Mir hat die Sache keine Ruhe gelassen - und ich habe mir das aktuelle Regelwerk noch einmal sehr gründlich durchgelesen:
ZitatEin Spieler, der sich zum Zeitpunkt, in dem ein Mitspieler den Ball spielt oder berührt*, in einer Abseitsstellung befindet ...
Fußnote: *Maßgebend ist der erste Kontakt beim Spielen oder Berühren des Balls.
Damit wäre schon einmal ganz klar, dass es eben nur um die erstmalige Ballberührung des Mitspielers geht. Dribbelt der also den Ball und bleibt in Ballbesitz, kann ein anderer Spieler nie strafbar im Abseits stehen. Damit wäre auch
Ich kann den Regeltext nicht entnehmen, dass „S“ zwingend den Ball einem anderen Spieler zuspielen oder auf das Tor schießen muss. Die Ballberührung reicht aus, damit die Abseitsstellung von „A“ strafbar wird, wenn dieser durch seine Position den TW beeinflusst einen Zweikampf mit „S“ zu führen.
hinreichend geklärt. Für eine Abseitsstellung reicht dies dennoch nicht, da in der Fallbeschreibung nicht erwähnt ist, dass überhaupt schon ein weiterer Spieler den Ball berührt hat.
Zitat… wird nur bestraft, wenn er aktiv am Spiel teilnimmt, indem er:
• durch Spielen oder Berühren des Balls, den zuletzt ein Mitspieler gespielt oder berührt hat, ins Spiel eingreift oder
Liegt eindeutig nicht vor, da er den Ball weder spielt noch berührt.
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• einen Gegner beeinflusst, indem er:•• diesen daran hindert, den Ball zu spielen oder spielen zu können, indem
er ihm eindeutig die Sicht versperrt,
••mit diesem Gegner einen Zweikampf um den Ball führt,
•• eindeutig versucht, den Ball in seiner Nähe zu spielen, wenn diese Aktion
•• eindeutig aktiv wird und so die Möglichkeit des Gegners, den Ball zuspielen, eindeutig beeinflusst,
einen Gegner beeinflusst,
Die Punkt 2 bis 4 sind eindeutig nicht erfüllt, schließlich signalisiert der Spieler durch seine Körperhaltung, dass er nicht eingreifen, ergo auch keinen Zweikampf führen will. Der erste Punkt bedarf einer genaueren Betrachtung: Ja, er hindert den Gegner eventuell daran, den Ball spielen zu können. Aber: Das ist ausdrücklich beschränkt auf den Fall der eindeutigen Sichtbehinderung - und die ist hier nicht gegeben.
Bisher also kein strafbares Abseits.
Die Punkte rund um Abwehraktionen können wir hier auslassen, da vollkommen irrelevant.
Zitat
Wenn:• sich ein Spieler, der sich aus einer Abseitsstellung bewegt oder in einer Abseitsstellung befindet, im Laufweg eines Gegners befindet und die Bewegung des Gegners zum Ball beeinträchtigt, ist dies ein Abseitsvergehen, wenn es die Möglichkeit des Gegners, den Ball zu spielen oder einen Zweikampf um den Ball zu führen, beeinflusst. Wenn sich der Spieler in den Laufweg eines Gegners bewegt und den Lauf des Gegners behindert (z. B. den Gegner auflaufen lässt), ist das Vergehen gemäß Regel 12 zu ahnden,
• sich ein Spieler in einer Abseitsstellung mit der Absicht zum Ball bewegt, diesen zu spielen, und er gefoult wird, bevor er den Ball spielt oder zu spielen versucht oder bevor er mit einem Gegner einen Zweikampf um den Ball führt, wird das Foul geahndet, da es vor dem Abseitsvergehen geschehen ist,
• ein Vergehen gegen einen Spieler in einer Abseitsstellung begangen wird, der bereits den Ball spielt oder zu spielen versucht oder der mit einem Gegner einen Zweikampf um den Ball führt, wird das Abseitsvergehen geahndet, da es vor dem Foul geschehen ist.
Die Punkte 2 und 3 treffen hier nicht zu. Punkt 1 erster Halbsatz trifft nicht zu, denn der Spieler bewegt sich nicht. Spannend wird der zweite Halbsatz: Es ist unstrittig, dass der stehende Spieler die Bewegung des Gegners zum Ball beeinträchtigt. Allerdings ist dies mit der Bedingung gekoppelt, dass der Spieler sich im Laufweg des Gegners befindet - und hier wird es echt eng, denn nahe der Eckfahne ist mit Laufwegblockade echt nicht mehr viel. Nach dem Wortlaut der Regel handelt es sich daher nicht um strafbares Abseits, aber es stellt sich schon die Frage, ob das so im Geist des Fußballs ist? Ich tendiere daher schon für "Abseits".