Wann ist die Ampelkarte wirksam?

  • Ein Regelverstoß ist es nicht, da die offiziellen Regeln nur einen Feldverweis, signalisiert mit der Roten Karte, kennen und diese wird gezeigt.


    Somit kann es sich „nur“ um einen Verstoß gegen die Durchführungsbestimmungen handeln. Bei einer gut organisierten Staffelleitung und Dokumentation, sollte der Formfehler mit der korrekten Vorsperre sofort korrigiert sein.


    Und ich kann mir nicht vorstellen, dass es einen Unterschied macht, ob das Vergehen vor der Gelben, nach der Gelben oder erst nach der Roten erfolgt.


    Aber jetzt ist hier gut gewesen :)

  • Ja Manfred

    Tante Verbandsspezifisch sagt bei uns, dass eine Rote Karte zu einer Vorsperre führt, d.h. der Spieler ist ab sofort bis zum Urteil gesperrt (und dann natürlich noch die im Urteil festgelegte Frist). Ein solcher Spieler darf an keinem Spiel teilnehmen und wenn der Spieler zufällig noch SR ist, darf er auch nicht pfeifen. Je nach Schnelligkeit des Sportgerichts (hängt ja auch davon ab, wie schnell die Stellungnahme abgegeben wird und um was für ein Vergehen es sich handelt), sind das durchaus nicht nur wenige Tage Unterschied

    Aber über diese Dinge muss ich mir als SR keine Gedanken machen.


    Ich schließe jemanden von dem Spiel aus welches ich zu leiten habe - ob sein Verhalten zu einem (temporärem) Wettbewerbsausschluss führt ist Sache des Sportgerichts. Für mich als SR ist der Fall abgeschlossen wenn der Täter den Innenraum verlassen hat. - Mal abgesehen vom Schreibkram nach dem Spiel.


    Meine Aufgabe als SR besteht nur darin, dafür zu sorgen, das der Täter in MEINEM Spiel keinen Bockmist mehr baut.

  • max_hb ja würde ich. Die zweite Gelbe würde ich nur noch bei Bemerkungen erwähnen, da sie eigentlich keine disziplinarische Konsequenzen mehr hat.

    OK, nach der Klarstellung seitens Manfred ist das dann wohl doch nicht der richtige Weg.. :flieh:

  • Einen hab ich noch :)


    Bei gefühlt 99.000 Regelfragen, kann ich mich nicht an eine solche erinnern. Entweder war die Gelbe noch nicht gezeigt oder Gelb/Rot. Damit weiß ich nicht, ob der Fall überhaupt offiziell geregelt ist, schon gar nicht nachlesbar.


    Praxis: Ich zeige Gelb, bevor ich den Spieler mit seiner Nummer eindeutig identifiziert habe. Erst nach der Dunkelroten Karte beim Notieren oder erst am PC bemerke ich, dass der Spieler bereits verwarnt war. Wo ist jetzt das Problem?

  • Richtig, sonst würde ja im DFBnet nicht jedes Mal unter der Freigabe der Aufstellung für beide Teams stehen



    "Mit 'Sp' gekennzeichnete Spieler/-in sind laut System gesperrt, die Aufstellung liegt in der Verantwortung des Vereins"

    "Ich habe einmal die Alkoholiker aus der Mannschaft gegen die Antialkoholiker im Training spielen lassen. Die Alkoholiker gewannen 7:1, da habe ich gesagt: 'Mir ist es egal, sauftas weiter!' "

    - Max Merkel:trink:

  • Ein Regelverstoß ist es nicht, da die offiziellen Regeln nur einen Feldverweis, signalisiert mit der Roten Karte, kennen und diese wird gezeigt.

    Haben wir unterschiedliche Regelwerke? Die offiziellen Regeln kennen sehr wohl auch die Gelb-Rote Karte. Unabhängig davon läge im besprochenen Fall der Regelverstoß auch in dem Umstand, dass eine korrekte Entscheidung (= die Gelb-Rote Karte), die bereits wirksam ist, nicht zurückgenommen werden darf, nur weil danach etwas passiert ist, was zu einer anderen Entscheidung führen würde. Mit der Wirksamkeit der Gelb-Roten Karte - und wann die eintritt ist ja unterdessen geklärt - gehört der Spieler nicht mehr zum Spiel, alles, was danach passiert, darf ich nur noch melden.

    Aber über diese Dinge muss ich mir als SR keine Gedanken machen.

    Natürlich muss ich mir darüber keine Gedanken machen, es ging hier ja nur darum zu verdeutlichen, wo der Unterschied in den Vorgehensweisen liegt und warum ein Regelverstoß, den ich dabei begehe, durchaus erhebliche Auswirkungen hat/haben kann.

  • Eine sog. :gelbe_karte::rote_karte: Karte ist ja eine 2. :gelbe_karte: Karte und demnach mit dem Zeigen gültig. So hat es mir vor Jahren der LLW aus Bayern erklärt. Das ist auch eine Entscheidung, die nicht zurückgenommen werden kann!

    Bei dem von Manfred ausgehenden Fall bleibt in Bayern dann nur noch der Sonderbericht.

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • und nicht nur in Bayern und bei Manfred.

    Am Anfang wurde das Universum erschaffen. Das machte viele Leute sehr
    wütend und wurde allenthalben als Schritt in die falsche Richtung
    angesehen.

  • Natürlich muss ich mir darüber keine Gedanken machen, es ging hier ja nur darum zu verdeutlichen, wo der Unterschied in den Vorgehensweisen liegt und warum ein Regelverstoß, den ich dabei begehe, durchaus erhebliche Auswirkungen hat/haben kann.

    Tja Manfred das sind aber jetzt zwei verschiedene Dinge von denen wir reden:

    Mein Verständnis war die Sportrechtliche Konsequenz. Bei dieser ist es für den geschilderten Fall egal wie der Täter das Spielfeld verlässt.


    Jetzt verstehe ich jedoch Deine Herausforderung - und diese ist ebenfalls recht einfach zu beantworten.


    Formal sprichst Du die (2.) Verwarnung im Moment des Zeigens der Signalkarte aus - obwohl Du die Entscheidung bereits bei Wahrnehmung getroffen hast. Mit dem "Zeigen der (2. Gelben)Karte" ist der Vorgang Gelb-Rot also bereits Sinngemäß abgeschlossen. Dir Rote hinterher ist nur noch Formalismus.


    So lange Du die Gelbe nicht gezeigt hats kannst also Glatt Rot geben weil noch was zusätzliches passiert ist.

    Hast Du den Gelben Karton bereits gezückt, hilöft nur noch Gelbrot und entsprechende Meldung.


    Und nochmal nachgetragen:

    Für eine nachträgliche Würdigung des Vergehens beim Sportgericht, solte es allerdings völlig egal sein wir der Kollege das Feld verlassen musste. Denn hier geht es um den "verzapften Müll" und nicht um das "vorläufige Entsorgungverfahren"

  • Eine Entscheidung, die korrekt ist und wirksam verhängt wurde, darf nicht zurückgenommen werden. Die Rücknahme einer Entscheidung ist auf die Fälle beschränkt, in denen der SR feststellt (wie auch immer), dass die Entscheidung falsch war. Ein anderes Beispiels:
    Ein Angreifer steht im Abseits und erhält den Ball, der SR pfeift. Der Verteidiger kann dennoch nicht mehr bremsen und säbelt den Angreifer um. Hier ist auf Abseits zu entscheiden, weil das nicht nur das erste Vergehen war, sondern auch eine korrekte Entscheidung darstellt; und dies gilt auch, wenn das Spiel noch nicht fortgesetzt wurde und wäre selbst dann anzuwenden, wenn der SR noch nicht gepfiffen hätte, das alles hat aber keinen Einfluss auf die persönliche Strafe - und ich denke, das ist für uns alle unstrittig. Warum sollte es hier also anders sein?

  • Eine sog. G/R Karte ist ja eine 2. G/Karte und demnach mit dem Zeigen gültig. So hat es mir vor Jahren der LLW aus Bayern erklärt. Das ist auch eine Entscheidung, die nicht zurückgenommen werden kann!

    Bei dem von Manfred ausgehenden Fall bleibt in Bayern dann nur noch der Sonderbericht.

    Warum soll man die G/R Karte auch zurück nehmen, wenn dann noch ein rot-würdiges Vergehen hinzu kommt ?


    Wenn der Spieler schon wegen G/R das Spielfeld und den Innenraum verlassen muss, dann zeigt man keine zusätzliche RK mehr, da würde man nur noch Öl ins Feuer gießen. Alledings sollte der SR den Spielführer bzw. einen Teamoffiziellen nach dem Spiel davon in Kenntnis setzen, dass es einen Sonderbericht aufgrund des zusätzlichen Vorfalls geben wird.


    Bzgl. der Spielberechtigung im nächsten Spiel werden die betroffenen Vereine dann hoffentlich Kontakt mit dem Klassenleiter aufnehmen, das hat uns aber nicht zu interessieren.

  • Hallo.

    Das Zeigen der RK ist in dem Fall nach der erteilten G/R nicht möglich aus regeltechnischer Sicht und hat deshalb schlicht zu unterbleiben.


    Zudem warte ich in solch einem Fall nicht erst bis nach dem Spiel, sondern informiere beide SF unverzüglich nach Beruhigung der Szene, weil ich sonst erst mal 10 Minuten Debattierklub habe.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Darüber sind wir uns doch alle im Klaren. Die Frage war, ob nach Zeigen der zweiten Gelben Karte schon formal Gelb/Rot eingetreten ist oder erst nach dem Zeigen des roten Kartons.


    Laut IFAB-Regelwerk ist erst die Rote Karte das offizielle Zeichen für einen Feldverweis und nicht schon die (zweite) Gelbe.


    Die Formalität scheint aber geklärt zu sein: Im ESB wird dir zweite Gelbe als Gelb/Rot eingetragen und das anschließende Vergehen im Bericht vermerkt.


    Die Alternative im ESB den ganzen Vorgang unter der Roten Karte zu beschreiben, ist m. E. nicht grundsätzlich falsch, aber entspricht nicht der aktuellen Lehrmeinung.

  • Zitat

    Eine Entscheidung, die korrekt ist und wirksam verhängt wurde, darf nicht zurückgenommen werden.

    Dass die Zurücknahme der Karte falsch ist, dass ist uns ja jetzt allen klar. Und auch wie zu verfahren ist.


    Es ging mir nur noch um die Nebenbemerkung, dass nicht immer ein Regelverstoß vorliegt.

    Wenn der SR die G/R-Karte zurück nimmt mit der Begründung, dass sie schon für das erste Vergehen nicht korrekt war, dann trifft er doch eine Tatsachenentscheidung.

    Denn ob eine Disziplinarmaßnahme nun korrekt ist oder nicht liegt ja im Ermessen des SR selbst.

    Und die Rücknahme hat formal dann gar nichts mit dem zweiten Vergehen zu tun.

  • Das wäre möglich, wenn man das Vergehen, welches der SR ahnden will, sowohl Verwarnung als auch FaD zulässt oder alternativ Verwarnung oder keine persönliche Strafe - aber immer bezogen auf das erste Vergehen; so frei ist der SR im Ermessen dann doch nicht. Dann wäre eine Rücknahme möglich, aber kaum ratsam, da der SR sich unwillkürlich dem Verdacht aussetzen würde, insgeheim doch das zweite Vergehen zu ahnden - und auf dem Platz versteht das niemand, ob das Sportgericht das glaubt, nun, da bleiben Zweifel.

  • Die Frage war, ob nach Zeigen der zweiten Gelben Karte schon formal Gelb/Rot eingetreten ist oder erst nach dem Zeigen des roten Kartons.

    Ich gebe jetzt mal ein pragmatisches Statement ab: Spieltechnisch bindend wird das Ganze mit erfolgter regeltechnisch korrekter Spielfortsetzung. Welche Kartenspiele der SR vorher vollführt, ist doch komplett irrelevant.

  • Die Alternative im ESB den ganzen Vorgang unter der Roten Karte zu beschreiben, ist m. E. nicht grundsätzlich falsch, aber entspricht nicht der aktuellen Lehrmeinung.

    Das ist keine Alternative. Den rot bedeutet, dass der Spieler vorläufig gesperrt ist. Dies wird auch so im ESB angezeigt, z.B. im anschliessenden Spiel der 1. Mannschaft..


    OB die Sperre dann tatsächlich vorhanden ist, kann so nicht vor Ort geklärt werden. Also bitte korrekte Eintragungen im Spielbericht und im Zweifel ein Sr-Ausschussmitglied anrufen.