Hitzschlag und Spielabbruch

  • Weil ein nicht spielberechtigter (zu alter) Spieler mitgewirkt hat. ;)

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • Ich kann ehrlich gesagt nicht herauslesen, weshalb das Spiel überhaupt für irgendjemanden gewertet werden sollte?


    Es gibt keine Hinweise zum Spielstand, zur Spielminute oder was auch immer. Bis auf die Tatsache, dass die Trainer sich mit dem SR auf einen Abbruch verständigt hätten.

    Dem Schiedsrichter zu widersprechen, das ist, wie wenn man in der Kirche aufsteht und eine Diskussion verlangt. (Dieter Hildebrandt)

  • Mich irritiert folgender Satz (wohlwissend, dass der Kölner Express so etwas wie die lokale Bild-Zeitung ist):

    Zitat

    Laut eines Polizeisprechers wurde das Spiel nach dem Hinweis der Rettungskräfte von Beamten abgebrochen, weil der Schiri eine Absage abgelehnt hatte.

    Auf welcher Rechtsgrundlage will die Polizei ein Spiel abbrechen? Die öffentliche Ordnung dürfte wohl nicht gefährdet sein, womit jeglicher Eingriff der Polizei rechtswidrig wäre. Dem Schiri kann man auch keinen Vorwurf machen, liegt es doch alleine im Verantwortungsbereich der Trainer, ob sie ihre Spieler (weiterhin) auf das Feld schicken; der Schiri hat lediglich zu melden, was passiert ist, jedoch nicht zu entscheiden - und ob das für eine Nicht-Durchführbarkeit des Spieles reicht? Für Kälte gibt es Hinweise, für Hitze bisher nicht - da sollte der DFB etwas tun.

  • Mich irritiert folgender Satz (wohlwissend, dass der Kölner Express so etwas wie die lokale Bild-Zeitung ist):

    Auf welcher Rechtsgrundlage will die Polizei ein Spiel abbrechen? Die öffentliche Ordnung dürfte wohl nicht gefährdet sein, womit jeglicher Eingriff der Polizei rechtswidrig wäre. Dem Schiri kann man auch keinen Vorwurf machen, liegt es doch alleine im Verantwortungsbereich der Trainer, ob sie ihre Spieler (weiterhin) auf das Feld schicken; der Schiri hat lediglich zu melden, was passiert ist, jedoch nicht zu entscheiden - und ob das für eine Nicht-Durchführbarkeit des Spieles reicht? Für Kälte gibt es Hinweise, für Hitze bisher nicht - da sollte der DFB etwas tun.

    Wenn sich Minderjährige nach Ansicht der Polizei in Gefahr befinden, darf dies natürlich tätig werden zur präventiven Gefahrenabwehr.

  • Wenn sich Minderjährige nach Ansicht der Polizei in Gefahr befinden, darf dies natürlich tätig werden zur präventiven Gefahrenabwehr.

    Trifft hier aber nicht zu:


    Die Spieler werde nicht zum Spielen gezwungen. Die Verantwortung für den Einsatz eines (jeden) Spielers liegt bei der Mannschaft.

    Die Ordnungsorgane können dem Schiri nicht vorschreiben ein Spiel abzubrechen, sie können nur den generellen Betrieb auf der Sportanlage verbieten.

  • Trifft hier aber nicht zu:


    Die Spieler werde nicht zum Spielen gezwungen. Die Verantwortung für den Einsatz eines (jeden) Spielers liegt bei der Mannschaft.

    Die Ordnungsorgane können dem Schiri nicht vorschreiben ein Spiel abzubrechen, sie können nur den generellen Betrieb auf der Sportanlage verbieten.

    Gemäß dem Polizeiaufgabengesetz in Bayern kann die Polizei jederzeit eingreifen, wenn das Rechtsgut Gesundheit in Gefahr ist, insbesondere bei Minderjährigen oder meinst du, das Kinder z.B. auf eine Eisfläche gehen dürfen nur weil sie es freiwillig machen wenn die Polizei der Meinung ist, dass das Eis brechen könnte oder schon jemand eingebrochen ist?

    Ein Kind hat schon einen Hitzeschlag, die Rettungskräfte raten vom weiteren Spiel ab, da meinst du wirklich, da fährt die Polizei nach hause, weil du als SR es anders siehst? Vielleicht in Hamburg, in Bayern sicherlich nicht.

  • Weil ein nicht spielberechtigter (zu alter) Spieler mitgewirkt hat. ;)

    Richtig. :saufbrüder:

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • ie es freiwillig machen wenn die Polizei der Meinung ist, dass das Eis brechen könnte oder schon jemand eingebrochen ist?

    Ein Kind hat schon einen Hitzeschlag, die Rettungskräfte raten vom weiteren Spiel ab, da meinst du wirklich, da fährt die Polizei nach hause, weil du als SR es anders siehst? Vielleicht in Hamburg, in Bayern sicherlich nicht.

    Vielleicht verstehst Du hier nur etwas falsch.


    Es geht um die Rechtsgrundlage.


    Die Polizei bricht kein Spiel ab, sie untersagt den Betrieb der Sportanlage aus (...) Gründen. Das kommt zwar auf das selbe heraus ist streng genommen aber ein wesentlicher Unterscheid


    Deshalb nochmal - Weil es hier um den Schiedsrichter geht.


    Für den Einsatz der Spieler ist der MV Verantwortlich. So lange der seine Spieler spielen lässt trägt er auch die Verantwortung in diesem Fall.

  • Genau es geht um die Rechtsgrundlage und die ist gegeben.

    Klar, der Mannschaftsverantwortliche ist der Trainer, aber der kann die Spieler nicht mehr spielen lassen wenn er sie in Gefahr bringt = Aufsichtspflichtverletzung und es ihm untersagt wird. Ich geb jetzt noch mal ein Beispiel, wenn der Trainer im Training die Jugendlichen über eine 5 m hohe Wand balancieren läßt und der Erste fällt runter und ist tot. Jetzt kommt die Polizei und ist der Meinung, dass ist für die Kinder zu gefährlich aber der Trainer sagt, ich bin verantwortlich und die Jungs gehen ja freiwillig über die Mauer darum machen wir weiter. Glaubst du wirklich, da hat die Polizei keine Eingriffsmöglichkeit?

  • Ich behaupte nicht das sei keine Eingriffmöglichkeit hat (genaues Lesen hilft dabei vielleicht auch mal) sondern ich sage das die Rechtsgrundlage eine andere ist

    Ich geb dir jetzt einfach mal Recht wie auch immer du ein Untersagen des Betriebes der Sportanlage rechtfertigen magst wenn es sich um Privateigentum handelt und auf dem Nebenplatz ein Erwachsenenspiel läuft, die dann ja auch nach deiner Auffassung das Spiel beenden müßten oder im Anschluss ist ein Erwachsenenspiel, das dürfte dann gar nicht angepfiffen werden weil ja die Sportanlage nicht betrieben werden darf. Ich lese genau was du schreibst und kann hier deine Rechtsgrundlage nicht erkennen, aber sicherlich bist du der Rechtsprofi und kennst die Paragraphen aus dem ff und da kann und will ich nicht mithalten.

  • [..]

    Ein Kind hat schon einen Hitzeschlag, die Rettungskräfte raten vom weiteren Spiel ab, da meinst du wirklich, da fährt die Polizei nach hause, weil du als SR es anders siehst? Vielleicht in Hamburg, in Bayern sicherlich nicht.

    Auf den Punkt getroffen.


    In Hamburg wird erst diskutiert, dann der Bürgermeister angerufen und der Diversitybesuftragte hinzugezogen, da sich einer der Jugendlichen noch nicht sicher ist, ob er später vielleicht Frauenkleider anziehen möchte.


    Kann man aber auch alles einfacher lösen. Mit gesundem Menschenverstand zum Beispiel. Das gilt für alle Beteiligten.

  • Mal ganz praktisch:
    Einerseits steht in den Regeln, dass der SR ein Spiel abbrechen darf. Andererseits werden wir SR aber aufgefordert, vor einem Abbruch alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen. Hier fällt nun ein Spieler aus - und der Hitzschlag ist zunächst eine Mutmaßung, gerade in diesem Alter gibt es etliche andere Gründe, warum ein Spieler schlapp machen kann. Wenn also ein Spieler ausfällt, so sehe ich keine Rechtfertigung für einen Spielabbruch durch den SR - traurig, dass wir hier keinen gesunden Menschenverstand anwenden dürfen, aber leider Realität, wobei: Im Pressebericht stand ausdrücklich, dass eine Verlegung möglich gewesen wäre, aber von den Vereinsverantwortlichen nicht beantragt wurde. Wenn ein einzelner Vater das beantragt, ist das belanglos, der sollte sich eher überlegen, sein Kind zu Hause zu lassen und weitergehend, ob er sein Kind solchen Verantwortlichen weiter anvertrauen will.

    Fazit: Wir als SR haben hier wohl leider keine Möglichkeit abzubrechen, das Sportgericht würde uns das ziemlich sicher als unbegründeten Abbruch vorwerfen.


    Nachsatz zum "Abbruch" durch die Polizei:
    Selbst nach dem bayerischen PAG stünde so etwas auf recht tönernen Füßen - nur: Es wird niemand rechtlich dagegen vorgehen und wo kein Kläger, da kein Richter.

  • Manfred kann hier mit nem brandaktuellen Gegenbeispiel aus dem SENIORENbereich dagegenhalten: letzten Sonntag fand folgendes Spiel zwischen unserem FCO gegen Meinerzhagen statt - nach ca. 80 Min entschied sich der SR allerdings darauf, abzubrechen, da sich ein Spieler von Gast übergeben musste und der andere Kreislaufprobleme hatte!


    Ok, es war bloß ein Teststpiel, aber dennoch --> es geht also auch so...!!

    mein fussball.de SR-Profil :guckst_du: klick

    2 Mal editiert, zuletzt von max_hb () aus folgendem Grund: URL korrigiert

  • SR allerdings darauf, abzubrechen, da sich ein Spieler von Gast übergeben musste und der andere Kreislaufprobleme hatte!


    ...Ok, es war bloß ein Teststpiel, aber dennoch --> es geht also auch so!

    Das ist Auch eine Entscheidung (wie Du richtig bemerkst) Sie fällt unter die Regel :"Wenn der SR feststellt das kein regulärer Spielbetrieb möglich ist"


    Dies ist jedoch eine (zulässige) Ermessensentscheidung des SR nach Regelwerk und betrifft die Durchführung des Spiels und ist vergleichbar mit den typischen großen Pfützen die immer wieder in Regelfragen vorkommen

  • Ok, es war bloß ein Teststpiel, aber dennoch --> es geht also auch so...!!

    Und auch hier gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter!
    Kein Klassenleiter der Welt wird ein Freundschaftsspiel nach einem Abbruch zur Wiederholung ansetzen - er braucht hier auch kein Ergebnis. In der Pflichtspielrunde, wo die Spiele alle ein Ergebnis brauchen, sieht die Welt aber anders aus - und da ist immer zu entscheiden, ob Wertung zum Zeitpunkt des Abbruchs, Wertung gegen eine Mannschaft als Verursacherin des Abbruchs oder eben Neuansetzung ...

  • Mal ganz praktisch:
    Einerseits steht in den Regeln, dass der SR ein Spiel abbrechen darf. Andererseits werden wir SR aber aufgefordert, vor einem Abbruch alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen. Hier fällt nun ein Spieler aus - und der Hitzschlag ist zunächst eine Mutmaßung, gerade in diesem Alter gibt es etliche andere Gründe, warum ein Spieler schlapp machen kann. Wenn also ein Spieler ausfällt, so sehe ich keine Rechtfertigung für einen Spielabbruch durch den SR - traurig, dass wir hier keinen gesunden Menschenverstand anwenden dürfen, aber leider Realität, wobei: Im Pressebericht stand ausdrücklich, dass eine Verlegung möglich gewesen wäre, aber von den Vereinsverantwortlichen nicht beantragt wurde. Wenn ein einzelner Vater das beantragt, ist das belanglos, der sollte sich eher überlegen, sein Kind zu Hause zu lassen und weitergehend, ob er sein Kind solchen Verantwortlichen weiter anvertrauen will.

    Fazit: Wir als SR haben hier wohl leider keine Möglichkeit abzubrechen, das Sportgericht würde uns das ziemlich sicher als unbegründeten Abbruch vorwerfen.


    Nachsatz zum "Abbruch" durch die Polizei:
    Selbst nach dem bayerischen PAG stünde so etwas auf recht tönernen Füßen - nur: Es wird niemand rechtlich dagegen vorgehen und wo kein Kläger, da kein Richter.

    Eigentlich wollte ich zu dem Thema nichts mehr sagen und bin mit dem Argument von Nr. 23 zufrieden, aber wenn ich hier einiges lese, dann muß ich wohl doch noch was schreiben weil da stellen sich doch einige Fragen:


    Manfred, ist ja eine hoch interessante Aussage, dass Schiedsrichter nicht den gesunden Menschenverstand anwenden dürfen, da stellt sich die Frage warum eigentlich nicht?

    Wenn ich hier lese: "Das Sportgericht würde uns das ziemlich sicher als unbegründeten Abbruch vorwerfen", dann sage ich, Na und! Was soll den passieren, bekomme ich als SR eine Strafe? steht das FBI gleich vor dem Haus?

    Es ist doch vollkommen egal, wenn das Sportgericht das Spiel nochmals ansetzt oder einen Spieler nach einen FaD sperrt oder freispricht. Als Schiedsrichter hat mich das Sportgerichtsurteil nicht zu interessieren, sondern ich muss auf dem Platz die für mich zum Zeitpunkt richtige Entscheidung treffen.

    Dein Argument hört sich für mich so an wie: "Herr Richter, ich konnte den Ertrinkenden nicht retten weil das stand ein Schild, baden verboten".

    Da ist ein Kind kollabiert, der Rettungsdienst wurde gerufen und die Polizei steht schon draußen und der SR gibt als Argument an: "Mir ist zwar bewußt, dass hier etwas nicht passt aber ich darf den gesunden Menschenverstand nicht einschalten und vielleicht wird das Spiel wiederholt und deshalb pfeife ich weiter" Ganz toll.

    Trinkpausen während dem Spiel machen wir doch auch nach dem gesunden Menschenverstand und nicht weil in den Regeln steht, dass exakt nach 25 min die Trinkpause zu erfolgen hat.

    Bezüglich deiner Anmerkung zum bayerischen PAG glaube ich nicht, dass du die Fachkompetenz hast hier die Behauptung "es steht auf tönernen Füßen " in den Raum zu werfen. Es muß ja nicht immer alles kommentiert werden.



  • Fazit: Wir als SR haben hier wohl leider keine Möglichkeit abzubrechen, das Sportgericht würde uns das ziemlich sicher als unbegründeten Abbruch vorwerfen.


    Nope.

    Insbesondere im Jugendbereich würde ich hier eine Neuansetzung aburteilen.


    Oberstes Gebot für den Schiedsrichter ist die Wahrung der körperlichen Unversehrtheit der Spieler. Bei uns wird durch die Präambel der Jugendordnung gesondert und ausdrücklicher auf das Wohl der Spieler hingewiesen.

    Demnach ist ein Spielabbruch richtig und wichtig, wenn es bereits zu hitzebedingten Schädigungen kommt.


    Wenn der Schiedsrichter demnach der Ansicht ist, dass ein Spielbetrieb bei 45 Grad dem Kind nichtmehr zuzumuten ist, dann werde ich diese Entscheidung nicht anzweifeln und den Schiedsrichter, gegen welchen wegen möglichem schuldhaftem Spielabbruch zu ermitteln ist, nicht dafür sanktionieren.


    Wende das doch auf den Winter an. Auch hier liegt es im Ermessen des Schiedsrichters. Willst du auch hier den Schiedsrichter verantwortlich machen?


    Wie das meine Kollegen sehen, weiß ich nicht.

    Aber wenn es nachweislich eine sehr hohe Temperatur hatte, und für mich die Gesundheit der Kinder gefährdet sind, wird es von mir niemals ein Urteil gegen den Schiedsrichter geben.


    Und auch hier gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter!
    Kein Klassenleiter der Welt wird ein Freundschaftsspiel nach einem Abbruch zur Wiederholung ansetzen - er braucht hier auch kein Ergebnis. In der Pflichtspielrunde, wo die Spiele alle ein Ergebnis brauchen, sieht die Welt aber anders aus - und da ist immer zu entscheiden, ob Wertung zum Zeitpunkt des Abbruchs, Wertung gegen eine Mannschaft als Verursacherin des Abbruchs oder eben Neuansetzung ...


    Jeder Spielabbruch wird dem Sportgericht gemeldet.

    Zwar wird bei Freundschaftsspielen auf eine Neuansetzung verzichtet, straffrei geht derjenige, der den Abbruch verschuldet hat, jedoch nicht aus.

    In der Praxis wird lediglich auf eine Meldung - nach Rücksprache - verzichtet, wenn bspw. aufgrund des Wetters am Spieltag mehrere oder beinahe alle Partien ausfallen/abgebrochen werden.