Ach Macke, langsam wird es langweilig:
Unsere spezielle Weisungsbefugnis für den Innenraum beschränkt sich genau auf diesen. Um es rechtlich sauber abzuleiten, kommt diese über den Hausrechtinhaber (ggf. mit dem Schlenker der Geschäftsführung durch den Verein auf einer kommunalen Anlage) und der wiederum auf Basis der Mitgliedschaft in einem Landesverband, wobei selbiger wiederum genau diese Regeln entweder selbst aufgestellt hat oder sie seinerseits durch Mitglied in einem anderen Verband (hier ist die nächst höhere Ebene der DFB) übernommen hat. Damit ist dann auch klar, dass es eben genau der Innenraum ist und selbst der streng genommen nur während des Spiels und allenfalls mit kleinen Ausdehnungen vor und nach dem Spiel. Die Grenzen des Innenraums sind klar definiert: Das ist die Zone, die nach den Spielregeln und weiteren Ordnungen nur von den Spielern, den Mannschaftsoffiziellen, dem SR und den Ordnern betreten werden darf und üblicherweise durch eine Barriere kenntlich gemacht ist.
Im Kabinentrakt - gleich ob der aus Containern besteht, einem Clubhaus oder was auch immer - haben wir kein Hausrecht. In der SR-Kabine habe ich zwar ein eingeschränktes Hausrecht, dies beruht aber wiederum nur auf temporärer "Verleihung" durch den Heimverein, was einschließt, dass dieser selbiges widerrufen und mich aus der Kabine werfen kann; dass das sportrechtlich massive Konsequenzen nach sich zöge, ist eine andere Baustelle.
Ob und welche Art von Kabine dem Schiedsrichter zuzuweisen ist - dies gilt auch für Dusche/Waschgelegenheit -, ist landesverbandsspezifisch in Spiel- und/oder Schiedsrichterordnung geregelt. Im Auto umziehen wäre hier ein Grund, dass ich ohne Anpfiff abreise und nur Meldung mache.