Eingriff beim Abseits versus Foul

  • Nach der Regel liegt ein Eingriff des im Abseits stehenden Spielers vor, wenn er in einen Zweikampf um den Ball einsteigt und es dabei zu einem (per se ja nicht verbotenen) Kontakt mit dem Gegner kommt. Nun gibt es aber Grenzsituationen, bei denen mir nicht klar ist, wie formal richtig zu entscheiden wäre:
    1. Es kommt zu einem regelkonformen Kontakt - Abseits.
    2. Der verteidigende Spieler rempelt den Spieler beim Kontakt mit übertriebener Härte (aber nicht verwarnungswürdig) - da die Vergehen gleichzeitig sind, müsste dann das schwerere Vergehen bestraft werden, ergo direkter Freistoß für den Angreifer. Oder liegt hier dann doch bereits vorher ein Eingriff vor?

    3. Wie vor, jedoch foult der Verteidiger verwarnungswürdig - auch hier das schwerere Vergehen oder muss man das doch als Eingriff sehen? (Analog beim rotwürdigen Vergehen)
    4. Und noch einmal 2, jedoch vernichtet der Verteidiger damit einen aussichtsreichen Angriff oder eine klare Torchance - kann ob der eigentlichen Abseitsstellung eigentlich ein aussichtsreicher Angriff oder eine klare Torchance vorliegen? Spontan würde ich dies verneinen ...

  • Da hilft der Blick ins Regelheft (den hatte ich vor einigen Wochen genau zu diesem Thema):


    Kommt es zu einem Foulspiel durch einen Verteidiger wird das Foulspiel so gewertet als wenn es VOR dem Abseits passiert wäre

    Kommt es zu einem Foulspiel durch den Angreifer ist es Strafbares Abseits

    Disziplinarstrafen gibt es unabhängig von der Spielstrafe


    (Bin gerade zu Faul die Regelpassage zu kopieren, steht aber bei der Abseitsregel)


    Nachtrag: Übrigens hier schon einmal ausgiebing Diskutiert.

  • „...ein Vergehen gegen einen Spieler in einer Abseitsstellung begangen wird, der bereits den Ball spielt oder zu spielen versucht oder der mit einem Gegner einen Zweikampf um den Ball führt, wird das Abseitsvergehen geahndet, da es vor dem Foul geschehen ist.“


    In Manfreds einleitendem Satz sind die Spieler bereits im Zweikampf, daher Abseits.