Regelfrage: Tätlichkeit an Auswechselspieler auf Spielfeld

  • Hallo.


    Zitat


    Der SR sieht, wie ein Verteidiger in seinem Strafraum einem gegnerischen Auswechselspieler, der knapp innerhalb des Spielfeldes steht, einen heftigen Tritt versetzt. Der Ball wird zu diesem Zeitpunkt im Mittelfeld gespielt. Der SR unterbricht das Spiel, schließt den Verteidiger aus, verwarnt den Auswechselspieler. Wie wird das Spiel fortgesetzt?

    Ich bin einmal neugierig was ihr so sagt.

  • Also ich würde jetzt einfach mal sagen Strafstoß bzw. direkter Freistoß an der Stelle, wo der Auswechselspieler das Feld betreten hat.


    Wobei hier zusätzlich zu hinterfragen ist, warum gegnerische Spieler sich hinter dem falschem Tor warm machen ;)

    Dem Schiedsrichter zu widersprechen, das ist, wie wenn man in der Kirche aufsteht und eine Diskussion verlangt. (Dieter Hildebrandt)

  • Irrelevant

    zusätzlich zu hinterfragen ist, warum gegnerische Spieler sich hinter dem falschem Tor warm machen

    In Norddeutschland sagen wir: "Wie kommt Kuhshiet auf Dach?" Damit ist gemeint, das es für die Lösung der Aufgabe Kuhshiet wegzumachen irrelevant ist, wie Kuhshiet aufs Dach gekommen ist. Anders ausgedrückt: Verkomplizier es nicht unnötig mit Fragen die zur Lösung nicht beitragen.


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    Keine Gleichzeitigkeit der Ereignisse daher

    1. Betreten des Feldes
    2. Tätlichkeit

    Durch den Kontakt der Spieler liegt ein Eingriff ins Spiel vor also dF gegen die Mannschaft des AW-Speilers am Ort des Kontakts.

    Disziplinaststrafen sind ja bereits in der Frage vorgegeben.

  • kann nicht gleichzeitig gewesen sein. Der Spieler muss vorher den Platz betreten haben, sonst hätte ihn dort niemand treten können.


    Folglich direkter Freistoß gegen den Auswechselspieler.

  • Ich sage Strafstoß. Das Spiel ist nämlich wegen des Betretens nicht zu unterbrechen, wenn kein Spieleingriff erfolgt. Der Auswechselspieler wäre dann einfach in der nächsten Unterbrechung verwarnt worden. Somit ist hier für die Spielfortsetzung das Treten entscheidend.

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • Sorry, aber ich befürchte, dass wir hier einen der Fälle haben könnten, in denen Regellage und Lehrmeinung divergieren.


    Die Regellage ist eindeutig: Für die Spielstrafe ist das erste Vergehen maßgeblich. Das erste Vergehen ist ohne jeden Zweifel das Betreten des Feldes, denn es ist, wie SixtSCTF korrekt ausführt, schlicht unmöglich, dass der Tritt auf dem Feld stattfindet, wenn der AW-Spieler jenes nicht vorher betreten hat. In diesem Kontext ist daher vollkommen unerheblich, ob der SR das mitbekommen hat oder nicht, der AW-Spieler IST auf dem Feld. Ebenso unerheblich ist es, auch wenn das überraschend sein mag, dass das Regelwerk davon spricht, dass das Spiel nur zu unterbrechen ist, wenn der zusätzliche Spieler in das Spiel eingreift, denn nur weil nicht unterbrochen werden soll, handelt es sich nicht um ein erlaubtes Verhalten, es ist und bleibt der erste Verstoß gegen die Regeln.


    Zum anderen Ergebnis kann ich nur kommen, wenn ich beide Vergehen als gleichzeitig eingetreten betrachte - Tritt und Betreten -, da der Tritt dann das schwerere Vergehen wäre. Aber wie gesagt: Nur weil etwas nicht sofort geahndet werden soll, bleibt es dennoch verboten.


    Übrigens sieht derselbe Regelgeber die Sache mit dem Betreten in einem anderen Kontext bekanntlich sehr eng - oder wie war das mit der Torerzielung mit einem zusätzlichen Spieler auf dem Feld, selbst wenn dieser nicht eingreift gescheige denn überhaupt nichts mit dem Spielgeschehen zu tun hat. Der Geist der Regeln und des Fußballs ist für mich da alles andere als eindeutig.

  • Ich habe die Frage im ersten Moment auch falsch beantwortet, da sich bei mir im Kopf noch immer das "Spielstrafe erstes Vergehen" habe.


    Allerdings gibt es hier eine Ausnahme:

    In diesem Fall kann der Auswechselspieler ja nur das Spielfeld vorher betreten, bevor das vergehen innerhalb des Spielfeldes stattfinden kann und es ist mit dF oder Strafstoss fortzusetzen.

  • Die Frage ist, wann genau pfeift der Schiedsrichter! Wir nehmen automatisch an, dass das Spiel unterbrochen wird als der Schiedsrichter den "heftigen Tritt" sieht und darauf reagiert. Dann kann es nur eine Entscheidung geben, die Stefan trefflich beschrieb:

    Ich sage Strafstoß. Das Spiel ist nämlich wegen des Betretens nicht zu unterbrechen, wenn kein Spieleingriff erfolgt.

    Falls der Schiedsrichter jedoch einen Moment vor den "heftigen Tritt" abpfeift, dann wird das "unerlaubte Betreten des Feldes von den Auswechselspieler" bestraft, und es geht mit indirekten Freistoss weiter.

  • Kniffliger ist die Frage, wenn es sich um keinen Auswechselspieler handelt, sondern um einen Spieler, der ohne Erlaubnis des SR das Spielfeld wieder betreten hat.

  • Also ich bin der Meinung, dass das Spiel mit deinem idf fortzusetzen ist, da der AW-Spieler nicht ins Spiel eingreift. Aber aufgrund der Chronologie ist das Betreten mit der Spielstrafe zu bewerten und persönliche Strafen waren ja bereits vorgegeben.

  • Ich sage Strafstoß. Das Spiel ist nämlich wegen des Betretens nicht zu unterbrechen, wenn kein Spieleingriff erfolgt.

    Aber kommt es nicht durch das "getreten werden" zu einem Spieleingriff?
    Der dann irgendwie doch als erstes statt fand?

    Ab wann reden wir denn von einem Spieleingriff

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • IamTheDj

    Seit der letzten großen Regeländerung sollen die Regeln zwischen "echtem" Eingriff (z. B. Beeinflussung des Balles oder von Spieloffiziellen) mit Konsequenz dF und "minderschweren" Eingriffen, wobei man i. d. R. auf eine Unterbrechung verzichten soll. Ich denke, dass der in #9 zitierte Abschnitt nicht als "Ausnahme" gedacht ist, sondern klarstellen soll, dass ein unsportliches Verhalten nach außen vom Feld aus (z. B. Beleidigung) auch als Eingriff in das laufende Spiel zu sehen und demzufolge mit dF zu ahnden ist. Außerdem regelt der Abschnitt nur wie es weitergeht, nicht welches Vergehen in unserer Situation zu bestrafen ist.


    Die Situation an sich kann ich nicht auflösen. Wesentliche Fragen scheinen mir aber zu sein: (1) Ist das Nichtunterbrechen analog zum Vorteil zu werten? (2) Lässt das "Gefoultwerden" aus dem vorerst ignorierten Betreten einen strafbaren Spieleingriff seitens des Auswechselspielers werden? Letzteres klingt erst mal widersinnig, da der Spieler nicht aktiv handelt. Aber man stelle sich vor, der Auswechselspieler steht irgendwo am Rand, das Spiel verlagert sich dann in seine Richtung und er wird angeschossen. Dann würde man sicher auf Eingriff entscheiden.

  • Das Spiel wird mit einer dir. Spielfortsetzung gegen den Täter Fortgesetzt.


    Zwar betritt der Spieler zuerst Unerlaubt das Spielfeld, dieses führt aber nicht zu einer sofortigen Unterbrechung und das Vergehen des Täters ist schwerer zu Werten, deswegen wird dort nicht auf unerl. Betretens entschieden sondern nach Regel 12.


    Diese Regelfrage wurde bei uns jetzt so oft benutzt, dass sie schon wieder Raus geworfen wurde ;)