Warum man auch bei Gelb-Rot einen Sonderbericht schreiben sollte

  • Vor genau 11 Tagen gab´s Gelb-Rot und heute die Verhandlung.

    Da bei uns im Verein jeder Sonderbericht über meinen Schreibtisch geht, legte mir also der Schiri auch diesen Sonderbericht zum Querlesen vor.


    Hier zunächst mal in Kurzform der Spielverlauf in diesem Seniorenspiel


    Heute war - wie gesagt- Verhandlung. Fernmündlich informierte der Schiri mich über das Ergebnis.


    1/2 Jahr Sperre und Pflicht an den Coolnesstagen des HFV (Kostenpflichtig) teilzunehmen. Erst wenn diese Coolnesstage absolviert wurden wird die Sperre aufgehoben, sie verlängert also die Sperre bei Nichtteilnahme entsprechend.

  • Interessant.


    Also bei mir wäre der Spieler mit Rot gegangen. Auch hätte ich das Spiel abgebrochen, egal wie das Verhalten der anderen Spieler war. Tätlichkeit am SR, noch dazu mit einem kräftigen Schlag, kann nur das sofortige Ende nach sich ziehen.

    Und in Bayern wäre die Strafe durch den nicht vollzogenen Spielabbruch milder ausgefallen. Sinngemäßes Zitat aus einem Urteil: Da der Sr das Spiel nicht abgebrochen hat, empfand er die Tätlichkeit als nicht so gravierend."

  • Also ich finde es auch sehr bedenklich, dass hier nicht abgebrochen wurde. Da brauchen wir uns nicht wundern, dass das Verhalten gegenüber dem SR immer schlimmer wird. Sowas ist ein Abbruch, ohne wenn und aber. Nachdem, was in den letzten Wochen bei mir im Kreis so alles los war, bin ich sowieso dafür, die Messlatte für einen Abbruch niedriger zu legen und ich unterstütze jeden SR nach Kräften, der dies tun sollte.

    Und das nach diesem Verhalten nach Zeigen der G/R Karte ein Sonderbericht kommt, ist doch selbstverständlich. Wobei ich da MrNice recht gebe, dass dieser Spieler sofort Knallrot kriegen sollte. Bei mir hätte er sie jedenfalls bekommen.

    Generell muss man aber sicherlich keinen Sonderbericht bei G/R schreiben, außer die Verbandsstatuten schreiben das vor. Ich kenne aber keinen LV, wo dass so sein soll.

  • Die Gebetsmühle sagt: Der Spielabbruch ist keine Sanktion und sollte von Schiedsrichtern auch nicht dazu missbraucht werden. Ein - auch kräftiger - Schlag mit der flachen Hand auf den Rücken ist kein Attentat, und wenn sonst alles ruhig war und der Schiedsrichter sich daher in der Lage sah, das Spiel fortzusetzen, dann war es fortzusetzen.

  • Die Gebetsmühle sagt: Der Spielabbruch [...] sollte von Schiedsrichtern auch nicht dazu missbraucht werden. [...]wenn sonst alles ruhig war und der Schiedsrichter sich daher in der Lage sah, das Spiel fortzusetzen, dann war es fortzusetzen.

    Und ich setze hier noch einen mit meiner Gebetsmühle d´rauf.


    Es gibt für einen Spielabbruch nur selten objektive Kriterien.


    Wir sollten daher jede Entscheidung eines Kollegen die er mit seinem subjektivem Empfinden treffen muss respektieren. Egal ob er ein Spiel abbricht oder nicht.


    Und in Bayern wäre die Strafe durch den nicht vollzogenen Spielabbruch milder ausgefallen.

    Dazu sollte es allerdings nicht kommen.


    Natürlich ist die insgesamt verhängte Strafe ohne Spielabbruch geringer. Schließlich fällt ja der Verhandlungsgegenstand Spielabbruch weg. Die Handlung des Täters ist jedoch die selbe und daher darf die Strafe für den Täter nicht von der SR-Entscheidung (Spielabbruch oder nicht) abhängen.

  • Also bei mir wäre der Spieler mit Rot gegangen.

    ..wie kann er mit :rote_karte: gehen, wenn er doch :gelbe_karte::rote_karte: bekommen hat und erst DANACH den SR schlägt???


    Zitat

    Sonderbericht nach GR-Karte (Prosa Teil) schrieb:

    Spieler #6 [Gast] war bereits in der 16 Minute verwarnt worden, nachdem er sich trotz mehrfacher Aufforderungen geweigert hatte, bei einem dF [Heim] in Strafraumnähe [Gast] den Mauerabstand einzuhalten.


    Ich erteilte # 6[Gast] den FaD nach gelbroter Karte.

    --> in einem solchen Fall ist meines Wissens nach doch nur noch eine Meldung im SB möglich, oder:?::!:

  • Hallo.

    In der Konstellation - Restdauer des Spiels in Abhängigkeit der Heftigkeit des Schlages - ist ein Abbruch durchaus in Erwägung zu ziehen.


    Auch wenn der Schlag nicht für Knochenbrüche gesorgt hat, ist eine Ablenkung, sei es aufgrund leichter Schmerzen, sei es aufgrund von Unsicherheit aus der Situation heraus, nicht zu unterschätzen. Das belegen ja auch Aussagen von SR, die tätlich angegriffen wurden.


    Daher finde ich die Argumentation mit dem Attentat etwas daneben. Auch ein einzelner Schlag, egal wie leicht, bleibt ein Angriff auf den SR als Individuum, der nicht zu tolerieren ist und eben doch den Abbruch als Ultima Ratio rechtfertigt.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Die Gebetsmühle sagt: Der Spielabbruch ist keine Sanktion und sollte von Schiedsrichtern auch nicht dazu missbraucht werden. Ein - auch kräftiger - Schlag mit der flachen Hand auf den Rücken ist kein Attentat, und wenn sonst alles ruhig war und der Schiedsrichter sich daher in der Lage sah, das Spiel fortzusetzen, dann war es fortzusetzen.

    ..und genau wegen SOWAS kommt dann der Kamerad u.U. in Bedrängnis, der sich eben NICHT mehr in der Lage sieht, das Spiel ordnungsgemäß fortzusetzen!!

  • ..wie kann er mit :rote_karte: gehen, wenn er doch :gelbe_karte::rote_karte: bekommen hat und erst DANACH den SR schlägt???


    --> in einem solchen Fall ist meines Wissens nach doch nur noch eine Meldung im SB möglich, oder:?::!:

    Der wäre bei mir für die SR-Beleidigung mit :rote_karte: gegangen.

    Generell bin ich der Meinung, dass jeder SR bei einer Tätlichkeit abbrechen muss. Jedem Spieler sollte klar sein, was er mit solch einer Aktion seiner Mannschaft antut. Dies sollte die Hemmschwelle nach oben setzen.

  • Allein für die Aussagen, die der Spieler vor der Gelb/roten getätigt hat, kann es nur Rot geben. Diese Sprüche rechtfertigen keine Verwarnung mehr. Nichts anderes ist nämlich eine gelb-/rote Karte. Die zweite Verwarnung. Und wer mich einen Scheißschiri nennt, fliegt raus und zwar mit :rote_karte: ohne Gelb.

    Der feste und wütende Schlag auf den Rücken des SR ist für mich ein Grund das Spiel abzubrechen. Nicht weil mich das jetzt umgebracht hätte, sondern weil so etwas nach meinem Empfinden gegen die Würde und gg meine Ehre geht. Niemand hat das Recht einen Schiri zu schlagen. So etwas ist entwürdigend und wer dann weitermacht, der leistet den Kollegen einen Bärendienst. Es geht nicht um die Heftigkeit, sondern um den Schlag als solcher.

    Ich stelle nochmal die Frage. Was bitte, als eine Sanktion ist ein Spielabbruch sonst?

  • Und wer mich einen Scheißschiri nennt, fliegt raus und zwar mit :rote_karte: ohne Gelb.

    Man wird ja wohl noch die Wahrheit sagen dürfen:flieh:


    Wobei "So eine Pfeife dieser Schiri" schon eine Beleidigung ist.
    "Du pfeifst scheiße" wäre hingegen keine meiner Meinung nach.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Ob der Satz, der zur Ampelkarte führte, eigentlich eine glatte Rote Karte wert gewesen wäre, haben wir gerade erst in einem anderen Thema ausführlich debattiert, das sollten wir hier nicht wiederholen. Gleiches gilt für den Punkt, ob das nun ein Abbruch gewesen wäre oder nicht.


    Ich stutze aber an einem anderen Punkt:

    Zitat

    Ich erteilte # 6[Gast] den FaD nach gelbroter Karte.


    Ist das jetzt nur missverständlich ausgedrückt, dass der den Spieler mittels der Gelb-Roten Karte des Feldes verwies oder gab es eine Rote Karte nach der Ampelkarte?


    Unabhängig davon wird über solche Vorfälle immer ein Sonderbericht zu verfassen sein, weil das wesentliche Dinge sind - und über die müssen wir nach dem Regelwerk immer berichten, da greift Tante Verbandsspezifisch nicht ein.

  • amfa

    Auf die Aussage: "du pfeifst scheiße" gibt's von mir meistens die Antwort "ich passe mich nur deinem Spiel an" Meist ist dann Ruhe.


    Und: ja, MAN darf die Wahrheit sagen aber kein Spieler;) und schon gar nicht auf dem Platz:P

    35 Jahre Schiri :saufbrüder: ( und immer noch nicht genug davon )
    1981 bis 2016

  • Ich hätte so gerne auf dem Feld die Wahrheit gesagt, habe es mir aber immer verkniefen.

    Zum Thema Spielabbruch: Bei uns im Kreis gibt es die Aussage, bei einem tätlichen Angriff ist Schluss, keine Diskussion.

  • Vielleicht doch noch eine Anmerkung zum Thema Wahrheit:


    Wir als SR sollen uns "die Wahrheit" anhören, was dann allenfalls unsportlich ist. Im Gegenzug sollen wir aber "die Wahrheit" für uns behalten, denn wenn wir sie aussprechen, gelten wir sofort als voreingenommen, parteiisch, … und müssen sehr wohl damit rechnen, dass man uns vor das Sportgericht zerrt - und dabei wären Aussagen a la "Du kannst doch keinen geraden Ball spielen." oft genug wirklich nur die reine Wahrheit.

  • Vielleicht doch noch eine Anmerkung zum Thema Wahrheit:.... und dabei wären Aussagen a la "Du kannst doch keinen geraden Ball spielen." oft genug wirklich nur die reine Wahrheit.

    Bälle sind nun mal rund und nicht gerade :flieh:

  • ..und genau wegen SOWAS kommt dann der Kamerad u.U. in Bedrängnis, der sich eben NICHT mehr in der Lage sieht, das Spiel ordnungsgemäß fortzusetzen!!

    Warum soll jemand deswegen in Bedrängnis kommen? Entweder man kann weiterpfeifen oder eben nicht.


    Niemand hat das Recht einen Schiri zu schlagen. So etwas ist entwürdigend und wer dann weitermacht, der leistet den Kollegen einen Bärendienst. Es geht nicht um die Heftigkeit, sondern um den Schlag als solcher.

    Nicht weil mich das jetzt umgebracht hätte, sondern weil so etwas nach meinem Empfinden gegen die Würde und gg meine Ehre geht. Niemand hat das Recht einen Schiri zu schlagen. So etwas ist entwürdigend und wer dann weitermacht, der leistet den Kollegen einen Bärendienst. Es geht nicht um die Heftigkeit, sondern um den Schlag als solcher.
    Ich stelle nochmal die Frage. Was bitte, als eine Sanktion ist ein Spielabbruch sonst?

    Wir sollten uns aber nicht (noch) wichtiger nehmen, als wir sind. Wenn ein Spieler den besten Gegenspieler oder den einzigen gelernten Torwart mit Absicht so tritt, dass er nicht mehr weiterspielen kann, gibt es ja auch "nur" rot und keinen Spielabbruch, obwohl der Einfluss aufs Spiel womöglich größer ist.


    In vielen (allen?) Verbänden hat man uns Schiedsrichtern geholfen, indem man die Tätlichkeit gegen Schiedsrichter als Abbruchgrund in die Spielordnung aufgenommen hat. Das war und ist gut so, weil sich Schiedsrichter dann nicht mehr für ihr Seelenleben bei Tätlichkeiten rechtfertigen müssen (deswegen ist Max' oben zitierter Einwand auch nicht valide).


    Was damit nicht bezweckt war (aber von vielen, auch SR-Ausschüssen, so gesehen wird) ist ein Abbruch-Automatismus. Im Grunde ist nicht mal eine Art Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses gewollt gewesen, bei der man nach Gründen für eine Fortsetzung suchen müsste.

    Wenn ein Schiedsrichter im Bericht schreibt (genau so passiert), der Spieler habe ihn mit mäßiger Intensität an die Schulter geboxt, er habe keine Schmerzen gehabt und alle anderen Mitspieler hätten den Angreifer sofort weggezogen und den SR beschützt, dann darf man doch schon fragen, warum das Spiel nicht fortgesetzt wurde? Wenn der Schiedsrichter nicht die klare "Anweisung" vom Ausschuss gehabt hätte, hätte er fortgesetzt.


    Warum traut man Schiedsrichtern diese Entscheidung nicht zu? Und, wie gesagt, für die Abbruchentscheidung muss er sich nicht rechtfertigen. Aber für die Fortsetzung bitte auch nicht. Die Entscheidung hängt doch auch von vielen Faktoren ab, angefangen bei der Intensität der Tätlichkeit über die Gesamtsituation ("Größe des Dramas"), das Verhalten der anderen Spieler, das Maß allgemeiner Widersetzlichkeit usw.


    Der sportliche Wettkampf ist der Gegenstand unseres Sports. Ihn abzubrechen, soll nur bei absoluter Notwendigkeit geschehen. Der Spielabbruch ist keine Sanktion, sondern einzig und allein Ergebnis der Nichtfortsetzbarkeit des Spiels. Eine Spielstrafe "Abbruch" sehen die Spielregeln nicht vor. Es geht einzig und allein darum: Können wir hier nicht weitermachen?


    Das ist im Grunde bei allen Abbruchgründen gleich. Wenn es dunkel ist oder knöcheltiefe Pfützen auf dem Platz sind, kann man kein Fußball mehr spielen. Wenn eine Mannschaft den Platz verlässt auch nicht mehr. Und ebenso geht es halt nicht mehr weiter, wenn der Schiedsrichter sich nicht mehr in der Lage sieht, erforderlichenfalls in der letzten Minute der Nachspielzeit einen entscheidenden Strafstoß zu geben, weil er dann um seine Gesundheit fürchten müsste.


    Der Schiedsrichter sanktioniert aber nicht. Wie gesagt, er entscheidet nur, dass das Spiel nicht regulär weiter durchgeführt werden kann. Ob daran eine Mannschaft ein sanktionswürdiges Verschulden trägt (weil die Fans Pyros auf den Platz gefeuert haben, weil absichtlich die Sicherung der Flutlichtanlage rausgedreht wurde oder eben der Schiri bedroht wurde) stellt nicht der Schiedsrichter fest, sondern das Sportgericht am grünen Tisch.


    Und ja, es kommt eine Spielwertung und eine Geldstrafe für den Verein dazu. Deswegen wirkt der Spielabbruch nach Tätlichkeit letztlich wie eine Sanktion gegen die Mannschaft des schuldigen Spielers. Aber genau in den Fällen, in denen sich ein Abbruch nicht anbietet, ist das eigentlich auch nicht fair. Wie im (echten) Beispielfall oben: Wenn ein Einzelspieler leicht austickt und alle anderen sofort den SR schützen, dann hat der SR ja offensichtlich gerade nicht den Respekt der (verbleibenden) Spieler verloren. Wenn das Spiel sonst freundlich war, kann man es vielleicht auch fortsetzen. Und es auch bei der Sanktion gegen den Einzelspieler belassen, wenn Verein und Mannschaft denn nichts dafür können.


    Nochmal: In allen mir bekannten Spielordnungen ist die Tätlichkeit gegen den SR als Abbruchgrund anerkannt. Das bedeutet, dass der Schiedsrichter nicht mehr gefragt wird, warum er denn dann nicht weitergemacht hat. Die Spielordnungen sehen gleichwohl nicht vor, dass das Spiel abgebrochen werden muss, auch wenn der Schiedsrichter keinen Grund zu der Annahme hat, dass das Spiel nicht mehr weiter durchführbar ist.


    Für junge SR mag der Automatismus erstmal gut zu handhaben sein, weil sie auch noch nicht das Gefühl dafür haben, wie die Stimmung auf dem Platz wirklich ist und wie sie umschlagen kann. Erfahrene Schiedsrichter können sicherlich unter Umständen auch fortsetzen. Letztlich tun wir dem Schiedsrichterwesen mit Übersanktionierung und bedingungslosem Bestehen auf einer Sonderrolle bei Tätlichkeiten auch keinen Gefallen.

  • Tja, ich kann der Versuchung diverser Zitate dann doch nicht widerstehen:

    Wenn der Schiedsrichter nicht die klare "Anweisung" vom Ausschuss gehabt hätte, hätte er fortgesetzt.

    Unbestritten ist eine solche unbedingte Weisung problematisch, gerade wenn die äußeren Umstände es eigentlich schon zuließen, das Spiel fortzusetzen. Andererseits hat die strikte Weisung aber auch den Vorteil, dass eine Einheitlichkeit und Berechenbarkeit hergestellt wird und sich kein Schiedsrichter auf dem Platz (zu vor dem Sportgericht komme ich später) der Diskussion aussetzen muss, dass für dieses oder jenes Verhalten (und das kann durchaus vergleichbar sein) dieses oder jenes Spiel aber nicht abgebrochen wurde. Ein klassischer Zielkonflikt ...

    Warum traut man Schiedsrichtern diese Entscheidung nicht zu?

    … und genau wegen dieses Zielkonfliktes und der fehlenden Einheitlichkeit. Wenn Kollege A locker nach einer Attacke weiter pfeift, wird Kollege B bei Weigerung gleich schief angesehen und sieht sich verbalen Anwürfen ausgesetzt. Da ist deutlich die Tendenz "Der Schiri von letzter Woche" im Spiel.

    Und, wie gesagt, für die Abbruchentscheidung muss er sich nicht rechtfertigen.

    Und ob. Oft genug schon auf dem Platz und leider gar nicht selten vor dem Sportgericht. Die Messlatte für akzeptierte Abbrüche liegt (oder lag zumindest) dort eine Zeit lang derart hoch, dass man sich als SR schon nicht mehr getraut hat, ein Spiel abzubrechen, weil das Sportgericht fast immer zu der Einschätzung kam, dass nicht alle zumutbaren Mittel ausgeschöpft worden waren.

    Wenn eine Mannschaft den Platz verlässt auch nicht mehr.

    Ein klassisches Beispiel! Als SR könnte ich es mir einfach machen, das Spiel abpfeifen und die Dusche aufsuchen. Aber schwupps kommt da ein Sportrichter und fragt, warum der SR keine Frist für eine Rückkehr gesetzt habe - logisch, die Mannschaft verlässt aus Protest den Platz und der SR muss Leuten hinterher rennen, die mit ihm nichts mehr zu tun haben wollen, um die Frist bekanntzugeben (und sich dem Risiko aussetzen, dabei dann attackiert zu werden).

    Das bedeutet, dass der Schiedsrichter nicht mehr gefragt wird, warum er denn dann nicht weitergemacht hat.

    Siehe oben. Er wird eben sehr oft noch immer gefragt und soll einen seelischen Striptease machen (macht doch wohl niemand gern, zumal man ggf. eine Schwäche eingestehen muss), denn wenn da schon die geringsten Zweifel auftauchen, wird bei manchen Sportgerichten auf "nicht alle Mittel ausgeschöpft" entschieden.


    Der Teufel steckt also im Detail und ich bin mir übrigens sicher, dass noch lange nicht alle Spiele, die wegen solcher Vorkommnisse abgebrochen werden könnten (müssten), auch tatsächlich abgebrochen werden. Wenn man aber den SR den Rücken stärkt, in dem man klar signalisiert (und für ein Sportgericht unangreifbar macht), dass in Fällen einer Tätlichkeit gegen den SR unabhängig von deren Intensität ein Abbruch gerechtfertigt ist, kann ich das nicht verwerflich finden.

  • Und ich halte von dem Beitrag gar nichts, denn es muss gelten:


    Tätlichkeit am SR = Spielabbruch


    Das muss jedem Spieler, Funktionär oder Zuschauer klar sein. Hier ist die Grenze und die darf nicht überschritten werden. Und eine Sperre schreckt nicht ab Jedem Täter muss klar sein, dass er mit seiner Tat nicht nur sich, sondern auch seiner Mannschaft massiv schaden kann. Und auch den Mitspielern und Funktionären müssen sich im Klaren sein, dass man für seine (Mit)spieler verantwortlich bin. Oft genug dürfen Spieler trotz wiederholten Undiszipliniertheiten spielen, weil man ansonsten keine 11 Mann zusammenbekommt oder der Spieler ein guter Fußballer ist. So lange vielen der sportliche Erfolg in den Hammelklassen wichtiger als die körperliche Unversehrtheit aller ist, so lange müssen wir Grenzen setzen. Und das sage ich nicht nur als Schiedsrichter, sondern vor allem als Fußballer.