Beim neuen Regeltext zum Handspiel ist mir noch nicht ganz klar, wie zu entscheiden ist, wenn der Spieler, der das Handspiel begeht, den Ball vorher klar unabsichtlich abfälscht, er seine Arme aber in einer unnatürlichen Position hält.
Das vorherige absichtliche Spielen ist ja klar geregelt (kein strafbares Handspiel).
Für das unabsichtliche Spielen gibt es dann noch den Abschnitt
"Abgesehen von den genannten Vergehen liegt in folgenden Situationen, in denen der Ball an die Hand/den Arm eines Spielers springt, in der Regel kein Vergehen vor:
Der Ball springt direkt vom Kopf oder Körper (einschließlich des Fußes) des Spielers an dessen Hand/Arm."
Ich verstehe das "abgesehen von" eigentlich so, dass diese Regelung nur relevant wird, wenn keine der vorherigen Bedingungen erfüllt ist. Also sobald es eine absichtliche Berührung oder eine unnatürliche Vergrößerung der Körperfläche oder ein Arm über Schulterhöhe ist, ist es vollkommen irrelevant, ob der Spieler den Ball vorher selbst abgefälscht hat.
Seht ihr das auch so bzw. wie wurde euch das gelehrt?
Ich habe nämlich den Eindruck, dass es eher so ausgelegt wird, dass jegliche vorherige Berührung des gleichen Spielers dafür sorgt, dass das Handspiel nicht strafbar wird.
Hier noch ein Beispiel von heute Abend. Wenn man genau hinschaut, sieht man eine Berührung am Oberschenkel. Also dann Strafstoß oder nicht? (Thema Abseits hier ausgeklammert)