Schnellen Ausführung und Abseits

  • Folgendes Szenario:


    Mannschaft A führt einen Freistoß aus. Ein Spieler von Mannschaft B hält den Fuß in den gespielten Ball und möchte die Ausführung verhindern. Von diesem Spieler gelangt der Ball zu einem Abseits stehenden Angreifer von Mannschaft A.


    Wie wird die Situation regentechnisch richtig gelöst?


    Variante A:

    Wiederholung des Freistoßes und Verwarnung für den Spieler von B.


    Variante B:

    Weiterspielen, da durch die Berührung von B die Abseitsstellung des Angreifers "aufgehoben" wird.


    Und wäre der Spieler von B dann nachträglich zu verwarnen? Oder fällt diese Verwarnung - analog zum Verkürzen der Mauer mit anschließendem Torerfolg - dann weg?

  • ..tendiere spontan aus dem Bauch heraus zu Variante B, zudem analog zur Vorteilsregel zu keiner nachträglichen Verwarnung des Verteidigers von B.

  • Wobei „Fuß hinhalten“ für mich eher nach anschießen klingt, als nach einer kontrollierten Aktion. Also genauso, wie wenn der Ball von der korrekt postierten Mauer abgefälschter wird. Dadurch würde das Abseits ja auch nicht aufgehoben werden.


    Deswegen würde ich hier eher auf Variante A setzen.

    Dem Schiedsrichter zu widersprechen, das ist, wie wenn man in der Kirche aufsteht und eine Diskussion verlangt. (Dieter Hildebrandt)

  • Klarer Fall für die Vorteilsbestimmung:
    Ist Variante A vorteilhafter, so wird diese angewandt, ist es Variante B, kommt diese zur Anwendung - beides ist regeltechnisch vertretbar und hängt letztlich von der konkreten Situation ab.


    Das "Fuß hinhalten" - da stehe ich im Gegensatz zu 96David96 - ist für mich sehr wohl (zumindest der Versuch) ein kontrolliertes Spiel, denn der Spieler will ja den Ball spielen und (wenigstens) ablenken.


    Eine Verwarnung ist in beiden Varianten zwingend, die Unsportlichkeit wird ja wegen der Erfolglosigkeit nicht kleiner.

  • Bei Variante B bin ich der Meinung, dass die gelbe Karte nicht gezeigt werden darf. Durch die Vorteilsanwendung ist die Unsportlichkeit nicht zum tragen gekommen. Im Gegenteil, durch das hinhalten des Beines ist es erst ein Vorteil für die Angreifer geworden.

  • Für mich hebt das Bein reinstellen allein auch nicht das Abseits auf.
    Haben wir ja desöfteren diskutiert.

    Daher kann für mich nur Variante A in Frage kommen.

    Das reine Abblocken ist für mich kein Spielen des Balls.

    Wenn das ganze auch noch nah vor dem Tor ist greift auch folgendes: (von 18/19, das wurde doch dieses Jahr nicht geändert oder?)

    Zitat

    Eine „Abwehraktion“ liegt dann vor, wenn ein Spieler einen Ball, der ins oder sehr
    nah ans Tor geht, mit irgendeinem Körperteil außer mit den Händen / Armen
    (ausgenommen der Torhüter im eigenen Strafraum) abwehrt oder versucht,
    diesen abzuwehren

    Wenn der Freistoß also nah vor's Tor geganen wäre, hätten wir hier eindeutig eine Abwehraktion, die das Abseits nicht aufhebt

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Was anderes als den Ball spielen - wie auch immer - will der Spieler durch das "Bein heben"?


    Eine Abwehraktion kann nur bei einem Schuss auf das Tor (oder wenigstens so in die Richtung, dass nach vernünftigen Maßstäben eine realistische Gefahr besteht, dass der Ball in das Tor gehen könnte) vorliegen, dafür gibt es in der Fallbeschreibung keinerlei Anhaltspunkt.


    Die Sache mit der Verwarnung bei Variante B - hmm, einerseits ist es eine klare Unsportlichkeit und ich habe mir das immer so gemerkt, dass lediglich bei Fouls (also fußballtypischen Aktionen) sich Karten erledigen, wenn der Eingriff letztlich erfolglos blieb und die Karte nicht wegen Härte o.ä. doch zu zeigen ist, andererseits ist es richtig, dass die Unsportlichkeit den Vorteil erst ermöglicht.

  • Bzgl. Abseits ist meiner Ansicht nach entscheidend, ob der Fuß vor oder nach der Ausführung des Freistoßes in den Weg gestellt wurde:

    Vorher -> Ball wird abgefälscht -> Abseits nicht aufgehoben

    Nachher -> Ball wird gespielt -> Abseits aufgehoben


    Praktisch natürlich oft schwer genau zu beurteilen.


    Von der Beschreibung im Ausgangspost ("möchte die Ausführung verhindern") ist es wohl eher Variante "Vorher" und somit Abseits und Variante A.

  • Nachdem hier auch Uneinigkeit herrschte, habe ich meinen Verbandslehrwart (WFV) konsultiert.


    Seiner Ansicht nach handelt es sich nicht um ein "Spielen" im Regelsinne. Daher kann es in meiner Situation nur die Verwarnung und die Wiederholung des Freistoßes geben.