Der zuständige Fußballwart hat ab sofort immer unmittelbar einen Antrag auf vorläufiges Spielverbot nach §8 Nr. 6 Strafordnung HFV zu stellen, wenn ein tätlicher Angriff gegen einen Schiedsrichter vorlag.
Und da wären wir beim Thema Stimmung machen respektive wie die Stimmung ist: Warum wird so etwas erst jetzt beschlossen? Die Tendenz ist wahrlich nicht neu …
Ich habe es jetzt nicht nachgelesen, das müsste in die Durchführungsbestimmungen gepackt worden sein.
Und genau die sind auf der Homepage des HFV nicht veröffentlicht. Davon abgesehen ist es rechtssystematisch gar nicht möglich, eine Abweichung von der Schiedsrichterordnung, die vom Verbandstag beschlossen ist, nur per Vorstandsbeschluss über den nächsten Verbandstag hinaus gelten zu lassen - genau das passiert aber. Unabhängig davon sind wir wieder bei der Wertschätzung der SR, die zwar gerne weiter als die 65 km fahren dürfen und laut Ansetzung auch sollen, aber bezahlen will man das nicht.