Ort der Freistoßausführung

  • Guten Abend,


    ich hatte auf Anhieb nichts im Regelwerk gefunden, deswegen frag ich hier mal nach.

    Folgendes Gedankenexperiment: In einem Zweikampf nahe des gegnerischen Strafraums kommt der Stürmer von Mannschaft A plötzlich zu Fall. Der SR wertet den Zweikampf nicht als Foul und lässt weiterlaufen. Ein Verteidiger von B klärt den Ball und es ergibt sich eine Kontermöglichkeit für B. Währenddessen beschwert sich der zu Fall gekommene Stürmer so lautstark, dass der SR sich gezwungen sieht, das Spiel zu unterbrechen und den fehlbaren Stürmer zu verwarnen.

    Nun zu meiner Frage: Der darauf verhangene Freistoß wird doch dann am Ort des vergehens ausgeführt, richtig? Also irgendwo in der Nähe des SR bzw. des fehlbaren Stürmers. Aber in dieser Situation würde ich ja Mannschaft A einen aussichtsreichen Angriff ausschlagen, also vielleicht erstmal weiterspielen lassen und die Verwarnung in der nächsten Unterbrechung ausprechen?


    Ich bin gespannt auf eure Meinungen.

  • ..so wie du es schilderst würde ich dies mit einem taktischen Foulspiel vergleichen, das geschieht, und dennoch der Pass des Gefoulten den Mitspieler erreicht!


    --> hier erfolgt die Aussprache der Verwarnung ja auch erst in der nächsten Spielunterbrechung, insofern würde ich in deinem Falle auch erst mal weiterspielen lassen und dann bei nächster Gelegenheit :gelbe_karte: nachziehen!

  • Wenn wegen eines Vorteils die Spielstrafe (= der Freistoß) entfällt - das wäre hier ja gegeben -, ist die persönliche Strafe - soweit diese nicht ebenfalls entfällt, was aber vor allem den aussichtsreichen Angriff betrifft - in der nächsten Spielunterbrechung nachzuholen.

  • Den Vorteil laufen lassen und in der nächsten Unterbrechung :gelbe_karte: geben.

  • Wenn du wegen der Kritik unterbrichst, geht es weiter mit indirekten Freistoß, dort, wo die Kritik des Spielers erfolgt ist (gestanden ist).


    In diesem Beispiel wäre es sinnvoller, sich die Rückennummer zu merken und in der nächsten Spielunterbrechnung dem Spieler die Gelbe-Karte zu zeigen. Immer mit dem gedanken, ob der Spieler nicht schon Gelb hat, dann müsstest du sofort unterbrechen, wenn nicht eine klare Torchance vorliegt.

  • ..so wie du es schilderst würde ich dies mit einem taktischen Foulspiel vergleichen, das geschieht, und dennoch der Pass des Gefoulten den Mitspieler erreicht!


    --> hier erfolgt die Aussprache der Verwarnung ja auch erst in der nächsten Spielunterbrechung, insofern würde ich in deinem Falle auch erst mal weiterspielen lassen und dann bei nächster Gelegenheit :gelbe_karte: nachziehen!

    Das "Taktische Foul" ist ein nicht ganz so gut gewähltes Beispiel. Da gibt's nach Vorteil keine Verwarnung mehr.

  • Ich fasse mal zusammen:


    1. Ist der meckernde Speiler oder die Mannschaft des Meckernden Speilers in Ballbesitz gibt es idF am Ort des Meckerns und Gelb.


    2. Ist der Gegner des Meckerkopps im Ballbesitz wird weiter gespielt (weil i.d.R. Vorteil) und es gibt Gelb bei der nächsten Unterbrechung. Spielfortsetzung dann gemäß Unterbrechungsgrund


    3. Erweiterung von Antwort 2 (Der Interessanteste Teil) Sollte der Meckerkopp aber Rot bekommen oder eben Gelb-Rot kann wegen Vorteilsanwendung weiter gespielt werden. Greift der Meckerkopp jedoch ins Spiel ein gibts (mindestens) idF am Ort des Eingriffs und dann darf er sich seine Rote oder Gelbrote abholen.

  • Das "Taktische Foul" ist ein nicht ganz so gut gewähltes Beispiel. Da gibt's nach Vorteil keine Verwarnung mehr.

    Haste Recht, dann sagen wir "verwarnungswürdiges Vergehen in Form eines rücksichtslosen Fouls".. ;)

  • zu 2. quasi 2. b)


    Ist die nächste Spielunterbrechung ein Freistoß für den Gegner, dieser wird schnell ausgeführt und es kommt zu einer Torchance, ohne dass der SR das „Verfahren für die Verwarnung“ eingeleitet hat, kann die Verwarnung auch noch während der dann nächsten Unterbrechung gezeigt werden?

  • Nein, dann ist die Verwarnung verwirkt. Der SR kann aber die Ausführung des Freistoßes zurückpfeifen, die Verwarnung dann durchführen und den Freistoß - gewissermaßen erneut - ausführen lassen. Ob man zurückpfeift, sollte einer Abwägung "Bedeutung des Vergehens" versus Vorteil aus der schnellen Ausführung des Freistoßes folgen.