WDFV mit Zentralregelung bei Gewaltausschreitungen

  • Der WDFV hat, wie über fussball.de angekündigt, ab Jahresanfang 2020 eine zentrale Anlaufstelle in Duisburg eingerichtet, die Meldungen bezüglich Gewaltausschreitungen behandelt. Weitergeleitet werden neben sämtlichen Sportgerichtsverhandlungen auch persönliche Anliegen und Vorfälle von SR-Kollegen.


    Der WDFV mit seinen Verbänden Niederrhein, Mittelrhein und Westfalen will damit laut eigener Aussage ein offensichtliches und einheitliches System flächendeckend umsetzen, was die Sperrzeiten und Maßnahmen bei körperlichen und extremen verbalen Ausschreitungen und Angriffen betrifft.



    Ich persönlich begrüße diese Maßnahme nach den Aktionen die bereits in die Wege geleitet wurden sehr. Ich denke, dass es auch die Höchstmaße leichter erreichen kann, wenn es nötig wird, dadurch dass es eine zentrale Stelle gibt, die ein Wort dabei mitredet. So hat man eine Regionalverwaltung und in allen drei Verbänden weiß man, was Sache ist.


    Wie ist eure Meinung dazu? Ist das ein Schritt in die richtige Richtung?

    "Ich habe einmal die Alkoholiker aus der Mannschaft gegen die Antialkoholiker im Training spielen lassen. Die Alkoholiker gewannen 7:1, da habe ich gesagt: 'Mir ist es egal, sauftas weiter!' "

    - Max Merkel:trink:

  • Der WDFV ist wenigstens nicht blind und will was ändern !
    Auch sieht er ein, dass bisherige Bemühungen nicht wie gewünscht gefruchtet haben und weitere Maßnahmen entwickelt werden müssen.
    Diese Anlaufstelle ist also kein direktes Mittel gegen Gewalt, eher eine Art Sammelaktion von Verfahren und der Rechtsprechung, um so einen Überblick im Verband zu bekommen und vor allem Präventive Maßnahmen zu ergreifen.

    Man kann also zweierlei Wege einschlagen, entweder Gewaltprävention oder Abschreckung.
    Als Verband kann man versuchen die Gründe dieser Gewaltauswüchse ausfindig zu machen und diese aus der Welt zu schaffen.
    Da dass sogut wie unmöglich ist, wird es eher auf die Abschreckung hinauslaufen.

    Man sollte oder eher MUSS Gewalt auf dem Sportplatz mit so hohen Strafen belegen, dass jeder Verein, jeder Trainer und jeder einzelne Spieler nicht mal im Traum daran denken würde gewalttätig zu werden.
    Sperre des einzelnen ist dabei einfach zu lasch und auch ich habe so einige Kammersitzungen gehabt in dem ich das Urteil kaum bis gar nicht nachvollziehen konnte - dabei geht es mit nicht darum, dass ich eine höhere Strafe für den Beschuldigten erwartet habe ! Es geht darum, dass solche lahmen Urteile allen anwesenden Vereinsvertretern und Spielern zeigt, dass man sowas machen kann ohne große Strafe zu befürchten.

    Meiner Meinung nach sollte bei körperlicher Gewalt der Spieler für mindestens 2 Jahre und die Mannschaft für die komplette Season gesperrt werden. Ebenso eine passende 4-Stellige Geldstrafe.
    Klingt zwar viel aber damit ist schon fast GARANTIERT dass die Vereine sowas mit ALLEN mitteln verhindern möchten.
    Denn genau das passiert meiner Meinung nicht.
    Statt dass Trainer ihre Spieler beruhigen und deeskalieren, heizen diese weiter auf - egal ob gegen andere Spieler, Trainer oder den SR.
    Da fängt es doch schon an.

    Meiner Mannschaft hab ich von Anfang an beigebracht, dass Schlagen = Rauswurf.
    Gleiches gilt für den SR, wenn der SR entscheidet hält jeder meiner Jungs sein Maul, sonst hole ich ihn vom Feld, so einfach ist das.

    Als Verein und Trainer sollte man einfach seine eigenen Jungs erziehen, kann nicht sein dass der Verband wie die gute Nanny mit dem Finger auf Vereine zeigen und "Du du du" sagen muss.
    Naja, mal gucken was der WDFV mit den ganzen Informationen macht !

  • So wie es Sinnaoi schreibt, wäre es der Idealfall.

    Genau diese Kuschelurteile sind es, die solches verhindern. Dann heisst es von den Sportgerichten, wir sind unabhängig und lassen uns da nichts dreinreden.

    Man sollte gerade SR unterstützen, wenn sie ihren Bericht verfassen. Daran scheitert es doch das eine oder andere mal, weil sich halt nicht jeder so ausdrücken kann, wie es bei solchen Fällen nötig wäre.

    Dann ist es auch die Frage, ob das von Verbandsseite überhaupt gewollt ist? Die argumentieren ja, der Fußball lebt von den Spielern und Mannschaften und nicht von den Schiris. Lebenslange Sperren können nicht ausgesprochen werden, weil die Verbände das Monopol haben und sie keinem Spieler das spielen verbieten dürfen. Mit anderen Worten, man nimmt lieber in Kauf, ein paar SR zu verlieren, als Mannschaften.

  • Meiner Meinung nach sollte bei körperlicher Gewalt der Spieler für mindestens 2 Jahre und die Mannschaft für die komplette Season gesperrt werden.

    Das wäre gut, und das könnte man sportrechtlich auch absichern, in dem man allen Spielern der Mannschaft, die sich nicht an den Auseinandersetzungen beteiligt haben, ein sofortiges Spielrecht in einem anderen Verein erteilt.

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • Hallo Herr Kollege, als Beruf gibts du "Rechtswissenschaftler" an. Falls du dich also mit "Recht" beschäftigst, dürfte dir auch bekannt sein, dass es ggfls. mehrere Instanzen auch in der Sportgerichtsbarkeit gibt. D. h., sollte der Verein/Spieler mit dem "nicht lahmen" Urteil unzufrieden sein, wird das nächsthöhere Gericht mit dem Fall befasst. Insofern müssen die Urteile auch dem Fall und der Rechtsprechung der gleich- bzw. übergeordneten Gerichte angepasst sein. Eine Kollektivstrafe für Mannschaften/Vereine kann nur in Wiederholungsfällen die ähnlich oder gleichgelagert sind ausgesprochen werden. Ein oder zwei Verfehlungen einzelner oder auch mehrerer Spieler reichen dafür nicht aus. Auch die Rechtsprechung ist an die Normen der Rechts- und Verfahrensordnung bzw. Spielordnung gebunden. Urteile werden nicht nach Gutdünken gefällt! Leider sind die Sonderberichte und/oder Eintragungen im Spielbericht sowie die Aussagen der Schiedsrichter vor dem Sportgericht nicht immer klar und eindeutig und im schlimmsten Fall widersprechen sie sich sogar. Sie sind aber Grundlage für die Entscheidungsfindung und das Strafmaß!

    Den Schiedsrichtern wird durch den KSA sicherlich bei der Erstellung und Formulierung der Sonderberichte geholfen. Jeder Sonderbericht läuft in unserem Kreis über den KSA! Es kommt auch nicht auf die Formulierung, sondern auf Inhalte an. Um es auch ausdrücklich klarzustellen: Uns ist vollkommen egal, was der DFB für seine Mannschaftsstatistik und Mitgliederzahl möchte. Wir machen nicht die "Sportgesetze", wir haben sie anzuwenden. Um es mal drastisch und plastisch darzustellen: Ein Richter kann einen Mörder auch nicht zum Tode verurteilen, weil dafür die Rechtsgrundlage fehlt. Ebenso ist es bei den hier geforderten lebenslangen Sperrstrafen. Sie dürfen nicht (mehr) ausgesprochen werden...... ob uns das passt, oder nicht.

  • SchiriundKSG


    Zunächst einmal: Herzlich willkommen hier im Forum.


    So sehr frisches Blut und neue Ansichten gut tun, so tut es auch gut, wenn man moderat im Ton bleibt, egal, ob man eine Meinung nun teilt oder nicht, selbst wenn diese nach eigener Auffassung falsch ist.


    Inhaltlich:
    Bekanntlich sind Rechtsmittel nicht in allen Fällen möglich, zudem sind diese in der Zahl der Instanzen regelmäßig beschränkt, Ausnahmen bestätigen die Regel. Und wir alle wissen, dass manche, wenn auch zum Glück nur wenige, Sportgerichte doch teilweise sehr merkwürdige Urteile fällen - und ein Rechtsmittel steht ebenso regelmäßig nur dem verurteilten Spieler oder dessen Verein zu, dem geschädigten Spieler/Verein oft nicht und anderen Geschädigten wie uns Schiedsrichter in der Regel gar nicht.


    Und sicher, manche Sonderberichte lassen viele Wünsche offen. Andererseits muss man aber auch klar sagen, dass wir doch froh sein können, wenn es überhaupt Schiedsrichter gibt und deren wichtigste Aufgabe ist noch immer, die Regeln auf dem Platz umzusetzen, aber zu erwarten, dass Sonderberichte in geschliffenem Deutsch in einer Art und Weise verfasst werden, dass die von Juristen nicht mehr angreifbar sind, ist doch überzogen - übrigens schaffen das auch nur wenige KSA, gleichwohl sollte man im Bedarfsfall deren Hilfe in Anspruch nehmen.

  • Nun, irgendwie muss ich @SchiriundKSG recht geben:


    Wer härtere Urteile will, darf sich auf die Instanz der Sportgerichte nicht verlassen.


    Offenbar ist vielen nicht bewusst welche Rechtsinstanzen bei einer Tätlichkeit betroffen sind, was dazu führt das viele ein Urteil eines "Sportgerichts" generell als "zu Mild" einstufen, und mit völligem Unverständnis den Kopf schütteln.


    Aus Sicht eines Sportgerichts ist eine Tätlichkeit "NUR" eine Unsportlichkeit, deren Bestrafung in der RuVO des Landesverbandes festgeschrieben ist.


    Eine Tätlichkeit ist aber auch (in vielen Fällen) eine Straftat und diese hat vor einem Sportgericht nichts zu suchen. Diese wird gem. der StPO vor einem Strafgericht verhandelt, bei der ein Staatsanwalt anklage erhebt. Der ausgeschlagene Zahn oder die Gehrinerschütterung wird vor einem Sportgericht NICHT verhandelt. Das ist die Körperverletzung und das macht ein Strafgericht.


    Die Zahnarztrechnung und das Schmerzensgeld gehört vor ein Zivilgericht. Dafür gibt es dann die ZPO, nach der Verhandlt wird.


    Wer also wirklich will, das es ein der Tat angemessenes Urteil gibt, der stellt Strafanzeige und beauftragt zusätzlich einen Rechstanwalt, Schadensersatzansprüche vor einem Zivilgericht durchzusetzen.


    Zählt man alles zusammen, gibts für den "Kinnhaken" eine mehr oder weniger lange Spielsperre durch das Sportgericht, eine Haftstrafe (mglw. auf Bewährung) durch das Strafgericht und eine gut und gerne 5 Stellige Enschädigungssumme vor einem Zivilgericht .


    Alles zusammen genommen spielt der Spieler vielleicht nach einem halben Jahr wieder aber er ist um einige Tausend Euronen ärmer und kann sich keine weitere Straftat mehr erlauben.