Nachspielzeit - Widerspruch zwischen Regeltext und DFB-Erläuterungen?

  • Ich hatte heute eine Diskussion wegen der Dauer der Nachspielzeit. Bisher dachte ich, dass die angezeigte Nachspielzeit auch gespielt werden musste. Aufgrund der Diskussion habe ich dann ins Regelbuch geschaut.


    Dort heißt es in Regel 7.3. (Seite 56) "Der vierte Offizielle zeigt am Ende der letzten Minute jeder Halbzeit an, wie viele Minuten gemäß Entscheidung des Schiedsrichters mindestens

    nachgespielt werden. Die Nachspielzeit kann vom Schiedsrichter erhöht, nicht jedoch gesenkt werden." Wenn man keinen vierten Offiziellen hat zeigt man es eben selbst an.


    Nun steht aber in den DFB-Erläuterungen unter Regel 7 in Punkt 9 "Mit der Festlegung der Spielzeit trifft der Schiedsrichter eine Tatsachen-Entscheidung."


    Ist das nicht eigentlich ein Widerspruch? Folglich könnte ich ja schon nach einer statt drei Minuten abpfeifen und es wäre auch egal. Im deutschen IFAB/FIFA Regelbuch gibt es diese Erläuterung logischerweise nicht.

  • Hallo.


    Da ist glaube ich ein Denkfehler gegeben.


    Der Passus bezieht sich nicht auf eine Kürzung der Nachspielzeit, es bezieht sich auf die vom SR angegebene Nachspielzeit.


    Konkretes Beispiel : SR befindet auf 3 Minuten Nachspielzeit. Heim verliert und vertritt die Meinung, dass nur zwei Minuten hätten sein dürfen und man wegen der zusätzlichen Minute verloren hat. Da Tatsachenentscheidung kein Einspruch gegen die Spielwertung möglich.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Ich sehe das genauso wie du. Ich habe nur in der Diskussion gesehen, dass es eben auch andere Meinungen gibt, inkl. eines alten Zeitungsartikel aus der FAZ der eine Verkürzung der Nachspielzeit auch als legitim ansieht aufgrund dieser Erläuterung.


    Durch den diversen Input bin ich doch ein wenig ins Zweifeln gekommen, umso mehr man aber darüber nachdenkt umso mehr komme ich wieder zu meiner ursprünglichen Meinung die komplett deiner entspricht, dass es bei dieser Aussage eben darum geht ob und wie lange die Nachspielzeit ist und nicht wann das Spiel beendet ist.


    Anders gedacht wäre das ja auch ein Freibrief das Spiel nach 60 Minuten abzupfeifen, ohne dass die Spielwertung vorm Sportgericht anfechtbar ist.

  • Ganz zu Beginn der jetzt gebräuchlichen Nachspielzeit gab es auch diesbezügliche Auslegungen, dass bei klarem Ergebnis eine Verkürzung VERTRETBAR sei. Allerdings wurde eigentlich immer betont, dass die Nachspielzeit auch mindestens so lange gespielt werden muss, wie vom SR angegeben. Das wurde später aber aus Gründen der einheitlichen Auslegung aus der Lehrmeinung genommen und es gilt seither die Pflicht zur Einhaltung der Nachspielzeit plus eventuelle Zuschläge wegen weiterer verloren gegangener Zeit. Ich habe jetzt was aus 2012 gefunden, und auch da wurde es betont SR Zeitung 6/2012

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Die Diskussion bringt mich auf eine ganz andere Frage:


    Bekanntlich gibt es die verlorene Spielzeit, die zwingend nachgespielt werden muss, sowie die vergeudete Spielzeit, die nur unter Beachtung der Vorteilsbestimmung nachgespielt werden soll. Stellen wir uns jetzt einmal vor, dass es zum Ende der regulären Spielzeit 0:0 steht und wir je 2 Minuten verlorene und vergeudete Spielzeit haben. Zeige ich jetzt 4 Minuten an, bin ich verpflichtet, diese 4 Minuten auch spielen zu lassen, selbst wenn in den 2 Minuten der verlorenen Spielzeit ein Tor fällt, so dass die vergeudete Spielzeit eigentlich nicht mehr nachzuspielen wäre - irgendwie ist das nicht im Sinn der Regel, da ich die Mannschaft so um den Vorteil bringe, eine zweimalige bzw. getrennte Anzeige der Nachspielzeit ist aber auch nicht vorgesehen …?!?


    Und meine Erfahrung lehrt, dass man gerade in Spielen mit knappem Ergebnis neben der verlorenen Spielzeit, die bekanntlich durch Verletzungen und Auswechslungen entsteht, eigentlich immer auch eine Mannschaft hat, die "auf Zeit" spielt und so verlorene Spielzeit generiert.

  • Dann zeigst du eben nur 2 NSZ an. Verlängern geht immer, gibt zwar Geschrei, aber ist dann eben kein Regelverstoß...

  • Na ja, ein Regelverstoß ist es schon, ist der SR doch aufgefordert, die Nachspielzeit in der letzten Spielminute anzuzeigen - und eine getrennte Anzeige ist nicht vorgesehen.

  • Die Nachspielzeit legst aber Du fest. Und da ist es dann an Dir zu entscheiden, wie viel vergeudete Zeit Du verbindlich nachspielen lassen willst und die zeigst Du dann an.

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