel für die nicht gelungene Vereinfachung der Regeln in Verbindung der zwanghaften, möglichst wortwörtlichen Übersetzung des original Englischen.


    Wenn die „Wagners“ schon genau wissen, wie eine Regel gemeint ist, weshalb traut man sich nicht, die DFB-Regeln sofort sinnvoll zu übersetzen, überflüssiges wegzulassen und wichtiges direkt zu ergänzen.


    Zum Beispiel:


    Handspiel

    Ein Vergehen liegt vor, wenn ein Spieler,

    . den Ball absichtlich mit der Hand/dem Arm berührt, (von absichtlich ist in der Regel auszugehen, wenn sich Hand/Arm zum Ball hin bewegen oder genug Reaktionszeit zur Verfügung steht den Kontakt zu vermeiden),

  • Dir ist schon klar, dass Dein Formulierungsvorschlag auch keine wirkliche Klarheit schafft?


    1. "in der Regel" ist die Relativierung schlechthin, d.h. es gibt Ausnahmen - und damit ist die Diskussion wieder offen

    2. "genug Reaktionszeit" gaukelt ein objektives Kriterium vor, welches es aber nicht gibt respektive welches vom Schiedsrichter nicht gemessen werden kann (ich stelle mir gerade vor, dass der SR bei jedem Abspiel eine Stoppuhr startet, um nach einem eventuellen Handkontakt dann zu stoppen und auszuwerten, ob die 76/100-Sekunden, die zugelassen wären, eingehalten oder überschritten wurden). Wenn überhaupt, dann müsste hier die weitere Relativierung "nach Auffassung des Schiedsrichters" hinein, denn es könnte ja auch sein, dass sich die Hand zum Ball bewegt, der Spieler dies aber gar nicht sieht.

    3. Es wird immer Momente geben, in denen es nicht möglich ist, den Handkontakt zu vermeiden, auch wenn genügend Reaktionszeit zur Verfügung stand. Ich erinnere mich noch sehr gut an eine Spielszene, bei der Eckstoß die richtige Spielfortsetzung gewesen wäre, ich diesen aber nicht anzeigen konnte sondern beim Abstoß "hängen geblieben" bin, denn wenn ich "durchgezogen" hätte, hätte das bedeutet, dass ich den Spieler, der da gerade angelaufen kam, voll ins Gesicht geschlagen hätte. Übertragen: Was, wenn der Spieler keine Möglichkeit hat, die Hand, die vorher zum Ball ging, wegzuziehen, weil da eben andere Spieler stehen?


    Aber: Wir sind uns doch, dies entnehme ich dem Diskussionsverlauf, einig, wie die Regel zu verstehen ist. Möglicherweise ist sie suboptimal formuliert, es ist aber eben auch nicht einfach, eventuelle Missverständnisse zu vermeiden. Meines Erachtens sollten wir die fruchtlose Debatte daher beenden.