Die Frage klingt wirklich banal, hat es aber in sich. Was schreibt den die Regel? Sie verlangt lediglich "Schuhe". Die DFB-Anweisung dazu ist ein wenig konkreter:
Zitat2. Das Spielen in normalen Schuhen ist gestattet, wenn diese keine Gefährdung für andere Spieler darstellen.
Gut, daraus können wir interpretieren, dass Fußballschuhe Standard und "normale" Schuhe zugelassen sind. Leider wird zum Thema, ob diese Schuhe einen festen Verschluss (Schnürsenkel oder Klett) haben müssen, so rein gar nichts gesagt. Nun können wir aber davon ausgehen, dass - die DFB-Anweisung indiziert es - von den Schuhen keine Gefahr ausgehen darf. Aber wann geht von Schuhen eine Gefahr aus?
Differenzieren wir also zunächst, ob es sich um eine Eigengefährdung oder eine Fremdgefährdung handelt. Eine Eigengefährdung liegt vor allem dann vor, wenn die Schuhe für die Teilnahme am Spiel nicht geeignet sind. Hier könnte ich bei Schnürsenkeln noch argumentieren, dass die Gefahr besteht, auf meine eigenen Senkel zu treten und mich so zu verletzten. Spätestens wenn der Spieler aber - und jetzt kommt bei vielen von Euch sicher das Aha-Erlebnis, warum ich dieses Thema überhaupt anschneide - die Schnürsenkel in seinen Schuh stopft, liegt diese Gefahrenquelle nicht mehr vor. Bleibt also die Fremdgefährdung, wobei es sich im Kern nur darum handeln kann, dass der Schuh bei einem Schuss unkontrolliert "mitfliegt" - aber wie wahrscheinlich ist das?
Die Frage hat einen ganz praktischen Hintergrund:
Es kann durchaus vorkommen, dass - sei es wegen eines Fouls bis hin zur Altersschwäche - der Schnürsenkel den Geist aufgibt; muss ich den Spieler dann wegen eines Ausrüstungsmangels vom Feld weisen? Und wie verhält es sich, wenn ich sehe, dass der Spieler die Schuhe nicht bindet, sondern die Schnürsenkel nur in den Schuh stopft; ist das ein Ausrüstungsmangel, auf dessen Behebung ich pochen muss?