Wer darf über Wechsel bestimmen?

  • Ich nehme aus der Diskussion mit, dass eigentlich der Spielführer derjenige ist, welcher Auswechslungen bei mir anmeldet, denn er ist der einzige im Regelwerk benannte Spieler (ist Ansprechpartner des Schiedsrichters). Dass in der Praxis die Aufgabe oft vom Trainer wahrgenommen wird, ist so implizit wie unsere SR-Zustimmung zu dem Umstand, dass ein verletzter Spieler das Feld verlassen darf; im Ernstfall zählt aber das Wort des Kapitäns.


    In diesem Kontext sind mir aber noch weitere Ungereimtheiten aufgefallen: Das neue Regelwerk spricht bei den persönlichen Strafen gegen Teamoffizielle davon, dass, sollte der Schuldige nicht identifizierbar sein, der "ranghöchte" Teamoffizielle zu bestrafen ist; nur löst weder das Regelwerk noch unsere Spielordnung das Rätsel, wie sich die Ränge denn nun verteilen - und ebenso, wie ich verfahren muss, wenn der Trainer als (vermeintlich) Ranghöchster Spieler ist, die Probleme aber eindeutig von außen kamen. Es scheint mir widersinnig, wenn ich wegen eines Vergehens "draußen" den Spielertrainer "drinnen" bestrafen muss ...

  • Manfred, IN der technischen Zone...

    Der Spielertrainer, der auf dem Platz steht, kann somit nicht sanktioniert werden, sondern derjenige, der im SB am weitesten oben steht und sich auch in der technischen Zone aufhält. Anders kann man die Reihenfolge nicht festlegen.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Manfred, IN der technischen Zone...

    Der Spielertrainer, der auf dem Platz steht, kann somit nicht sanktioniert werde

    Obwohl ich da Manfred bezüglich der Doppelfunktion zustimmen muss, das da eine gewisse Überscheidung bezüglch Spieler und (Spieler-)Trainer nicht von der Hand zu weisen ist möchte ich das was jambala hier anmerkt etwas konkretisierend unterstützen.


    Einen Spielertrainer haben wir (alte Regel) disziplinar-technisch immer als Spieler behandelt. Also gabs für ihn Gelb/Gelb-Rot/Rot so als ob er als Speiler halt nur auf der Bank sitzt.


    Spieler ist jeder, der auf dem Spielbericht in dem Feld steht, wo man Rückennummern einträgt - unabhängig ob jetzt auf dem Feld oder eben AW-Spieler.

    Alle anderen die auf dem Spielbericht stehen und sich in der Coachingzone aufhalten dürfen sind demzufolge "Vereinsoffizielle" mit den Verschiedensten Funktionen



    Sinn der "Disziplinarrregel für Teamoffizielle" ist es doch eine mögliche Vereinheitlichung von Disziplinarmaßnahmen gegen Teamoffizielle durchzusetzen und vor allem gerade Jungen Schiries [Zitiert aus Pressekonferenz IFAS] ein REegelwerk im Umgang mit Teamoffiziellen an die Hand zu geben.


    Teamoffizieller -im Sinne der (neuen) Disziplinarregel- ist also jeder, der sich

    1. In der Coachingzone aufhalten darf
    2. nicht eingewechselt werden darf und ein Hemd ohne Rückennummer trägt.

    Den "Spielertrainer" auf dem Feld für Dinge in der Coachingzone zu Sankionieren ist daher gleich mehrfach regelkidrig

    1. Er hat als Spieler nur indirekten Einfluss auf das was in der Coachingzone passiert
    2. Er ist Spieler und damit nicht nach vergehen von Teamoffiziellen nach Regel 12 zu sanktionieren
    3. Spieler dürfen nur für das sanktioniert werden, für das sie persönlich verantwortlich sind - dedhalb unterscheidet man ja auch zwischen Spielstrafe und persönlicher Strafe


    Dennoch interessant ist jedoch folgende Überlegung:


    Kann ich die Strengen regularien für Teamoffizielle auch auf einen Spielertrainer anwenden, wenn er sich als AW-Spieler in der Coachingzone aufhält?

    Beispiele

    1. Gilt für ihn auch das "Verlassen der Coachingzone und Konfrontation eines Teamoffiziellen" als Rotergehen oder behandele ich ihn wie einen AW-Spieler, der hierfür üblicher weise Gelb bekommt
    2. Kann ich ihn für die Disziplin in der Coachingzone verantwortlich machen -Stichwort: Sippenhaft wenn die Strafbare Person in der Coachingzone nicht genannt werden kann oder nicht genannt wird?
  • Er kann nur eine Funktion gemäß Regel erfüllen, also auf dem Feld als Spieler und wenn ausserhalb als Trainer. Somit ist das Verlassen der technischen Zone als Tramoffizieller zu werten und nicht als Ersatzspieler.


    Gemäß Regel ist der ranghöchste Mannschaftsoffizielle IN der technischen Zone verantwortlich für das Verhalten der Anwesenden, also auch der Spielertrainer wenn er außerhalb ist, nicht aber auf dem Feld. Somit muss man sich in dem Falle rein aus der Logik heraus an den nächst genannten TO aus dem SB halten, der sich dort aufhält.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Und Sippenhaft ist für mich aufgrund des Ursprung des Begriffes im Dritten Reich etwas zweifelhaft in dem Zusammenhang.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Ursprung des Begriffes im Dritten Reich etwas zweifelhaft

    Vielleicht darf ich mal etwas Nachhilfe im Geschichtsunterricht geben:

    Nicht alles was im Nationalsozialismus angewendet oder umgesetzt wurde hat dort auch seinen Ursprung. Und nicht jeder Begriff, der in dieser Zeit verwendet wurde ist auch gleich "zweifelhaft".


    In Europa hat sogenannte "Sippenhaft" ihren Ursprung in der Römischen Rechtsprechung -natürlich unter einem anderem Namen. Sippenhaft gehört hierbei zu den Kollektivstrafen oder zur Kollektivhaft und ist eine besondere Form, bei der Familienangehörige für Taten von Familienangehörigen haften. Im Deutschen Sprachraum ist der Begriff der Sippenhaft übrigens seit dem Mittelalter in genau dieser Begrifflichkeit bekannt und kam vor allem bei sogenannten "Majestetätsdelikten" zur Anwendung. Übrigens gab es bereits in der alt-germanischen Rechtsprechung eine Form der Sippenhaft, die sich unabhängig und parallel zum Römischen Recht entwickelte.


    In der Deutschen Rechtssprechung übrigens m.K.n. erst seit 1949 in dieser Form (bei Majestätsdelikten) nicht mehr in den Gesetzbüchern vorhanden, kommt eine "abgeschwächte" Form der "Sippenhaft" dennoch regelmäßig zur Anwendung (Stichwort: Eltern haften für Ihre Kinder). Wobei dieser Vergleich zur ursprünglichen Intention der Sippenhaft natürlich hinkt.

    Den Begriff der Kollektivhaftung gibt es übrigens heute noch in der Bundesdeutschen Rechtssprechung. Kollektivhaftung kommt hier vor allem im Gesellschaftsrecht regelmäßig zur Anwendung (Stichwort: Haftung von Vereinen, Personen- und Kapitalgesellschaften)


    Um nun wieder die Kurve zum Thema zu bekommen:


    Der Begriff der "Sippenhaft" als Methapher zur Kollektivhaftung der Trainers ist daher gar nicht so weit hergeholt und ist in diesem Sinne eine (wohlgemerkt nicht mehr Zeitgemäße) "Rechtstradition", die nicht nur in Europa sondern in vielen Teilen der Welt seit tausenden von Jahren Anwendung findet bzw. gefunden hat.


    In so fern ist bspw. Schiedsrichterbeleidigung ein "Majestätsdelikt" (hat nichts mit einem König, sondern -Neuzeilich- mit einer Amtsperson hohem Ranges in Ausübung seiner Tätigkeit zu tun). Wenn dann dabei der "Patriarch" der Familie (der Trainer) für seine Sippe (Familie als synonym für alles was auf der Bank sitzt) haftet ist das schlichtweg eine Form der "Sippenhaft".