Und ob. Oft genug schon auf dem Platz und leider gar nicht selten vor dem Sportgericht. Die Messlatte für akzeptierte Abbrüche liegt (oder lag zumindest) dort eine Zeit lang derart hoch, dass man sich als SR schon nicht mehr getraut hat, ein Spiel abzubrechen, weil das Sportgericht fast immer zu der Einschätzung kam, dass nicht alle zumutbaren Mittel ausgeschöpft worden waren.
Manfred, genau deswegen hat man es ja in den Spielordnungen geändert. Bei Dir in Hessen in § 47 Abs. 3. Dort steht in des auch, dass der SR nach einer gegen ihn oder einen neutralen SRA begangenen Tätlichkeit "berechtigt" ist, das Spiel abzubrechen - von "verpflichtet" steht da nichts.
Genau darum ging es bei diesen Änderungen, die in diesem Jahrzehnt eingeführt wurden (wie gesagt, mindestens in den meisten Verbänden, vielleicht in allen). Bei einer Tätlichkeit gegen den SR kann das Sportgericht nicht mehr fragen, ob noch Mittel zur Verfügung standen, der Abbruch ist stets berechtigt (wobei m.E. auch ein nach der Spielordnung unberechtigter Abbruch nicht zwingend einen Vorwurf an den SR impliziert, aber das ist ein anderes Thema).