Abseits - Eingriff oder kein Eingriff

  • Folgende Situation (sehr ähnlich einem Fall in meinem heutigen Spiel):
    Kurz ausgeführte Ecke, es kommt zu einer drangvollen Enge nahe des Viertelkreises um die Eckfahne. Der ursprünglich ausführende Spieler steht dort noch immer und zeigt durch seine Körpersprache deutlich an, dass er nicht eingreifen will, er berührt auch nicht den Ball - nur beeinträchtigt er die Möglichkeiten des Verteidigers, den ballführenden Spieler anzugreifen.


    Reicht das jetzt schon für eine zu ahndende Abseitsstellung, denn er nimmt, wenn auch ungewollt, Einfluss auf das Spielgeschehen oder reicht das nicht, da dafür ein aktiver Eingriff vorliegen muss?

  • Meines Erachtens ja:


    Ein Spieler, der sich zum Zeitpunkt, in dem ein Mitspieler den Ball spielt oder berührt*, in einer Abseitsstellung befindet, wird nur bestraft, wenn er aktiv am Spiel teilnimmt, indem er:

    [...]

    • einen Gegner beeinflusst, indem er:

    • diesen daran hindert, den Ball zu spielen [...]

  • Richtig. Wenn der Spieler nicht eingreifen will, soll er den Schritt aus dem Feld machen. Oder hinter den Ball gehen.

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • Manfred, Deine Fragestellungen regen immer wieder mal zum Nachdenken an. Dabei ist die "schnelle Antwort" nicht immer die richtige.


    Wenn ich die Frage von Dir mal abstrahiere bedeutet sie:


    Wo ist der Unterschied zwischen passivem Verhalten und durch Passivität ins Spiel eingreifen.

    Machen wir einen Ausflug in unser Rechtssystem. Dieses kennt auch die Strafbarkeit wenn man NICHT handelt - also passiv ist. "Durch Passivität zulassen, das etwas passiert, obwohl man es durch zumutbare Aktivität verhindern hätte können."


    Aber diese Frage stellt sich hier gar nicht...


    Wir stellen fest:


    Nach Deiner Schilderung befindet sich der Spieler - ich Unterstelle mal folgendes, sonst macht die Frage ja keinen Sinn.

    • näher zum Tor (Grundlinie) als der Ball
    • näher zum Tor (Grundlinie) als der vorletzte Abwehrspieler


    So lange aber sein Mitspieler im Ballbesitz bleibt und keine Anstalten macht, irgendwie einen Pass zu spielen kann überhaupt keine Abseitsposition entstehen. Demzufolge müssen wir auch nicht über die Strafbarkeit nachdenken.


    Wir brauchen die Szene gar nicht so eng an den Eckfahnenkreis zu legen.






    Stürmer "S" hat den letzten Verteidiger (Feldspieler) "V" überspielt läuft auf das Tor zu und hat als Gegenspieler nur noch den TW vor sich.


    Angreifer "A" ist schon das gesamte Spiel über eine Faule Socke und lungert immer nur am 11er Punkt herum. Auch in dieser Situation bleibt er einfach stehen.


    Wenn TW nun den Stürmer "S" entgegenlaufen möchte, muss er einen Umweg um Angreifer A laufen, weil dieser zwar nur Passiv herumsteht, sich aber auch nicht bewegt.


    "A" kann sich nicht in einer Abseitsposition befinden so lange "S" keine Anstalten macht den Ball irgendwie abzugeben.


    Ähnliche Situationen, in denen ein Angreifer mit dem Ball dribbelt und sich gleich mehrere Speiler in theoretischer Abseitsposition befinden und im Gedränge ihre Gegenspieler -mehr oder weniger unabsichtlich- behindern, kommen in einem Spiel gefühlte hunderte Male vor.





  • SixthSCTF : gemäß Regel 11.1 befindet sich A per Definition sehr wohl die ganze Zeit in einer Abseitsstellung.


    Die Frage ist, ab wann ein Abseitsvergehen nach 11.2 vorliegt. Und das ist ab dem Moment, nach dem S den Ball zum 1. Mal berührt hat und A den TW behindert S anzugreifen.


    „Wenn:

    • sich ein Spieler, der sich aus einer Abseitsstellung bewegt oder in einer Abseitsstellung befindet, im Laufweg eines Gegners befindet und die Bewegung des Gegners zum Ball beeinträchtigt, ist dies ein Abseitsvergehen, wenn es die Möglichkeit des Gegners, den Ball zu spielen oder einen Zweikampf um den Ball zu führen, beeinflusst.“

  • Die Frage ist, ab wann ein Abseitsvergehen nach 11.2 vorliegt. Und das ist ab dem Moment, nach dem S den Ball zum 1. Mal berührt hat und A den TW behindert S anzugreifen.

    Du willst also damit sagen, das Du generell Abseits pfeiffst, wenn ein Spieler ein Dribbling durchführt, und sein Mitspieler (ohne aktiv in den den Laufweg eines Gegners zu treten) plötzlich einem Verteidiger im Weg steht?


    Janeee, iss klar!


    Du weist hoffentlich, wie oft das in einem Spiel vorkommt?

  • 1. Habe ich die Regeln nicht geschrieben


    2. Pfeife ich nicht generell, sondern würde nur wenn der Spieler sich zum Zeitpunkt der Ballberührung tatsächlich für mich erkennbar in einer Abseitsstellung befindet.


    3. Kommt diese Situation, wie dein Beispiel, so gut wie gar nicht vor.

  • 2. Pfeife ich nicht generell, sondern würde nur wenn der Spieler sich zum Zeitpunkt der Ballberührung tatsächlich für mich erkennbar in einer Abseitsstellung befindet.

    Dann frage ich noichmal konkret in form einer Regelfrage



    Übrigens eine nahezu alltäglioche Situation auf fdast jedem Fussballplatz .... kann sich mal auch jemand anders dazu äussern?

  • Langsam:
    In dem von Sixth skizzierten Fall kann kein strafbares Abseits vorliegen, solange der Spieler S in Ballbesitz bleibt. Erst wenn S sich entschließt, entweder den Ball in Richtung A abzuspielen (hier kann der Pfiff unmittelbar erfolgen, da A der einzige Spieler ist, der den Ball erreichen kann) oder auf das Tor schießt, da man dann eine Sichtbehinderung bejahen kann. Spannend wird diese Frage vor allem dann, wenn S den Ball bis in das Tor dribbeln will oder soweit vorrückt, dass die Sichtbehinderung dann irrelevant wird - hier wäre ich der Auffassung "Kein Abseits".

    Wenn der Spieler nicht eingreifen will, soll er den Schritt aus dem Feld machen. Oder hinter den Ball gehen.

    Ja, ne, so einfach ist auch das nicht. In dem Moment, in dem sich der Spieler bewegt, kann der Eindruck entstehen, dass er am Spiel teilnehmen will, was die Voraussetzungen verändert. Der Schritt aus dem Feld ist doppelt schwierig, da der Spieler zwar vom impliziten Einverständnis des SR ausgehen darf, dass er das Feld verlassen darf, andererseits unterliegt der Spieler aber damit der Sonderregelung, dass er sich der Abseitsstellung entzogen hat und folglich warten muss, bis die Situation bereinigt ist, bevor er wieder am Spiel teilnehmen darf, er aber klar signalisiert hatte, nicht am Spiel teilnehmen zu wollen.


    Pragmatisch ist die Abseitsentscheidung natürlich, begründbar ist sie auch - aber ist das auch im Sinne der Regel? Ein Eingriff bedeutet nun einmal aktive Handlung, der passive Sonderfall ist mit der Sichtbehinderung abschließend umschrieben. Die Sache mit der Behinderung des Gegners bzw. Verhinderung des Ballspiels durch einen Gegner sind ja genau die Dinge, die Ursache meiner Frage sind: Behindern bzw. die Verhinderung des Ballspiels sind üblicherweise AKTIVE Eingriffe, ist das wirklich auch auf passives Verhalten anwendbar? Denken wir daran, dass ein Spieler auch sonst einfach stehen darf - auch im Weg - und es ein Foul des anderen Spielers ist, wenn er diesen Spieler dann "umrennt", nur aktiv in den Weg treten ohne um den Ball zu kämpfen ist verboten, ergo darf ein Spieler eben eigentlich sehr wohl stehen, wo er steht ...

  • Dieser Abschnitt aus Regel 11.2 ist doch eindeutig:


    „Wenn:

    • sich ein Spieler, der sich aus einer Abseitsstellung bewegt oder in einer Abseitsstellung befindet, im Laufweg eines Gegners befindet und die Bewegung des Gegners zum Ball beeinträchtigt, ist dies ein Abseitsvergehen, wenn es die Möglichkeit des Gegners, den Ball zu spielen oder einen Zweikampf um den Ball zu führen, beeinflusst.“


    Ich kann den Regeltext nicht entnehmen, dass „S“ zwingend den Ball einem anderen Spieler zuspielen oder auf das Tor schießen muss. Die Ballberührung reicht aus, damit die Abseitsstellung von „A“ strafbar wird, wenn dieser durch seine Position den TW beeinflusst einen Zweikampf mit „S“ zu führen.

  • Moment Mark, Du verkennst, dass in der von Dir zitierten Regel immer auch die Voraussetzung gegeben sein muss, dass der Ball gespielt wird. Solange der Ball im Besitz desselben Spielers bleibt, kann es nie eine zu ahndende Abseitsstellung geben.

  • Ich zitiere nur den Wortlaut der Regel und dort steht nichts von Ballbesitz, sondern „spielt oder berührt“. Natürlich entsteht nach jeder neuen Ballberührung eine neue Spielsituation. Wenn zwischen zwei Ballberührungen jedoch eine Behinderung durch einen im Abseits stehenden Spieler entsteht, ist es strafbar.


    Und streng genommen verlangt der von mir zitierte Abschnitt in 11.2 noch nicht einmal die Berührung.


    Wie gesagt, ich habe die Regel nicht geschrieben, sondern lege sie nur dem Wortsinn nach aus.

  • Und genau das ist falsch. Die Entstehungsgeschichte der Abseitsregel lehrt, dass es darum ging zu verhindern, dass ein Spieler mehr oder weniger tatenlos in der gegnerischen Hälfte darauf wartete, dass er einen langen Pass bekommt und dann nach Möglichkeit ein Tor erzielen kann; genau dies war unerwünscht (ob das heute noch möglich wäre, darf getrost offen bleiben). Im Umkehrschluss zeigt das aber, wie auch alle bisherigen Änderungen der Regel ganz eindeutig, dass es eben beim Abseits um einen Wechsel des Ballbesitzes ging, nicht jedoch darum, dass ein Spieler mit dem Ball über den ganzen Platz dribbelt (wobei er zwangsläufig viele Ballberührungen gibt). "Spielen" meint eben genau die Ballabgabe, bei "berührt" ist gemeint, dass der im Abseits stehende Spieler den Ball berührt.


    Um auf das Beispiel von Sixth zu kommen:
    Versperrt ein Spieler mit Absicht das Sichtfeld des Torwartes, handelt es sich grundsätzlich um eine Unsportlichkeit, weil es eben nicht um die - zulässige - Variante geht, eine möglichst günstige Position für den nächsten Ballkontakt zu bekommen, sondern darum, einen anderen Spieler ohne jede Absicht eines Ballkontaktes zu behindern. Dies ist hier aber nicht gegeben, auch die übrigen Fallkonstellationen liegen nicht vor.


    Bei meiner Frage bleibt aber nach wie vor offen, ob Inaktivität wirklich strafbar wird, insbesondere wenn klar gezeigt wird, dass man inaktiv bleiben wird.

  • Bei meiner Frage bleibt aber nach wie vor offen, ob Inaktivität wirklich strafbar wird, insbesondere wenn klar gezeigt wird, dass man inaktiv bleiben wird.

    Dann muss aber deine Frage aus demeingangspost konkretisiert werden.


    Aus dieser gingnämlich nicht hervor das es sich um

    "Spielen" meint eben genau die Ballabgabe

    handelt.

    Für mich stellte sich die Situation eeher wie ein mehr oder weniger statischer Kampf um den Ball dar bei dem der "Abseitsverdächtige" (ich nenn den mal so) nur apssiv zusieht, aber durch seine Anwesenheit stört.

  • "Spielen" meint eben genau die Ballabgabe, bei "berührt" ist gemeint, dass der im Abseits stehende Spieler den Ball berührt.

    Nein.
    Wenn überhaupt geht es an dieser Stelle um einen Mitspieler der z.B. angeschossen wird und dadurch den Ball berührt.
    Denn das gibt im Zweifel ja eine neue Abseitsposition.

    Ich bin aber laut Regeltext auf der Seite von Mark .


    Auch in SixthSCTF Beispiel handelt es sich um eine strafbare Abseitsposition.
    Der Ball muss laut Regeltext nicht gespielt werden damit ein Abseits strafbar wird.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • ..das erklär mir bitte nochmal für Doofe!

    Naja, ganz so unrecht hat er ja nicht.....

    wenn man es wörtlich nimmt reicht es wenn der Ball liegt und sich nicht bewegt, von einem Angreifer berührt wird und der Angreifer dann vom Ball weg geht.


    Nun braucht der ball sich nicht weiter zu bewegen und wenn ein Spieler aus Abseitsposition kommt ist es strafbares Abseits.


    In der Übertreibung liegt die Veranschaulichung.

  • SixthSCTF ich hab nur folgende Definition (Stichwort “BallABGABE“) parat:


    Abseits: Definition und Grundregel

    Die Grundregel ist ziemlich einfach: Ein Spieler steht dann im Abseits, wenn er bei Ballabgabe näher zum gegnerischen Tor steht als zwei Gegenspieler. ... Abseits gibt es übrigens nur, wenn der Angreifer, der den Ball erhält bei Ballabgabe in der gegnerischen Hälfte ist.


  • Manchmal soll anscheinend auch das offizielle Regelwerk als Quelle für Definitionen und auch Klarstellung recht hilfreich sein. Daher empfehle ich als Lektüre aus Demselbigen die Kapitel 11.1 „Abseitsstellung“ und 11.2 „Abseitsvergehen“ ?


    Ergänzung: Mit den Regeländerungen 2017/2018 wurde 11.2 um den von mir in #10 zitierten Abschnitt ergänzt mit der Begründung

    1. Klarstellung von Situationen, in denen:

    ein Spieler in einer Abseitsstellung abseits des Balls ein Vergehen begeht, welches die Fähigkeit des/der Verteidiger(s) beeinträchtigt, den Ball zu spielen oder einen Zweikampf um den Ball zu führen;


  • Regeltext:

    Zitat

    Ein Spieler, der sich zum Zeitpunkt, in dem ein Mitspieler den Ball spielt oder
    berührt
    *, in einer Abseitsstellung befindet, wird nur bestraft, wenn er aktiv am
    Spiel teilnimmt, indem er:

    Ich denke das berühren soll hier vor allem dazu dienen angeschossene Stürmer einzubeziehen.
    Aber laut Regeltext reicht halt berühren aus.

    Wenn der Spieler im Abseits, jetzt einen Gegenspieler behindert bzw "die Fähigkeit des/der Verteidiger(s) beeinträchtigt, den Ball zu spielen". Dann muss man das als strafbares Abseits abpeifen.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D