Der DFB hat in seinen zusätzlichen Anweisungen zur Regel 11 folgendes unter Nummer 1 beschrieben:
ZitatWenn ein Ball offensichtlich zu einem Spieler gespielt wird, der sich in einer Abseitsposition befindet, und auch nur dieser Spieler den Ball bekommen kann, so hebt der Assistent in dem Augenblick die Fahne, wo er dies erkennt, bzw. der Schiedsrichter pfeift auch dann schon Abseits. Besteht jedoch ein Zweifel, ob der Ball wirklich zu dem abseits stehenden Spieler gelangt, oder wenn zwei Spieler nach dem Ball laufen, von denen einer abseits stand und der andere nicht, so muss mit der Abseitsentscheidung so lange gewartet werden, bis klar erkennbar ist, welcher Spieler ins Spiel eingreift.
Seit der letzten grundlegenden Reform der Abseitsregel ist der Ort des Freistoßes ja nicht mehr der Ort der Abseitsposition, sondern der des Eingriffs, wobei sich beide Orte ja erheblich unterscheiden können. Wo aber ist in dem "DFB-Fall" der Freistoßort, denn einen echten Eingriff gab es ja noch nicht - oder werten wir den Umstand, dass nur der Spieler den Ball bekommen kann (und sich nicht offensichtlich aus dem Spiel ausschließt), als faktischen Eingriff, so dass dann doch der Ort der Abseitsstellung der Ort des Freistoßes ist?