Wann ist die Ampelkarte wirksam?

  • Klingt banal, aber eine Szene aus meinem gestrigen Spiel brachte ich in der Nachbetrachtung auf die Frage, was wäre wenn?


    Situation:
    Der Schiedsrichter will einem Spieler die Gelb-Rote Karte zeigen. Zunächst zeigt er dem Spieler die Gelbe Karte, bevor er jedoch die zugehörige Rote Karte zeigen kann, spuckt/schlägt der Spieler *sucht Euch jemanden aus*. Wäre die Ampelkarte noch nicht wirksam, wäre die Rote Karte solo zu zeigen. Ist die Ampelkarte aber mit der Gelben Karte bereits wirksam, scheidet eine Rücknahme aus und es ist nur noch eine Meldung im Spielbericht möglich.


    Warum ich diese Frage stelle? Nun, einerseits erscheint es mir logisch, dass die Ampelkarte bereits mit der Gelben Karte wirksam sein muss, handelt es sich doch um eine untrennbare Einheit. Andererseits darf der Spieler aber weiter am Spiel teilnehmen, wenn der SR übersieht, dass es sich um die zweite Verwarnung handelt (den Regelverstoß und das, was das Sportgericht womöglich daraus macht, lassen wir mal unbeachtet), was nichts anderes bedeutet, als dass die Ampelkarte doch noch nicht wirksam ist. Aber es kann nur eine Variante richtig sein?!?

  • ..für mich stellt das aus dem Bauch heraus so dar, dass ich - allein schon der Außenwirkung wegen - dem fehlbaren Spieler nachträglich noch die :rote_karte: zeigen und dies dann im SBO als :gelbe_karte::rote_karte: mit Sonderbericht eintragen würde!


    Macht für mich am meisten Sinn, da du ja nicht mehr glatt rot ziehen kannst..

  • Meine Meinung: Das Regelwerk kennt keine „Gelb/Rote“ Karte, sondern nur Gelbe oder Rote Karten, die einzeln bzw. abwechselnd gezeigt werden.


    Erst mit dem Zeigen der Roten Karte wird der Feldverweis wirksam. Die zweite Gelbe Karte dient eigentlich nur der Information, weshalb der SR beabsichtigt Rot zu zeigen.


    Wenn nach Gelb und vor Rot ein rotwürdiges Vergehen stattfindet, gilt die Rote Karte eben hierfür.

  • Meine Meinung: Das Regelwerk kennt keine „Gelb/Rote“ Karte, sondern nur Gelbe oder Rote Karten, die einzeln bzw. abwechselnd gezeigt werden.


    Erst mit dem Zeigen der Roten Karte wird der Feldverweis wirksam. Die zweite Gelbe Karte dient eigentlich nur der Information, weshalb der SR beabsichtigt Rot zu zeigen.


    Wenn nach Gelb und vor Rot ein rotwürdiges Vergehen stattfindet, gilt die Rote Karte eben hierfür.

    --> heißt also konkret, dass du das im SBO auch als FAD :rote_karte: eintragen würdest, korrekt? Sonderbericht gäbe es ja so oder so..


    Mhh, das klingt in meinen Ohren nicht mal so verkehrt! ;)

  • Gelb-Rot + Anzeige (bei euch anscheinend Sonderbericht).


    Die Gelb-Rote Karte zieht schon einmal automatisch ein Spiel Sperre nach sich, die der Spieler sich durch das erste Vergehen schon einmal eingehandelt hat. Da danach noch eine Tätlichkeit stattfindet, gibts dafür nochmals eine Strafe.


    Daher würde ich immer Gelb-Rot zeigen und dann nochmals eine Anzeige (Sonderbericht) zu der Tätlichkeit schreiben.

  • max_hb ja würde ich. Die zweite Gelbe würde ich nur noch bei Bemerkungen erwähnen, da sie eigentlich keine disziplinarische Konsequenzen mehr hat.

  • Die Gelb-Rote Karte zieht schon einmal automatisch ein Spiel Sperre nach sich

    Das stimmt in Deutschland nicht, in meinem Verband jedenfalls nicht. Da gibt es für gelb-rote Karten keine explizite Spielsperre. Diese Saison wurde eine Tagessperre von 2 Wochentagen nach einer gelb roten Karte eingeführt.

  • IamTheDJ: Ich glaube, dass die Gesamtdauer der Sperre unabhängig davon ist. Auch wenn du das Spuken/Schlagen nur im Sonderbericht erwähnst, wird nur dieses schwerere Vergehen bestraft und die anderen Karten aus diesem Spiel aus der „Sünderdatei“ gelöscht.


    Wenn das Vergehen noch vor dem Zeigen der Gelben Karte erfolgt, dann würden wir auch direkt Rot geben mit derselben Konsequenz.

  • Also uns wurde gesagt: Wenn die gelbe Karte gezeigt und die rote noch nicht gezeigt wurde, dann ist eine Änderung von Gelb-rot in Ror nicht mehr möglich.


    Hier bleibt dann nur noch die Meldung.

  • Theoretisch steht die Entscheidung ja nicht mit dem Zeigen der Karte sondern mit der Spielfortsetzung. Bis zu dieser kann man die Entscheidung ja noch ändern. Praktisch muss das noch nach außen verkauft werden

  • Das stimmt in Deutschland nicht, in meinem Verband jedenfalls nicht. Da gibt es für gelb-rote Karten keine explizite Spielsperre.

    Also uns wurde gesagt: Wenn die gelbe Karte gezeigt und die rote noch nicht gezeigt wurde, dann ist eine Änderung von Gelb-rot in Ror nicht mehr möglich.

    Das ist übrigens einer der Gründe warum im Hamburger FV auch bei Gelbroten Karten ein Sonderbericht zu fertigen ist.


    Um zur Beantwortung der Frage zu kommen:

    Rein Regeltechnisch ist natürlich nach dem Zeitpunkt der Wahrnehmung und dem "schwereren Vergehen" zu entscheiden.


    Somit liegt hier MrNice völlig richtig:

    Ist der Gelbe Karton erstmal raus gibts nur noch Gelbrot als Strafe

    Lässt sich der Kollege mit der Gelben etwas mehr Zeit dann geht auch glatt Rot.


    Und nun was abschliessendes:


    Für mich als SR sollte das völlig Wumpe sein. Der Spieler geht vom Feld und was danach passiert ist nicht mehr Aufgabe des SR.

  • Grundsätzlich ist es für das Spiel selbst irrelevant, da der Spieler des Feldes verwiesen wird und nur einen roten Karton zu sehen bekommt.


    Für die Dauer der Sperre sollte es ebenso irrelevant sein, da es keine Rolle spielen wird, ob das Spuken/Schlagen vor der Gelben, nach der Gelben oder erst nach der Roten Karte gezeigt wird.


    Ich glaube Manfred geht es um die Formalie. Wenn sich z. B. im Nachhinein herausstellt, dass der Spieler eigentlich noch gar nicht verwarnt war, weil der SR die Rückennummer mit der Spielminute verwechselt hat, dann hätte der Spieler irrtümlich Gelb/Rot bekommen und wir hätten einen Regelverstoß.


    Aber auch das sollte dann kein Wiederholungsspiel bedeuten, da der Spieler ohnehin des Feldes verwiesen wäre und seiner Mannschaft somit kein Nachteil entstanden ist.

  • Nein, es geht um grundlegendere Folgen:
    Eine Rote Karte zieht bei uns die sogenannte Vorsperre nach sich, d.h. der Spieler ist bis zum sportgerichtlichen Urteil auf jeden Fall gesperrt, was er bei einer Ampelkarte - selbst mit Sonderbericht - eben nicht ist. Gerade in der aktuellen Phase, wo Pokalrunden und englische Wochen anstehen, ist das von großer Bedeutung und Auswirkung.

  • Eine Rote Karte zieht bei uns die sogenannte Vorsperre nach sich, d.h. der Spieler ist bis zum sportgerichtlichen Urteil auf jeden Fall gesperrt, was er bei einer Ampelkarte - selbst mit Sonderbericht - eben nicht ist. Gerade in der aktuellen Phase, wo Pokalrunden und englische Wochen anstehen, ist das von großer Bedeutung und Auswirkung.

    Ja Manfred


    Aber genau das hat uns als Schiri nicht zu interessieren. Das ist "Wettbewerbsrecht". Wir sind für Sportrechtliche Konsequenzen der Wettbewerbsbestimmungen nicht zuständig. Unsere Arbeit als SR ist erledigt, wenn wir den Übeltäter "Entsorgt" haben.


    Ob und wie lange der jetzt Gesperrt wird ist nicht mehr unsere Baustelle.

  • Nein Sixt,


    das muss mich interessieren, weil ich möglicherweise einen Regelverstoß mit Auswirkungen produziere. Ist mit der Gelben Karte die Ampelkarte noch nicht ausgesprochen, muss ich zwingend auf die Rote Karte wechseln, ist die Ampel hingegen bereits wirksam, darf ich genau das nicht (an alle, die meinen, ich dürfe zurücknehmen, da das Spiel noch nicht fortgesetzt sei: darf ich nicht, schließlich handelt es sich nicht um eine Fehlentscheidung). Genau deshalb ist es ja so wichtig, wann die Ampel wirksam ist!

  • Auch hier habe ich meinen Lehrwart kontaktiert:
    Mit der Gelben Karte ist die Ampelkarte bereits wirksam, eine Rücknahme/Änderung auf Rot ist nicht zulässig.

  • Zitat

    [...] das muss mich interessieren, weil ich möglicherweise einen Regelverstoß mit Auswirkungen produziere.

    Je nach Begründung ist es Regelverstoß oder Tatsachenentscheidung, falsch ist es immer.


    Nehme ich die G/R zurück und gebe dem Spieler wegen dem neuen Vergehen rot, dann ist das ein Regelverstoß (siehe Manfred).

    Nehme ich G/R zurück und sage: "Nö, habs mir anders überlegt, das Vergehen war doch rot", dann ist das eine falsche Tatsachenentscheidung.

  • Das ist doch alles nur höhere Verwaltungstheorie und im Endeffekt völlig belanglos, ob ich in ESB die Rote Karte oder Gelb/Rote Karte anklicke, wenn im Spielbericht dann alles ordentlich beschrieben ist.


    Auf dem Platz sehen alle nur die Gelbe Karte und dann eine Rote. Eine gelbrot gestreifte oder kartierte Karte gibt es im Fußball nicht.


    Wenn irgendwelche Statuten hier wegen einem Formfehler eine Wiederholung oder ein Ordnungsgeld gegen den Schiedsrichter vorsehen, dann ...

  • Aber Du hast schon gelesen?


    Tante Verbandsspezifisch sagt bei uns, dass eine Rote Karte zu einer Vorsperre führt, d.h. der Spieler ist ab sofort bis zum Urteil gesperrt (und dann natürlich noch die im Urteil festgelegte Frist). Ein solcher Spieler darf an keinem Spiel teilnehmen und wenn der Spieler zufällig noch SR ist, darf er auch nicht pfeifen. Je nach Schnelligkeit des Sportgerichts (hängt ja auch davon ab, wie schnell die Stellungnahme abgegeben wird und um was für ein Vergehen es sich handelt), sind das durchaus nicht nur wenige Tage Unterschied.


    Im Gegensatz dazu führt eine Ampelkarte eben nur zum Ausschluss vom Spiel und der Sonderbericht landet beim Sportgericht. Ob dieses nun eine Vorsperre anordnet oder das Verfahren abwartet hängt wiederum vom Einzelfall ab, bis zu einer entsprechenden Anordnung darf der Spieler aber an Spielen teilnehmen (und als SR pfeifen). Gerade zu Beginn der Saison, wo es des Öfteren auch Spiele unter der Woche gibt (Meisterschafts-, aber auch Pokalspiele), ist das ein gravierender Unterschied!


    Unabhängig davon darf ein SR eine korrekte und ausgesprochene Entscheidung nicht zurücknehmen, nur weil ihm aufgrund eines danach erfolgten Vergehens diese nicht mehr angemessen erscheint. Damit begeht er einen Regelverstoß, der selbstverständlich - und zu recht, da eindeutig vorsätzlich - geahndet werden kann.


    Manchmal ist eben auch vermeintlich graue Verwaltungstheorie mit spürbaren Nebenwirkungen verbunden.